Erfolg im Kampf gegen Plastikflut

Einwegkunststofffonds beschlossen

Viel zu vie­le Ein­weg­kunst­stoff­pro­duk­te wie Tüten, Fla­schen und Geträn­ke­be­cher wer­den pro­du­ziert und viel zu häu­fig wer­den die­se unsach­ge­mäß in der Umwelt ent­sorgt. Die Fol­ge: Enor­me Men­gen an Plas­tik lan­den in Wäl­dern, Parks und Gewäs­sern.

Von nun an wer­den Kom­mu­nen mit der Plas­tik­flut nicht mehr allein gelas­sen. Der Ein­weg­kunst­stoff­fonds macht es mög­lich, dass die­je­ni­gen, die Ein­weg­plas­tik in Umlauf brin­gen (Her­stel­ler), sich end­lich an den Kos­ten zur Ent­sor­gung betei­li­gen. Wir kor­ri­gie­ren ein Markt­ver­sa­gen, tra­gen zu einem bes­se­ren Schutz der Umwelt bei und ent­las­ten die Kom­mu­nen in Deutsch­land mit rund 400 Mil­lio­nen Euro pro Jahr.

Durch die Ver­ab­schie­dung des Ein­weg­kunst­stoff­fonds­ge­set­zes durch den Deut­schen Bun­des­tag gehen wir einen wei­te­ren Schritt im Kampf gegen die Plas­tik­flut. Das Gesetz ist der letz­te Schritt bei der Umset­zung der  EU-Ein­weg­kunst­stoff­richt­li­nie. Kern des Geset­zes ist es, die Her­stel­ler von Ein­weg­plas­tik­pro­duk­ten an den Kos­ten für die Besei­ti­gung von Plas­tik­müll im öffent­li­chen Raum zu betei­li­gen. Das Prin­zip ist ein­fach: Die Her­stel­ler von Ein­weg­kunst­stoff­pro­duk­ten wie etwa Luft­bal­lons, Geträn­ke­be­chern und To-Go-Ver­pa­ckun­gen zah­len in einen Fonds ein, aus dem die Kom­mu­nen eine Erstat­tung für ihre Rei­ni­gungs­kos­ten und Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men erhal­ten. So wer­den Steuerzahler*innen ent­las­tet und die Lebens­qua­li­tät in unse­ren Städ­ten und Gemein­den wird ver­bes­sert. Denn von weni­ger Plas­tik­müll in Parks, Wäl­dern und Gewäs­sern pro­fi­tie­ren wir alle.

Im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren haben wir uns als grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on dafür ein­ge­setzt, das Gesetz noch bes­ser zu machen. Die euro­päi­sche Richt­li­nie bezieht sich auf Ein­weg­kunst­stoff­pro­duk­te. Aller­dings sehen wir bereits jetzt Aus­weich­be­we­gun­gen auf ande­re Ein­weg­ar­ti­kel, die nicht per se öko­lo­gisch nach­hal­ti­ger sind. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Ein­weg­ver­pa­ckun­gen aus Papier. Daher haben wir durch­ge­setzt, dass die Eva­lu­ie­rung des Geset­zes frü­her als geplant statt­fin­det und expli­zit eine Erwei­te­rung der Pro­dukt­pa­let­te  ermög­licht. Außer­dem wer­den ab 2027 auch Feu­er­werks­kör­per mit Plas­tik­an­teil vom Gesetz erfasst.

Die­ser Bei­trag wur­de mir freund­li­cher­wei­se von mei­nem Frak­ti­ons­kol­le­gen Dr. Jan-Nic­las Gesen­hues, umwelt­po­li­ti­scher Spre­cher, zur Ver­fü­gung gestellt. Er wur­de durch mich gering­fü­gig über­ar­bei­tet.