Die AfD, der Rechtsextremismus und der Antisemitismus

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Sage Nein zu Rassismus Ortstafel 0119.06.2016

Der Fall des AfD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Wolf­gang Gede­on zeigt, wie schwer sich die AfD mit der Abgren­zung gegen­über dem poli­ti­schen Extre­mis­mus tut. Der Extre­mis­mus ist Teil der Par­tei.

Dass sich Gede­on schon in der Ver­gan­gen­heit unver­hoh­len ras­sis­tisch und anti­se­mi­tisch geäu­ßert hat, wuss­te die Par­tei. Und sie hat ihn den­noch zu einem ihrer Kan­di­da­ten für die Land­tags­wahl in Baden-Würt­tem­berg im März 2016 gekürt. Alle Empö­run­gen, Zurück­wei­sun­gen und Distan­zie­run­gen sind daher Unglaub­wür­dig. Schon vor zwei Jah­ren muss­te sich die Staats­an­walt­schaft mit einer Anzei­ge gegen Gede­on wegen Volks­ver­het­zung aus­ein­an­der­set­zen. Die Ermitt­lun­gen wur­den damals jedoch ein­ge­stellt. Im Land­tags­wahl­kampf war er mit Aus­sa­gen wie die­ser auf­ge­fal­len: „Offen­sicht­lich ist es das Ziel der Ber­li­ner und Brüs­se­ler Poli­tik, den deut­schen Staat via EU und das deut­sche Volk via Ver­dün­nung in einer mul­ti­kul­tu­rel­len Zuwan­de­rungs­ge­sell­schaft voll­stän­dig auf­zu­lö­sen.“ In ande­ren Kom­men­ta­ren lob­te er die Pegi­da-Bewe­gung und behaup­te­te, jeder Ter­ro­rist sei ein Isla­mist. Was aber jetzt dis­ku­tiert wird, sind älte­re Äuße­run­gen, die er ver­schrift­licht hat­te. Dar­in hat­te er den Holo­caust ver­harm­lost („gewis­se Schand­ta­ten“) und die Holo­caust-Leug­ner als „Dis­si­den­ten“ ver­herr­licht. In der Pro­be­ab­stim­mung der AfD-Frak­ti­on wur­de die erfor­der­li­che Mehr­heit für einen Aus­schluss aus der Frak­ti­on ver­fehlt. Wohl des­halb wur­de der Druck auf den Abge­ord­ne­ten, frei­wil­lig die Frak­ti­on zu ver­las­sen, vor der eigent­li­chen Frak­ti­ons­ab­stim­mung erhöht. Dort weiß man, dass jede Stim­me gegen einen Aus­schluss Gede­ons aus der Frak­ti­on einen zusätz­li­chen Beleg für die wirk­li­che poli­ti­sche Ein­stel­lung zumin­dest von Tei­len der AfD lie­fert.

Aus­schlüs­se aus den Frak­tio­nen im Land­tag kamen in der Geschich­te des Lan­des übri­gens extrem sel­ten vor. Der bis­lang ein­zi­ge Fall betraf einen Abge­ord­ne­ten der NPD. Das war 1971 (Staats­an­zei­ger vom 17. Juni 2016).