Einschätzung zur ABS/NBS Oberhausen – Emmerich, Planfeststellungsabschnitt Elten

21.12.2022

Späte Widerstände – Meine Position

  1. Das Pro­jekt

 Das Pro­jekt hat eine gro­ße Bedeu­tung für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ist bereits sehr stark ver­zö­gert: Deutsch­land hat sich am 31. Okto­ber 1992 in der „Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Bun­des­mi­nis­ter für Ver­kehr der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Minis­ter für Ver­kehr und öffent­li­che Arbei­ten des König­reichs der Nie­der­lan­de über die Ver­bes­se­rung des deutsch-nie­der­län­di­schen Schie­nen­gü­ter- und Per­so­nen­ver­kehrs“ zum drei­glei­si­gen Aus­bau Ober­hau­sen – Emme­rich – Gren­ze D/NL ver­pflich­tet. Die Betu­we-Linie auf nie­der­län­di­scher Sei­te ist 2007 (!!!) fer­tig­ge­stellt wor­den. In Deutsch­land ist die erwar­te­te Fer­tig­stel­lung des drit­ten Glei­ses zwi­schen Ober­hau­sen und Emme­rich nicht vor 2030 zu erwar­ten.

  1. Zum Stand des Ver­fah­rens – Tras­sen­fin­dungs­ver­fah­ren und Fest­le­gung

Die Vari­an­ten­ver­glei­che fin­den übli­cher­wei­se in der Vor­pla­nung statt. Am Ende der Vor­pla­nung wird die Ent­schei­dung getrof­fen, wel­che Vari­an­te wei­ter geplant wird. Beim Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren han­delt es sich um ein behörd­li­ches Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Das pla­ne­ri­sche Vor­ha­ben wird auf sei­ne Recht­mä­ßig­keit über­prüft. Hier geht es nicht mehr um eine Aus­wahl der bes­ten Vari­an­te, son­dern ins­be­son­de­re um die Fra­ge, ob die Abwä­gun­gen zwi­schen den Vor- und Nach­tei­len der Vari­an­ten nach­voll­zieh­bar erfolgt sind sowie um die bau­li­che Aus­ge­stal­tung der bevor­zug­ten Vari­an­te.

Der bis­he­ri­ge Zeit­ab­lauf bei Elten:

  • 2014 erfolg­te ein Ver­gleich zwi­schen der Gleis­bett­va­ri­an­te und der von der DB geplan­ten Vari­an­te. Das Gut­ach­ten, beauf­tragt von der Stadt Emme­rich, kam zum Schluss, dass die von der DB geplan­te Vari­an­te zu bevor­zu­gen ist, ins­be­son­de­re auch auf­grund der gerin­ge­ren Umwelt­be­trof­fen­hei­ten
  • Bis Ende 2015 hat­ten Bürger*innen und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge die Gele­gen­heit, grund­sätz­li­che, auch die Tras­sie­rung betref­fen­de Ein­wen­dun­gen gegen die Plä­ne der DB ein­zu­rei­chen.
  • 2016 wider­sprach ein Gut­ach­ten, beauf­tragt von der Bürger*inneninitiative vor Ort, den Aus­sa­gen des o. g. Ver­gleichs. Grund­la­ge des Gut­ach­tens war eine in Ver­gleich zu 2014 wei­ter­ent­wi­ckel­te Gleis­bett-Vari­an­te.
  • Ende 2017 hat sich der Rat der Stadt Emme­rich für die „opti­mier­te Gleis­bett­va­ri­an­te“ aus­ge­spro­chen.

Die Deut­sche Bahn hat nach eige­nen Anga­ben in kei­nen Gesprä­chen Zusa­gen zum Bau der Gleis­bett­va­ri­an­te getä­tigt.

Das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren soll im Jahr 2023 abge­schlos­sen wer­den.

