Weshalb ich gegen die Diäten-Erhöhungen stimme

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14.02.2014, über­ar­bei­tet am 16.02. und am 21.02.2014

Weshalb ich gegen die Diäten-Erhöhungen gestimmt habe

Ich hät­te mir gewünscht, mit der „Diä­ten­fra­ge“ nicht bereits weni­ge Mona­te nach der Kon­sti­tu­ie­rung des Bun­des­ta­ges kon­fron­tiert zu wer­den. Nicht, weil ich der Mei­nung bin, dass Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te nicht ordent­lich bezahlt wer­den müs­sen. Auch nicht, weil ich mich in die­ser unpo­pu­lä­ren Fra­ge weg­du­cken möch­te. Und auch nicht, weil es ja selt­sam ist, über sei­ne eige­ne Bezah­lung zu befin­den (wer soll denn sonst dar­über ent­schei­den?).

Es sind fol­gen­de Grün­de, wes­halb ich gegen die Diä­ten­er­hö­hung gestimmt habe:

  1. Ich fin­de es fatal, dass einer der ers­ten Beschlüs­se aus der Feder der Gro­ßen Koali­ti­on aus­ge­rech­net eine deut­li­che Erhö­hung der Diä­ten sein soll. Eine Mehr­heit der Wahl­be­rech­tig­ten (39 zu 34 Pro­zent) ist laut Deutsch­land­trend der Mei­nung, dass die Gro­Ko noch zer­strit­te­ner ist als es Schwarz-Gelb zuvor war. Nun muss der Ein­druck ent­ste­hen, dass die Einig­keit aus­ge­rech­net bei der Erhö­hung der eige­nen Ein­kom­men besteht.
  2. Ich fin­de es rich­tig, dass die Höhe der Ent­schä­di­gung sich an einer bestimm­ten Berufs­grup­pe wie bei­spiels­wei­se der Bun­des­rich­ter ori­en­tiert. Die Höhe der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung soll dabei auch an der mit der Arbeit ver­bun­de­nen Ver­ant­wor­tung und der Arbeits­be­las­tung bemes­sen wer­den. Und rich­tig ist es auch, dass sich die wei­te­re Ent­wick­lung an der der Durch­schnitts­ein­kom­men ori­en­tiert. Dies been­det die schwie­ri­ge Situa­ti­on, dass die Abge­ord­ne­ten ihre Diä­ten sel­ber fest­le­gen müs­sen. Eine Exper­ten­kom­mis­si­on hat­te ja auch eben­dies so emp­foh­len. Aber muss die­se Anpas­sung um immer­hin zehn Pro­zent bin­nen kür­zes­ter Zeit erfol­gen?
  3. Diä­ten zu erhö­hen und gleich­zei­tig Ände­run­gen (Ein­schnit­te) bei der Alters­ver­sor­gung vor­zu­neh­men ist grund­sätz­lich nach­voll­zieh­bar und not­wen­dig. Bei­des steht aber in kei­nem aus­ge­wo­ge­nen Ver­hält­nis zuein­an­der. Abge­ord­ne­te soll­ten stär­ker sel­ber fürs Alter vor­sor­gen, auch des­we­gen sind höhe­re Diä­ten gut zu begrün­den. Schließ­lich hat die Poli­tik ande­ren Bür­gern auch ver­än­der­te Bedin­gun­gen bei der Alters­ver­sor­gung zuge­mu­tet (Absen­kung des Ren­ten­ni­veaus, Ren­te mit 67). Lei­der aber wer­den Abge­ord­ne­te im Alter wei­ter­hin zu groß­zü­gig abge­si­chert. Und: Wes­halb zah­len Abge­ord­ne­te nicht ins gesetz­li­che Ren­ten­sys­tem ein?
  4. Die Bestechung von Abge­ord­ne­ten lücken­los unter Stra­fe zu stel­len ist längst über­fäl­lig. Deutsch­land steht in die­ser Fra­ge auf einer Stu­fe mit Syri­en und Nord­ko­rea. Die Ände­rung des Straf­rechts in Sachen Abge­ord­ne­ten­be­stechung mit der Erhö­hung der Diä­ten zu ver­knüp­fen mag stra­te­gisch ein klu­ger Schach­zug sein, hängt aber sach­lich nicht unmit­tel­bar zusam­men. Und das Paket bin­nen einer star­ken Woche und ohne sonst übli­cher sorg­fäl­ti­ger Bera­tung durchs par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren zu jagen ist der Bedeu­tung unan­ge­mes­sen. Außer­dem: Der Gesetz­ent­wurf wird nach Ansicht vie­ler Fach­leu­te prak­tisch leer­lau­fen, da er den Tat­be­stand der Bestechung zu sehr ein­schränkt (sie­he u. a. Abgeordnetenwatch.de). Im Grun­de ist es rich­tig und längst über­fäl­lig, die Abge­ord­ne­ten­be­stechung unter Stra­fe zu stel­len. Daher habe ich die­ser Rege­lung, auch wenn sie unzu­läng­lich ist,  zuge­stimmt.