Einigung bei Regionalisierungsmitteln und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

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S-Bahn2

Pres­se­er­klä­rung vom 28.09.2015

„Mehr Geld für den Nah­ver­kehr muss jetzt Ver­bes­se­run­gen beim Ange­bot ermög­li­chen“

Vor weni­gen Tagen haben sich die Minis­ter­prä­si­den­ten und die Bun­des­re­gie­rung über die künf­ti­ge Finan­zie­rung des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs geei­nigt. „Das ist erst­mal eine gute Nach­richt für die Fahr­gäs­te“, fin­det Mat­thi­as Gastel, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter der Grü­nen. „Die jah­re­lan­ge Hän­ge­par­tie bei der Finan­zie­rung des Schie­nen-Nah­ver­kehrs steht hof­fent­lich vor ihrem Ende und die Län­der haben Pla­nungs­si­cher­heit für die Bestel­lung der Ver­keh­re sowie für die Instand­hal­tung und den wei­te­ren Aus­bau der Schie­nen­we­ge. Das Hap­py­end hängt nun noch von der Höhe der Nut­zungs­ge­büh­ren für die Infra­struk­tur ab.“

Letz­te Woche hat­ten sich Bund und Län­der über­ra­schend dar­auf ver­stän­digt, die soge­nann­ten „Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel“ von bis­lang 7,3 auf 8 Mil­li­ar­den Euro zu erhö­hen. Die­ser Betrag wird dann jedes Jahr pau­schal um 1,8 Pro­zent ange­ho­ben, um die all­ge­mei­nen Kos­ten­stei­ge­run­gen aus­zu­glei­chen. Die­se Betriebs­mit­tel zahlt der Bund seit der Bahn­re­form vor 20 Jah­ren an die Län­der, damit die­se Nah- und Regio­nal­ver­kehrs­zü­ge fah­ren las­sen kön­nen. Weil der Bund die­se Gel­der in den letz­ten Jah­ren gerin­ger erhöht hat als die Kos­ten gestie­gen sind, muss­ten eini­ge Bun­des­län­der wie Baden-Würt­tem­berg zuneh­mend ergän­zend Lan­des­mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, um kei­ne Züge abbe­stel­len zu müs­sen. Dane­ben einig­ten sich Bund und Län­der auch auf die Fort­füh­rung des Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes. Die­ses regelt die För­de­rung des Bun­des für Inves­ti­tio­nen in die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur, vor allem die Schie­nen­we­ge. Die För­de­rung hät­te 2019 aus­lau­fen sol­len, wird nun aber fort­ge­setzt. „Damit herrscht jetzt end­lich Finan­zie­rungs­klar­heit auch für die Ver­län­ge­rung der S‑Bahn von Fil­der­stadt nach Neu­hau­sen und die Stadt­bahn­li­nie U 6 zur Mes­se, aber auch für vie­le wei­te­re Vor­ha­ben in der Regi­on und im Land. Baden-Würt­tem­berg mit Minis­ter­prä­si­dent Kret­sch­mann und Ver­kehrs­mi­nis­ter Her­mann hat­ten sich lan­ge gemein­sam mit ande­ren Län­dern beim Bund dafür ein­ge­setzt, dass die­ser sei­nen Ver­pflich­tun­gen in ange­mes­se­ner Wei­se gerecht wird. Die­ser Ein­satz wur­de jetzt vom Erfolg gekrönt.“

Mat­thi­as Gastel, der Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses ist, gießt aber Was­ser in den Wein. Denn die Rech­nung wird nur auf­ge­hen, wenn die Gebüh­ren für die Nut­zung von Schie­nen­tras­sen und Bahn­hö­fe sich nicht über die 1,8 Pro­zent hin­aus erhö­hen, um die die Betriebs­mit­tel der Län­der sich erhö­hen. „Die Bun­des­re­gie­rung hat das in der Hand. Sie kann mit mode­ra­ten Nut­zungs­ge­büh­ren dafür sor­gen, dass die Län­der mehr Ver­kehr auf der Schie­ne bestel­len kön­nen. Dazu bedarf es aber eines ande­ren Gebüh­ren­sys­tems als des bis­he­ri­gen. Andern­falls flie­ßen die höhe­ren Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel in die Kas­sen des Bahn­kon­zerns und die Bun­des­län­der kön­nen für ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kei­nen bes­se­ren Nah- und Regio­nal­ver­kehr finan­zie­ren“, so Mat­thi­as Gastel.