  1. Bun­des­pro­jekt: Kri­tik erreich­te die Bun­des­po­li­tik erst sehr spät

Sehr unge­wöhn­lich ist, dass zumin­dest Tei­le der Bun­des­po­li­tik, ins­be­son­de­re die Fach­ebe­nen, erst sehr spät über ört­li­che Kri­tik an den Pla­nun­gen in Kennt­nis gesetzt wur­den und nicht wie in zahl­rei­chen ande­ren Fäl­len gesche­hen – und üblich – in der Vor­pla­nung. Ich bin seit neun Jah­ren Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses und seit­her schwer­punkt­mä­ßig für Bahn­the­men zustän­dig, habe aber erst­mals so spät (August 2022, gemes­sen an übli­chen Abläu­fen um Jah­re zu spät) von Kon­flik­ten vor Ort erfah­ren. Da es sich um ein Pro­jekt des Bun­des han­delt, hät­te die Bun­des­ebe­ne viel frü­her und umfas­sen­der über Kon­flik­te infor­miert wer­den müs­sen.

Auch von lang­jäh­ri­gen Abge­ord­ne­ten, die jetzt vor Ort laut für eine Ände­rung ein­tre­ten oder gar eine (nie erfolg­te) Ver­stän­di­gung in Ber­lin auf eine Alter­na­ti­ve bekannt gaben und damit Irri­ta­tio­nen aus­lös­ten, wur­den – wenn über­haupt – im Bun­des­tag erst vor Wochen wahr­nehm­bar aktiv.

Selbst nach inten­si­ver Bericht­erstat­tung vor Ort haben sich ledig­lich drei Bür­ger in mei­nem Büro gemel­det, um die Alter­na­tiv­pla­nung zu unter­stüt­zen.

Seit mein Fach­bü­ro und ich im August 2022 erst­mals von Wider­stän­den vor Ort erfah­ren haben, haben wir uns inten­siv und mit extrem hohem Zeit­auf­wand einen sicher­lich nicht voll­stän­di­gen Über­blick ver­schafft. Wir haben mit Per­so­nen aus Emme­rich gespro­chen (u. a. Bür­ger­meis­ter und wei­te­re Per­so­nen aus der Kom­mu­nal­po­li­tik, Nabu), uns MdB- und MdL-sei­tig aus­ge­tauscht, Plä­ne und Pro­jekt­be­schrei­bun­gen (auch die der BI) gesich­tet, meh­re­re Fra­ge­lis­ten an die DB gerich­tet, wir stan­den mit Ver­ant­wort­li­chen der DB bis hin auf Vor­stands­ebe­ne im Aus­tausch und haben uns beim Eisen­bahn­bun­des­amt über den Stand des Ver­fah­rens infor­miert. Dabei lag der Fokus auf den Umwelt­be­trof­fen­hei­ten und Umset­zungs­per­spek­ti­ven sowie ‑zeit­räu­men. Kos­ten für even­tu­el­le (Um)Planungen spiel­ten in Ber­lin, anders als in der Lokal­zei­tung dar­ge­stellt, kaum eine Rol­le (sie­he Punkt 4 wei­ter hin­ten). Der Bun­des­tag hat­te in ande­ren Fäl­len immer wie­der ange­mes­se­ne Mehr­kos­ten für Umpla­nun­gen bewil­ligt, wenn die­se erkenn­ba­re Pla­nungs­ver­bes­se­run­gen ermög­lich­ten. Dabei ging es aller­dings um ver­bes­ser­ten Lärm­schutz und nicht um grund­le­gen­de Umpla­nun­gen.

Hier ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass mein Büro allei­ne im Bereich der Schie­nen­we­ge bun­des­weit über 100 Pro­jek­te „mit­zu­be­treu­en“ hat und die Res­sour­cen, sich so inten­siv mit Ein­zel­pro­jek­ten befas­sen zu kön­nen, wie wir dies mit die­sem getan haben, nicht vor­han­den sind.

