Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss
Angeblich will die Bundesregierung die Elektro-Kleinstfahrzeuge, allen voran den E‑Tretroller, legal auf die Straßen bringen. Doch die Zulassung erfolgt nach dem Prinzip „Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?“
Erst hat die Bundesregierung die Zulassung jahrelang verschleppt. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen blieb sehr lange unter Verschluss und dann, als Teile davon bereits veraltet waren, wurde sie – auch durch unseren Druck – schließlich veröffentlicht. Dann wurde ein Verordnungsentwurf vorgelegt, der extrem bürokratisch war und weder die laufenden Normierungsprozesse auf europäischer Ebene noch die ersten Erfahrungen aus anderen Ländern aufgegriffen hat. In einer weiteren Version kamen Verbesserungen wie die Streichung des Mofaführerscheins als Voraussetzungen mit Verschlechterungen wie der Freigabe für Gehwege für eines der beiden Modelle zusammen. Der Bundesrat war über die Gehwegfreigabe nicht amüsiert, die Verordnung, die nur mit Zustimmung durch das Ländergremium in Kraft treten kann, drohte zu scheitern. Unter dem großen öffentlichen Druck kündigte Bundesminister Scheuer an, die Gehwegzulassung wieder zu streichen.
Wenige Tage nach dieser erneuten Kehrtwende fand eine öffentliche Anhörung im Bundestags-Verkehrsausschuss statt. Zahlreiche Verbände und Vertreter aus der Wissenschaft konnten von uns Abgeordneten befragt werden.
Ich brachte erst unsere Kritik am bisherigen Umgang der Bundesregierung mit der Zulassung der Kleinstfahrzeuge zum Ausdruck: „Hier wurde aufgeführt, wie man es nicht machen sollte. Erst dauert es ewig, dann wird es kompliziert und schließlich kommt eine Gehwegnutzung in den Verordnungsentwurf hinein, die so gut wie niemand will. Das wäre schlecht für die Verkehrssicherheit und würde die Akzeptanz dieser neuen Mobilitätsform gefährden. Wir wollen die Kleinstfahrzeuge, weil wir darin Chancen sehen, dass öfter mal das Auto stehen gelassen wird und bedauern daher dieses Hin und Her.“
Bereits im Vorfeld der Anhörung – zu diesem Zeitpunkt war die Gehwegnutzung noch im Verordnungsentwurf enthalten – hatten die Sachverständigen ihre Stellungnahmen in Schriftform abgegeben. So sprach sich der auf unseren Vorschlag hin eingeladene Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) gegen die Gehwegnutzung aus, da diese die Fahrzeuge weder sehen noch hören können und warnte vor Stolperfallen durch herumliegende Leih-E-Tretroller. Der Städtetag sah dies ähnlich, wollte die Gehwegnutzung unter den Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Kommune stellen und das Mindestalter der Nutzer*innen auf 15 Jahre heraufsetzen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) wies darauf hin, dass jährlich 500 Menschen, vor allem zu Fuß Gehende und Fahrrad Fahrende, innerorts durch Verkehrsunfälle sterben. E‑Kleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange sollten daher „derzeit“ nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen werden, da hierfür Erfahrungswerte fehlen würden. Der DVR mahnte an, dass vielerorts Radwege verbreitert und – wie auch Schutzstreifen – gerade in Kreuzungsbereiche angepasst werden müssten. Der „Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e. V.“ hingegen sprach sich für großzügigere Zulassungen aus und wollte die Fahrzeuge – wie in Österreich – Fahrrädern gleich stellen. Gehwege sollten aber auch seiner Sicht Schutzraum für den Fußverkehr bleiben. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherungswirtschaft, wies hingegen darauf hin, dass elektrische Kleinstfahrzeuge nicht als Fahrräder gelten könnten, da sie als Kraftfahrzeuge eingestuft seien und damit auch der Versicherungspflicht unterlägen. Eine Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung sei nach dem Pflichtversicherungsgesetz ausgeschlossen. Er befürworte ein Mindestalter von 15 Jahren.
Unterdessen wurde vor wenigen Tagen eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom veröffentlicht, der zufolge jeder zweite Bundesbürger überzeugt ist, dass die E‑Scooter ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz wären. Vor allem Jüngere fordern eine rasche Zulassung. Ältere ab 65 Jahren dagegen sehen vor allem die Gefahren und plädieren mehrheitlich für ein Verbot. 62 Prozent forderten eine rasche Zulassung – unter den bis zu 29-Jährigen 71 Prozent. Bei den über 65-Jährigen dagegen halten nur knapp ein Drittel die Roller für eine gute Ergänzung, nur 16 Prozent plädieren für eine rasche Zulassung. Zwei Drittel (68 Prozent) fordern ein Verbot.
Auch wir Grünen wünschen uns eine schnelle, gut geregelte Zulassung, auch wenn wir Kritik an einigen Inhalten der Verordnung haben und nicht alle Fragen als beantwortet sehen. So blieb beispielsweise auch nach der Anhörung unklar, was die vom Bundesverkehrsminister angekündigte Herausnahme der Gehwege bedeutet. Sollen dann Kommunen nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, aus ihrer Sicht geeignete Gehwege freigeben können? Welche Altersgrenze wird gelten? Wird die angekündigte Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange kommen und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Der Staatssekretär konnte diese von mir gestellten Fragen nicht beantworten. Die Verordnung soll noch im Mai durch den Bundesrat gehen, doch wesentliche Inhalte sind nach wie vor unklar!