Die AfD, der Rechtsextremismus und der Antisemitismus
Der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon zeigt, wie schwer sich die AfD mit der Abgrenzung gegenüber dem politischen Extremismus tut. Der Extremismus ist Teil der Partei.
Dass sich Gedeon schon in der Vergangenheit unverhohlen rassistisch und antisemitisch geäußert hat, wusste die Partei. Und sie hat ihn dennoch zu einem ihrer Kandidaten für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2016 gekürt. Alle Empörungen, Zurückweisungen und Distanzierungen sind daher Unglaubwürdig. Schon vor zwei Jahren musste sich die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige gegen Gedeon wegen Volksverhetzung auseinandersetzen. Die Ermittlungen wurden damals jedoch eingestellt. Im Landtagswahlkampf war er mit Aussagen wie dieser aufgefallen: „Offensichtlich ist es das Ziel der Berliner und Brüsseler Politik, den deutschen Staat via EU und das deutsche Volk via Verdünnung in einer multikulturellen Zuwanderungsgesellschaft vollständig aufzulösen.“ In anderen Kommentaren lobte er die Pegida-Bewegung und behauptete, jeder Terrorist sei ein Islamist. Was aber jetzt diskutiert wird, sind ältere Äußerungen, die er verschriftlicht hatte. Darin hatte er den Holocaust verharmlost („gewisse Schandtaten“) und die Holocaust-Leugner als „Dissidenten“ verherrlicht. In der Probeabstimmung der AfD-Fraktion wurde die erforderliche Mehrheit für einen Ausschluss aus der Fraktion verfehlt. Wohl deshalb wurde der Druck auf den Abgeordneten, freiwillig die Fraktion zu verlassen, vor der eigentlichen Fraktionsabstimmung erhöht. Dort weiß man, dass jede Stimme gegen einen Ausschluss Gedeons aus der Fraktion einen zusätzlichen Beleg für die wirkliche politische Einstellung zumindest von Teilen der AfD liefert.
Ausschlüsse aus den Fraktionen im Landtag kamen in der Geschichte des Landes übrigens extrem selten vor. Der bislang einzige Fall betraf einen Abgeordneten der NPD. Das war 1971 (Staatsanzeiger vom 17. Juni 2016).