Die DB wies auf unse­re Anfra­gen zu „Betu­we“ auf fol­gen­de Aspek­te hin:

  • Der Lan­des­be­trieb Stra­ßen­bau NRW (Straßen.NRW) hat im Vor­feld mit 7 Vari­an­ten eine umfang­rei­che Vari­an­ten­un­ter­su­chung durch­ge­führt. Die Vari­an­ten wur­den in Bezug auf umwelt- sowie städ­te­bau­li­che Ver­träg­lich­keit, Ver­kehrs­taug­lich­keit sowie Wirt­schaft­lich­keit bewer­tet.
  • Die Gleis­bett­va­ri­an­te (BI-Vari­an­te) schnitt bei den Schutz­gü­tern, z. B. auf­grund feh­len­der tech­ni­scher und recht­li­cher Umsetz­bar­keit (Richt­li­ni­en für den Stra­ßen­bau unbe­ach­tet sowie „feh­len­de Plan­recht­fer­ti­gung“, dazu sie­he unten), man­geln­der Ver­kehrs­si­cher­heit (insb. am Hal­te­punkt Emme­rich-Elten), man­geln­der Umwelt­ver­träg­lich­keit (u. a. Ver­lus­te von Bio­top­ty­pen, Bean­spru­chung von schutz­wür­di­gen Böden und Ver­lust von Gehöl­zen), Ein­grif­fe in pri­va­te Grund­stü­cke sowie unge­nü­gen­der Wirt­schaft­lich­keit, in der Vari­an­ten­be­wer­tung am schlech­tes­ten ab.
  • Dazu erge­ben sich auf­grund der Wei­ter­füh­rung der Bun­des­stra­ße neue Lärm­be­trof­fen­hei­ten von mehr Wohn­ein­hei­ten.

Auf­ge­fal­len sind uns in den Über­prü­fun­gen Schwä­chen im Pla­nungs­pro­zess:

  • DB und Straßen.NRW hät­ten bei­de Ver­kehrs­we­ge von Anfang an bes­ser auf­ein­an­der abstim­men und trans­pa­ren­ter agie­ren müs­sen.
  • Sei­tens der Deut­schen Bahn wur­de teil­wei­se eine wider­sprüch­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on betrie­ben (auch auf Abge­ord­ne­ten-Anfra­gen).
  • Der Zeit­raum für die Plan­fest­stel­lung ist auf­fal­lend lang.
  1. Die Rol­le der Haus­halts­aus­schus­ses

Im Grund­satz ist der Haus­halts­aus­schuss frei, dem Bun­des­tag vor­zu­schla­gen, wofür er wel­che Mit­tel frei geben möch­te. Manch­mal, so auch in der Dis­kus­si­on um eine Alter­na­ti­ve zur Pla­nung der DB in Emme­rich, wird sei­ne Rol­le aber auch über­schätzt. Denn ers­tens besteht kei­ne Klar­heit dar­über, ob für eine even­tu­el­le Umpla­nung mehr Mit­tel und wenn in wel­cher Höhe benö­tigt wer­den. Zwei­tens ist mit der Frei­ga­be zusätz­li­cher Mit­tel noch längst kei­ne Umpla­nung beschlos­sen, dafür müs­sen z. B. Geset­ze geän­dert wer­den.

Ent­ge­gen so man­cher Ver­mu­tun­gen gab es im Haus­halts­aus­schuss von kei­ner Frak­tio­nen einen Antrag und daher auch kei­ne Abstim­mung.

Im Ver­kehrs­aus­schuss gab es eben­so kei­ne Anträ­ge aus den Frak­tio­nen.

