Der Bund schnallt der Bodenseegürtelbahn den Gürtel enger

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18.02.2017

Bundesregierung: Wir sind für Bundesschienenweg nicht zuständig

Dass es sich bei der Boden­see­gür­tel­bahn (Radolf­zell – Fried­richs­ha­fen – Lin­dau) um einen Bun­desschie­nen­weg han­delt, scheint rei­ner Zufall zu sein. Zustän­dig­kei­ten sind davon jeden­falls nicht abzu­lei­ten. So sieht es jeden­falls die Bun­des­re­gie­rung.

Die idyl­li­sche Stre­cke ent­lang des Boden­see-Nord­ufers ist ein­glei­sig und nicht elek­tri­fi­ziert. Letz­te­res wird sich in abseh­ba­rer Zeit zumin­dest auf einem Teil­stück ändern. Bund und Land haben sich auf eine gemein­sa­me Finan­zie­rung für die Stre­cke der Süd­bahn (Ulm – Fried­richs­ha­fen) und den öst­li­chen Abschnitt der Boden­see­gür­tel­bahn (wei­ter bis Lin­dau) geei­nigt. Im Jahr 2018 soll mit den Bau­ar­bei­ten begon­nen wer­den, wie mir der zustän­di­ge Staats­se­kre­tär im Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um in der Fra­ge­stun­de des Deut­schen Bun­des­ta­ges mit­teil­te. Ich hat­te den neu ange­bo­te­nen „kür­zes­ten inter­na­tio­na­len Lini­en­flug der Welt“ vom schwei­zer Boden­see­ufer über den See hin­über nach Fried­richs­ha­fen zum Anlass genom­men, die Bun­des­re­gie­rung nach Kon­se­quen­zen für den unzu­rei­chend aus­ge­bau­ten Bahn­ver­kehr zu fra­gen. Die Ant­wort fiel knapp aus: „Die Bun­des­re­gie­rung sieht kei­nen Anlass, Kon­se­quen­zen aus der Ein­rich­tung einer Lini­en­flug­ver­bin­dung zu zie­hen.“ In mei­nen Nach­fra­gen wies ich dar­auf hin, dass die ein­glei­si­ge Stre­cken­füh­rung seit lan­gem und aktu­ell beson­ders stark zu Ver­spä­tun­gen auf­grund der unzu­rei­chen­den Stre­cken­ka­pa­zi­tät und ‑fle­xi­bi­li­tät führt. Und ich habe dar­auf ver­wie­sen, dass der Bund die par­al­lel zur Bahn­stre­cke ver­lau­fen­de, zwei­strei­fi­ge B 31 auf vier Fahr­stei­fen aus­bau­en möch­te, der Bund aber zugleich den Aus­bau der Boden­see­gür­tel­bahn auf eine par­ti­el­le Zwei­glei­sig­keit abge­lehnt hat. Für die Bun­des­re­gie­rung steht dies in kei­nem Wider­spruch: „Die B 31 ist eine wich­ti­ge, im Fern­ver­kehr sehr stark befah­re­ne Stra­ße. Des­we­gen ist der Aus­bau dort ange­zeigt.“ Wol­le das Land die Boden­see­gür­tel­bahn aus­ge­baut haben, müs­se sie dies sel­ber finan­zie­ren, so die Bun­des­re­gie­rung wei­ter. Begrün­det wird dies damit, dass dort der Regio­nal­ver­kehr, für den die Län­der zustän­dig sind, „die Ent­wick­lung treibt“. Aller­dings, das ver­schwieg der Staats­se­kre­tär: Ob auf der B 31 über­wie­gend „Fern­ver­kehr“ unter­wegs ist wur­de – wie bei allen Stra­ßen­pro­jek­ten – nie unter­sucht. Allei­ne des­halb, weil es sich um eine Bun­des­stra­ße han­delt sieht sich der Bund in der Pflicht. Bei den Bun­des­schie­nen­we­gen hin­ge­gen ist die Art des Ver­kehrs, der dar­auf rollt, dafür ent­schei­dend, ob sich der Bund zustän­dig sieht oder nicht. Nun kann das Land theo­re­tisch Bun­des­mit­tel nach dem Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (GVFG) für den Aus­bau des Schie­nen­we­ges ein­set­zen. Die­se wur­den aber seit 20 Jah­ren nicht mehr erhöht und sind auf vie­le Jah­re hin­aus ver­plant. Dar­auf hat­te ich hin­ge­wie­sen. Der Staats­se­kre­tär ging dar­auf jedoch lei­der nicht ein.