22.05.2021
Infos zum Tag der Biodiversität
Beim heutigen internationalen Tag der Biodiversität geht es auch um den Schutz bedrohter Tiere. Dazu ganz unten einige kurze Infos. In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf einen lang ersehntes Etappenziel im deutschen Tierschutz: Das Verbot des Kükentötens.
Zur Erinnerung: Küken, die das „falsche“ Geschlecht haben und weder Eier legen noch schnell viel Fleisch ansetzen können, werden bislang meist bald nach der Geburt getötet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 geurteilt, dass das Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig ist. Das Gericht hatte darauf verwiesen, dass nach dem Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Tierschutzgesetz schützt – anders als die Rechtsordnungen der meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch sein Leben schlechthin. Das Töten der männlichen Küken beruht nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten. Soweit das Urteil, das den Druck auf die Bundesregierung erheblich verstärkt hat, endlich zu handeln.
Diese Woche war es nun endlich so weit. Der Bundestag beschloss, dass ab dem 01.01.2022 das Töten von Hühner-Küken aus Legeleistungs-Zuchtlinien verboten wird. Ab dem 01.01.2024 soll das Töten von Küken schon als Embryo im Brutei ab dem 7. Bruttag verboten werden.
Im Bundestag betonten wir, dass wir seit Jahren schon auf das Verbot des Küken-Tötens gedrängt haben. Der inzwischen beschlossene Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, weshalb wir zugestimmt haben. Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass das Zweinutzungshuhn Ziel aller weiteren Anstrengungen sein müsse.
Kurze Info zum heutigen Tag der Biodiversität:
Am heutigen Tag der Biodiversität wird daran erinnert, dass weltweit eine Millionen Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind und viele Ökosysteme unter der Klimakrise leiden. Drei von vier heimischen Vogelarten stehen auf der Roten Liste. Wertvolle Kohlenstoffspeicher wie Urwälder werden immer schneller abgeholzt.
Die Bundesregierung kann keine Insektenschutz- und keine Moorstrategie vorweisen und hat keinen Plan zur Pestizidreduktion. Ökosysteme gehören besser geschützt und in ihrer Funktion gestärkt. Ein Beispiel hierfür ist die Wiedervernässung geschädigter Moore.
Die Grünen haben dazu einen Antrag verfasst, der in dieser Woche im Bundestag diskutiert wurde. Er ist hier zu finden: https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929752.pdf