  1. Ampel will Schie­nen­we­ge beschleu­nigt aus­bau­en

Die Ampel-Koali­ti­on hat ver­ein­bart, Schie­nen­pro­jek­te (Aus- und Neu­bau) erheb­lich beschleu­ni­gen zu wol­len. Pla­nungs- und Umset­zungs­zei­ten sol­len deut­lich ver­kürzt wer­den. Dazu arbei­te ich inten­siv in der „Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne“ mit. Mit erheb­li­chem Zeit­auf­wand wer­den Beschleu­ni­gungs­po­ten­tia­le loka­li­siert und beschrie­ben. Teil­wei­se geht es um Maß­nah­men, die höchs­tens weni­ge Wochen oder Mona­te zur Beschleu­ni­gung bei­tra­gen kön­nen. Für mich sind das Beschleu­ni­gungs­ziel im Koali­ti­ons­ver­trag und der Respekt vor der Arbeit der Kom­mis­si­on ein Grund mehr, kei­ne Ver­zö­ge­run­gen von Bahn­pro­jek­ten in Kauf zu neh­men. Um Ver­la­ge­rungs­zie­le auf die Schie­ne und die Kli­ma­zie­le errei­chen zu kön­nen, brau­chen wir so schnell wie mög­lich Kapa­zi­täts­aus­wei­tun­gen auf der Schie­ne. Aus die­sen Grün­den unter­stüt­ze ich auch Wün­sche nach Plan­än­de­run­gen an ande­ren Orten, die erst in spä­te­ren Pla­nungs­pha­sen vor­ge­bracht wur­den – auch in mei­nem Hei­mat­bun­des­land Baden-Würt­tem­berg – aus­drück­lich nicht. Wir brau­chen mehr Bahn – so schnell wie mög­lich.

Eine Umpla­nung wür­de bedeu­ten, dass knap­pe Pla­nungs­ka­pa­zi­tä­ten wei­ter an die­ses Pro­jekt gebun­den wären statt für ein ande­res Schie­nen­pro­jekt ein­ge­setzt wer­den zu kön­nen. Mit die­sem Pro­jekt sind rund 100 DB-Beschäf­tig­te befasst, die auch für ande­re Schie­nen­pro­jek­te drin­gend gebraucht wer­den. Eine Umpla­nung hät­te also nicht aus­schließ­lich für Betu­we Ver­zö­ge­run­gen zur Fol­ge, son­dern auch für ande­re Pro­jek­te. Eine sol­che „Dop­pel­ver­zö­ge­rung“ von drin­gend not­wen­di­gen Bahn­pro­jek­ten kann ich nicht ver­ant­wor­ten.

Als Ampel-Koali­ti­on wie auch als Grü­ne haben wir uns nicht dem Ver­zö­gern, son­dern dem schnel­le­ren Bahn-Aus­bau ver­pflich­tet, um Ver­kehrs- und Umwelt­zie­le errei­chen zu kön­nen und den Men­schen eine zuver­läs­si­ge­re Bahn mit bes­se­ren Ange­bo­ten ermög­li­chen zu kön­nen.

