E‑Tretroller kommen auf die Straßen
12.06.2019
Eine Übersicht – Tipps für Kommunen
In wenigen Tagen ist es soweit: Voraussichtlich am 15. Juni tritt jene Verordnung in Kraft, die das Fahren mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) in Deutschland künftig erlaubt. Gemeint sind kleine elektrisch angetriebene Tretroller, die mit bis zu 20 km/h im Straßenraum unterwegs sein werden. Nicht wenige Menschen warten seit langem darauf, dass nach vielen anderen europäischen Ländern auch in Deutschland die Nutzung legalisiert wird. Die Potenziale insbesondere auf kurzen Strecken sind immens. Etwa die Hälfte aller Autofahrten finden auf Distanzen von maximal fünf Kilometern statt. Wer heute – warum auch immer – für diese Wege nicht läuft oder das Fahrrad nimmt, bekommt also eine weitere Alternative zum Auto angeboten.
Bis die Verordnung in ihrer heutigen Form in Kraft treten wird, war es ein steiniger Weg. Der Bundesrat verlangte bereits im September 2016 eine Regelung und auch eine seit 2016 gültige EU-Verordnung forderte Deutschland zum Handeln auf. Die Bundesregierung reagierte, wenn auch spät, in dem sie die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Studie beauftragte, um die Sicherheit verschiedener Fahrzeugtypen zu untersuchen. Im Sommer 2018 wurde dann ein erster über 50 Seiten starker Entwurf einer „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ veröffentlicht – und vielfach kritisiert.
Veränderungen folgten mit der zweiten Version. So fiel unter anderem die Führerscheinpflicht weg. Gleichzeitig stieß jedoch eine Neuerung auf breite Ablehnung: So wurden mit dieser Version zwei unterschiedliche Klassen mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Höchstgeschwindigkeiten vorgesehen – unübersichtlich und fast unmöglich zu kontrollieren. Doch die heftigste Kritik von verschiedensten Seiten entzündete sich an den Plänen, die Fahrzeuge der langsameren Klasse mit bis zu 12 km/h auf Gehwegen zuzulassen. Hier war sich ein sehr breites Bündnis einig: Die Gehwege gehören denen, die zu Fuß unterwegs sind. Elektrische Tretroller, die mit doppelter bis dreifacher Geschwindigkeit fahren, würden für sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Als Verkehrsminister Scheuer erkannte, dass seine Ankündigung, die eKF noch „im Frühjahr“ zuzulassen, an der Ablehnung des Bundesrats zu scheitern drohte, lenkte er ein – und strich die Gehwegnutzung aus der Verordnung heraus. In der Bundesratssitzung am 17. Mai erhielt die Verordnung so mit einigen Änderungsanträgen grünes Licht und kann in Kraft treten. Doch wie genau sind die Elektrokleinstfahrzeuge nun in Deutschland geregelt, wie müssen sie ausgestattet sein und wo dürfen Sie fahren?
Die Verordnung regelt Folgendes:
- Es muss eine Lenk- oder Haltestange am Fahrzeug vorhanden sein
- Mindestens sechs und maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
- Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen; das bedeutet, die Fahrzeuge müssen verkehrssicher und steuerbar sein, bremsen können und eine Beleuchtung haben
- Es darf ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden, falls nicht vorhanden auf der Fahrbahn; Kommunen dürfen jedoch aus ihrer Sicht geeignete Gehwege oder Fußgängerzonen durch entsprechende Beschilderung freigeben
- Mindestalter ist 14 Jahre, es ist kein Führerschein nötig
- Ein Versicherungsnachweis in Form einer aufgeklebten Plakette ist vorgeschrieben
Zu beachten ist, dass bereits vorhandene Geräte kaum eine Chance haben, im Nachhinein noch zugelassen zu werden, da sie die Voraussetzungen der Verordnung in den allermeisten Fällen nicht erfüllen. Die Nutzung von eKF, die nicht der Verordnung entsprechen, bleibt folglich im öffentlichen Verkehrsraum verboten. Darüber hinaus ist noch unklar, wie die Mitnahme der Fahrzeuge im ÖPNV geregelt werden soll. Da es sich faktisch um Kraftfahrzeuge handelt, schließen die Beförderungsbedingungen der meisten Verkehrsunternehmen die Mitnahme bisher aus.
Da viele Anbieter von E‑Scooter-Verleihsystemen bereits in den Startlöchern stehen, ist zudem davon auszugehen, dass mit der Legalisierung in vielen Städten in kurzer Zeit viele Roller auf den Straßen zu sehen sein werden. Wichtig ist hierbei, frühzeitig den Kontakt zwischen den Anbietern und der Kommune herzustellen, um mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Verleihsysteme wird es jedoch vielfach nicht nur in den großen Städten geben. Die Kommunen sollten sich mit den Verleihern daher insbesondere in zwei Fragen abstimmen:
- Wie werden die Nutzerinnen und Nutzer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln verpflichtet und insbesondere Gehwegfahrten vermieden?
- Wo sollen die Roller abgestellt werden dürfen und wie wird vermieden, dass diese zu Stolperfallen werden?
Für uns Grüne wird mit der Zulassung der elektrischen Kleinstfahrzeuge noch wichtiger, dass die Verkehrsräume vielfach neu zugunsten des Radverkehrs, der eKF und des öffentlichen Nahverkehrs aufgeteilt werden. Wir wollen Vorfahrt für eine Mobilität, die weniger Lärm erzeugt, die Luft reinhält, Flächen spart und das Klima schützt.
Dieser Beitrag wurde verfasst für den Rundbrief der kommunalpolitischen Vereinigung GAR, dessen Vorstand ich angehöre