Bundesregierung: Wir sind für Bundesschienenweg nicht zuständig
Dass es sich bei der Bodenseegürtelbahn (Radolfzell – Friedrichshafen – Lindau) um einen Bundesschienenweg handelt, scheint reiner Zufall zu sein. Zuständigkeiten sind davon jedenfalls nicht abzuleiten. So sieht es jedenfalls die Bundesregierung.
Die idyllische Strecke entlang des Bodensee-Nordufers ist eingleisig und nicht elektrifiziert. Letzteres wird sich in absehbarer Zeit zumindest auf einem Teilstück ändern. Bund und Land haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung für die Strecke der Südbahn (Ulm – Friedrichshafen) und den östlichen Abschnitt der Bodenseegürtelbahn (weiter bis Lindau) geeinigt. Im Jahr 2018 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden, wie mir der zuständige Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium in der Fragestunde des Deutschen Bundestages mitteilte. Ich hatte den neu angebotenen „kürzesten internationalen Linienflug der Welt“ vom schweizer Bodenseeufer über den See hinüber nach Friedrichshafen zum Anlass genommen, die Bundesregierung nach Konsequenzen für den unzureichend ausgebauten Bahnverkehr zu fragen. Die Antwort fiel knapp aus: „Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Konsequenzen aus der Einrichtung einer Linienflugverbindung zu ziehen.“ In meinen Nachfragen wies ich darauf hin, dass die eingleisige Streckenführung seit langem und aktuell besonders stark zu Verspätungen aufgrund der unzureichenden Streckenkapazität und ‑flexibilität führt. Und ich habe darauf verwiesen, dass der Bund die parallel zur Bahnstrecke verlaufende, zweistreifige B 31 auf vier Fahrsteifen ausbauen möchte, der Bund aber zugleich den Ausbau der Bodenseegürtelbahn auf eine partielle Zweigleisigkeit abgelehnt hat. Für die Bundesregierung steht dies in keinem Widerspruch: „Die B 31 ist eine wichtige, im Fernverkehr sehr stark befahrene Straße. Deswegen ist der Ausbau dort angezeigt.“ Wolle das Land die Bodenseegürtelbahn ausgebaut haben, müsse sie dies selber finanzieren, so die Bundesregierung weiter. Begründet wird dies damit, dass dort der Regionalverkehr, für den die Länder zuständig sind, „die Entwicklung treibt“. Allerdings, das verschwieg der Staatssekretär: Ob auf der B 31 überwiegend „Fernverkehr“ unterwegs ist wurde – wie bei allen Straßenprojekten – nie untersucht. Alleine deshalb, weil es sich um eine Bundesstraße handelt sieht sich der Bund in der Pflicht. Bei den Bundesschienenwegen hingegen ist die Art des Verkehrs, der darauf rollt, dafür entscheidend, ob sich der Bund zuständig sieht oder nicht. Nun kann das Land theoretisch Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den Ausbau des Schienenweges einsetzen. Diese wurden aber seit 20 Jahren nicht mehr erhöht und sind auf viele Jahre hinaus verplant. Darauf hatte ich hingewiesen. Der Staatssekretär ging darauf jedoch leider nicht ein.