13.05.2016, Rede zur ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (Eisenbahnregulierungsgesetz); hier wird das Manuskript wiedergegeben
Lustlos und deutlich verspätet hat uns die Bundesregierung den Entwurf für das Eisenbahnregulierungsgesetz vorgelegt. Man muss meinen, es ginge um etwas Nebensächliches.
Dabei geht es um wesentliche Fragen:
Funktioniert der Wettbewerb auf der Schiene oder funktioniert er nicht?
Machen wir die Bahn so attraktiv, dass mehr Menschen damit fahren statt das Auto oder den Flieger zu nehmen?
Spielt die Schiene ihr Potential aus, dass weniger Güter auf der Straße transportiert werden?
Das, was wir heute vorgelegt bekommen haben, trägt kaum zur Erreichung der eben definierten Ziele bei. Die Bundesländer wie die Bahnbranche sind enttäuscht. Zu Recht!
Der Bundesregierung fehlen Ziele und die richtigen Instrumente!
Was ist denn beispielsweise mit dem D‑Takt? Dieser ist auf Taktfahrpläne angewiesen.
- Mit dem ERegG können bestimmte Züge den Takt zerschießen
Was ist mit der Möglichkeit, Trassen- und Stationspreise auf ihre Angemessenheit überprüfen zu können?
- Die EVU können das künftig nicht mehr gerichtlich klären lassen
- à Die Abschaffung der Regionalfaktoren ging auf eine erfolgreiche Klage der EVU zurück
- Ob die Bundesnetzagentur schlagkräftig genug ist, diese Prüfung durchzuführen und ggf. Anordnungen durchzusetzen, ist fragwürdig
Und was ist mit der Entwicklung der Höhe der Trassenpreise?
Hier liegt der entscheidende Hebel für mehr oder weniger Verkehr auf der Schiene!
- Sie lassen mit diesem GE das Ansteigen der Trassen- und Stationspreise von einem schon jetzt zu hohen Niveau tatenlos zu!
- Entweder führt eine Begrenzung des Anstiegs für den Regionalverkehr zu noch stärkeren Verteuerungen für den Fern- und Güterverkehr. Der SGV ist aber besonders preissensibel.
- Oder die Trassen- und Stationspreise steigen für den Regionalverkehr stärker als die Regionalisierungsmittel für die Länder. Dann müssten die Länder draufzahlen oder Züge abbestellen.
Wir dürfen nicht vergessen: Die Trassenpreise machen bis zu 35 Prozent der Ticketpreise aus!
Die Lösung wäre das Grenzkostenprinzip. Niedrigere Preise würden mehr Personen- und Güterverkehre auf die Schiene bringen. Und mehr Züge bringen höhere Einnahmen. Ein Teil des Einnahmeausfalls wäre kompensiert. Eine Mindestlösung wäre die gesetzliche Trassenpreisbremse. Also eine Kostenbremse, von der alle Schienenverkehre profitieren.
Aber Sie haben kein Interesse, endlich mal neue Wege zu gehen. Ihr Gerede von „Stärkung der Schiene“ und „Mehr Güter auf die Schiene“ sind Seifenblasen, die an ihrer tatsächlichen Politik zerplatzen.
Dieses Desinteresse an der Schiene zeigt sich nicht nur beim ERegG. Es zeigt sich beispielsweise auch bei der Bundesverkehrswegeplanung. Zwei Drittel aller Schienenprojekte haben Sie noch nicht einmal bewertet. Und das, obwohl sie auch den BVWP-Entwurf deutlich zu spät vorgelegt haben.
Es ist traurig mitansehen zu müssen, wie einseitig die GroKo auf Auto und LKW setzt.
Sie ziehen sich auf die rein technokratische Umsetzung der EU-Richtlinie zurück. Sie lassen sämtliche Chancen für ein Wachstum auf der Schiene links liegen. Hören Sie auf den Rat der zahlreichen Akteure in der Bahnbranche und der Bundesländer! Sie werden mit Ihrem Gesetzentwurf keinen Erfolg haben. Und zwar nicht, weil heute Freitag, der 13. ist. Sondern weil Ihr Gesetzentwurf in der Sache nichts taugt. Korrigieren Sie Ihren Gesetzentwurf. Stellen Sie die Weichen für mehr Personen- und Güterverkehr auf der Schiene!
Hier geht es zur gehaltenen Rede: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6833712&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search