14.02.2014, überarbeitet am 16.02. und am 21.02.2014
Weshalb ich gegen die Diäten-Erhöhungen gestimmt habe
Ich hätte mir gewünscht, mit der „Diätenfrage“ nicht bereits wenige Monate nach der Konstituierung des Bundestages konfrontiert zu werden. Nicht, weil ich der Meinung bin, dass Bundestagsabgeordnete nicht ordentlich bezahlt werden müssen. Auch nicht, weil ich mich in dieser unpopulären Frage wegducken möchte. Und auch nicht, weil es ja seltsam ist, über seine eigene Bezahlung zu befinden (wer soll denn sonst darüber entscheiden?).
Es sind folgende Gründe, weshalb ich gegen die Diätenerhöhung gestimmt habe:
- Ich finde es fatal, dass einer der ersten Beschlüsse aus der Feder der Großen Koalition ausgerechnet eine deutliche Erhöhung der Diäten sein soll. Eine Mehrheit der Wahlberechtigten (39 zu 34 Prozent) ist laut Deutschlandtrend der Meinung, dass die GroKo noch zerstrittener ist als es Schwarz-Gelb zuvor war. Nun muss der Eindruck entstehen, dass die Einigkeit ausgerechnet bei der Erhöhung der eigenen Einkommen besteht.
- Ich finde es richtig, dass die Höhe der Entschädigung sich an einer bestimmten Berufsgruppe wie beispielsweise der Bundesrichter orientiert. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung soll dabei auch an der mit der Arbeit verbundenen Verantwortung und der Arbeitsbelastung bemessen werden. Und richtig ist es auch, dass sich die weitere Entwicklung an der der Durchschnittseinkommen orientiert. Dies beendet die schwierige Situation, dass die Abgeordneten ihre Diäten selber festlegen müssen. Eine Expertenkommission hatte ja auch ebendies so empfohlen. Aber muss diese Anpassung um immerhin zehn Prozent binnen kürzester Zeit erfolgen?
- Diäten zu erhöhen und gleichzeitig Änderungen (Einschnitte) bei der Altersversorgung vorzunehmen ist grundsätzlich nachvollziehbar und notwendig. Beides steht aber in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Abgeordnete sollten stärker selber fürs Alter vorsorgen, auch deswegen sind höhere Diäten gut zu begründen. Schließlich hat die Politik anderen Bürgern auch veränderte Bedingungen bei der Altersversorgung zugemutet (Absenkung des Rentenniveaus, Rente mit 67). Leider aber werden Abgeordnete im Alter weiterhin zu großzügig abgesichert. Und: Weshalb zahlen Abgeordnete nicht ins gesetzliche Rentensystem ein?
- Die Bestechung von Abgeordneten lückenlos unter Strafe zu stellen ist längst überfällig. Deutschland steht in dieser Frage auf einer Stufe mit Syrien und Nordkorea. Die Änderung des Strafrechts in Sachen Abgeordnetenbestechung mit der Erhöhung der Diäten zu verknüpfen mag strategisch ein kluger Schachzug sein, hängt aber sachlich nicht unmittelbar zusammen. Und das Paket binnen einer starken Woche und ohne sonst üblicher sorgfältiger Beratung durchs parlamentarische Verfahren zu jagen ist der Bedeutung unangemessen. Außerdem: Der Gesetzentwurf wird nach Ansicht vieler Fachleute praktisch leerlaufen, da er den Tatbestand der Bestechung zu sehr einschränkt (siehe u. a. Abgeordnetenwatch.de). Im Grunde ist es richtig und längst überfällig, die Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen. Daher habe ich dieser Regelung, auch wenn sie unzulänglich ist, zugestimmt.