  1. Recht­li­che Bewer­tun­gen und Hin­der­nis­se für die Alter­na­ti­ve

Das immer wie­der vor­ge­brach­te Argu­ment, die Pla­nungs­va­ri­an­te wer­de beklagt wer­den, was für Ver­zug sor­gen wür­de, über­zeugt nicht. Denn wer kann garan­tie­ren, dass eine Alter­na­ti­ve nicht beklagt wird – zumal die „opti­mier­te Gleis­bett­va­ri­an­te“ neue Betrof­fen­hei­ten aus­löst? Lei­der geht kei­ne Infra­struk­tur­maß­nah­me ohne Betrof­fen­hei­ten und damit poten­zi­el­len Kla­ge­an­läs­sen ein­her. Dazu kom­men Rechts­un­si­cher­hei­ten bei der Gleis­bett­va­ri­an­te: Laut DB, Straßen.NRW und BMDV fehlt ein Pla­nungs­grund für die Bun­des­stra­ße als Orts­um­fah­rung Elten (Bun­des­fern­stra­ßen­aus­bau­ge­setz sieht eine sol­che nicht vor). Nach den von der Bürger*inneninitative über­sand­ten Plä­nen soll die Bun­des­stra­ße ab der aktu­el­len Unter­füh­rung süd­lich von Elten auf der aktu­el­len Bahn­tras­se geführt wer­den. Die Bahn­tras­se inklu­si­ve des zusätz­li­chen drit­ten Glei­ses wird nach Süden ver­scho­ben. Bis zum aktu­el­len Bahn­über­gang süd­lich Elten (Emme­ri­cher Stra­ße) ist dies plan­recht­lich kein Neu­bau oder Aus­bau der Bun­des­stra­ße, son­dern ledig­lich ein Ersatz bestehen­der Infra­struk­tur, die durch den Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur her­vor­ge­ru­fen wird. Die vor­lie­gen­den Ent­wür­fe der Bürger*inneninitiative sehen jedoch ab dem Bahn­über­gang Emme­ri­cher Stra­ße eine Wei­ter­füh­rung der Bun­des­stra­ße auf dem Gleis­bett vor. Die Bahn­tras­se inklu­si­ve des drit­ten Glei­ses sol­len nach Süden ver­scho­ben wer­den. Ab dem Bahn­über­gang Emme­ri­cher Stra­ße bis zur, auf den Plä­nen der Bürger*inneninitiative ersicht­li­chen, Ein­mün­dung Zeven­aa­rer Stra­ße nörd­lich von Elten ist ein cir­ca 2 Kilo­me­ter lan­ger Neu­bau vor­ge­se­hen. Die­ser ersetzt die Orts­durch­fahrt der B8 durch Elten. Dies ist pla­nungs­recht­lich nicht gedeckt. Denn er ergibt sich nicht aus der Not­wen­dig­keit des Bahn­aus­baus (im Gegen­satz zum süd­li­chen Abschnitt) und es besteht nach aktu­el­ler Geset­zes­la­ge (Gesetz über den Aus­bau der Bun­des­fern­stra­ßen FStrAbG) kein Pla­nungs­recht zum Bau einer Orts­um­fah­rung Elten. Somit fehlt sowohl die Fest­stel­lung des Bedarfs, die Vor­aus­set­zung für eine Plan­fest­stel­lung wäre, als auch die Finan­zie­rung durch den Bund. Zumin­dest der ers­te Teil ist auch nicht durch einen Maß­ga­be­be­schluss im Haus­halts­aus­schuss zu behe­ben.

Um aus­rei­chen­de Pla­nungs­si­cher­heit zu erhal­ten, müss­te die B8 zumin­dest für den Teil der Orts­um­fah­rung ins Bun­des­fern­stra­ßen­aus­bau­ge­setz („Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan“) auf­ge­nom­men wer­den. Dies wider­sprä­che der grund­sätz­li­chen Aus­rich­tung der Grü­nen, den Bedarfs­plan Stra­ße auf sei­ne Kli­ma­ver­träg­lich­keit zu über­prü­fen und den Aus- und Neu­bau von Stra­ßen deut­lich zu redu­zie­ren.

Hin­zu kommt, dass auch eine Kom­bi­na­ti­on von Bun­des­stra­ße und Bahn­halt, wie in der opti­mier­ten Gleis­bett­va­ri­an­te vor­ge­se­hen, offen­bar nicht zuläs­sig ist. Die Deut­sche Bahn hält auch aus die­sen Grün­den die opti­mier­te Gleis­bett­va­ri­an­te für „nicht geneh­mi­gungs­fä­hig“. Das BMDV teil­te auf mei­ne Anfra­ge zur recht­li­chen Ein­ord­nung mit, dass es einer geson­der­ten Erlaub­nis bedür­fe, für die es den Nach­weis brau­che, dass es kei­ne Alter­na­ti­ve gebe und die Sicher­heit gewähr­leis­tet sei.