Fahrverbote wegen hoher Luftbelastung: Bundesregierung weicht entscheidenden Fragen aus

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19.04.2017

Auf Grund­la­ge einer Pres­se­infor­ma­ti­on habe ich hier aktu­el­le Infor­ma­tio­nen und Ein­schät­zun­gen rund um die The­men „Über­schrei­tung der Grenz­wer­te für Luft­schad­stof­fe“ und „Fahr­be­schrän­kun­gen“ zusam­men­ge­stellt.

Kurz­in­for­ma­tio­nen:

  1. Fahr­ver­bo­te: Bun­des­re­gie­rung weicht Fra­gen nach Kon­trol­le und Durch­set­zung aus

Ich habe die Bun­des­re­gie­rung gefragt, wie die Län­der Fahr­ver­bo­te ohne eine blaue Pla­ket­te kon­trol­lie­ren sol­len. Und ich habe die Bun­des­re­gie­rung nach ihrer Bewer­tung bezüg­lich der Zwei­fel des Stutt­gar­ter Poli­zei­prä­si­den­ten gefragt, wonach das Buß­geld wohl kaum von Ver­stö­ßen gegen das Fahr­ver­bot abhält.

  1. Bun­des­re­gie­rung uneins in Sachen blau­er Pla­ket­te

Zwi­schen dem Bun­des­ver­kehrs- und dem Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um gibt es kei­ne ein­hel­li­ge Mei­nung zur blau­en Pla­ket­te. Die Bun­des­mi­nis­te­ri­en prü­fen statt­des­sen Maß­nah­men, die über die vom Land geplan­ten Fahr­be­schrän­kun­gen hin­aus­ge­hen.

  1. Zur mög­li­chen Umrüs­tung von Euro­norm 5‑Dieselfahrzeugen

Die Auto­mo­bil­in­dus­trie hat es lan­ge Jah­re nicht geschafft, für die Ein­hal­tung von Grenz­wer­ten in der Luft zu sor­gen. Daher sind Zwei­fel an einer Schnell­lö­sung durch Nach­rüst­maß­nah­men ange­bracht.

 

Detail­in­for­ma­tio­nen:

 

1. Fahr­ver­bo­te: Bun­des­re­gie­rung weicht Fra­gen nach Kon­trol­le und Durch­set­zung ohne blaue Pla­ket­te aus

Es war die Bun­des­re­gie­rung, die dar­auf hin­ge­wie­sen hat­te, dass die Behör­den der Bun­des­län­der auf Grund­la­ge der bestehen­den Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung Fahr­ver­bo­te erlas­sen kön­nen. Das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um hat­te auf ver­schie­de­ne Anfra­gen, so die des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel (Fil­der­stadt), erklärt, die Län­der könn­ten in stark mit Luft­schad­stof­fen belas­te­ten Städ­ten eigen­stän­dig gene­rel­le Fahr­ver­bo­te erlas­sen und davon wie­der­um Aus­nah­men defi­nie­ren. Aber wie sol­len die Fahr­ver­bo­te kon­trol­liert wer­den, wenn nicht an den Fahr­zeu­gen mit­tels einer Pla­ket­te zu erken­nen ist, ob eine Fahr­erlaub­nis vor­liegt? Das hat Mat­thi­as Gastel die Bun­des­re­gie­rung gefragt. Die­se wich aber der Fra­ge aus und ver­wies ledig­lich dar­auf, dass die Län­der für die Kon­trol­len zustän­dig sind. Und kann ein Straf­maß von 20 Euro davon abhal­ten, uner­laubt in Städ­te wie Stutt­gart ein­zu­fah­ren? Der Stutt­gar­ter Poli­zei­prä­si­dent hat­te das jüngst bezwei­felt. Auch dazu gab die Bun­des­re­gie­rung kei­ne kla­re Ant­wort. Den Abge­ord­ne­ten ärgert die­se Igno­ranz: „Da weist die Bun­des­re­gie­rung sel­ber auf die Mög­lich­keit der Län­der hin, eige­ne Fahr­ver­bo­te zu ver­hän­gen, sagt aber nicht, wie die­se kon­trol­liert und durch­ge­setzt wer­den kön­nen. Und für die­se Nicht-Ant­wor­ten ließ die Bun­des­re­gie­rung die eigent­li­che Ant­wort­frist und dann auch noch die Nach­frist ver­strei­chen[1]. Der Bund lässt die Län­der und die von gesund­heits­ge­fähr­dend hohen Luft­schad­stof­fen betrof­fe­nen Men­schen allei­ne.“  

[1] Nach den Regu­la­ri­en des Bun­des­ta­ges hat die Bun­des­re­gie­rung eine Woche Zeit, um sog. „Schrift­li­che Fra­gen“ der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten zu beant­wor­ten. Nach­dem die Bun­des­re­gie­rung um Frist­ver­län­ge­rung gebe­ten hat­te, räum­te Mat­thi­as Gastel zwei zusätz­li­che Tage ein. Tat­säch­lich ließ sich die Bun­des­re­gie­rung fast 14 Tage Zeit.

 

2. Blaue Pla­ket­te: Bun­des­re­gie­rung unei­nig – Bund erwägt nach wie vor Fahr­ver­bo­te für alle Die­sel­fahr­zeu­ge

Die baden-würt­tem­ber­gi­sche Lan­des­re­gie­rung hat zum Schutz der Gesund­heit der Men­schen für Stutt­gart in Grund­satz Fahr­be­schrän­kun­gen beschlos­sen, die ab dem kom­men­den Jahr an Tagen mit hoher Luft­be­las­tung auf bestimm­ten Stra­ßen­zü­gen gel­ten sol­len. Der­ar­ti­ge Rege­lun­gen kön­nen von den Län­dern zwar eigen­stän­dig durch­ge­setzt wer­den, dann droht aber ein Fli­cken­tep­pich an unter­schied­li­chen und kom­pli­zier­ten Rege­lun­gen in deut­schen Städ­ten. Viel ein­fa­cher wäre eine bun­des­ein­heit­li­che Lösung. Ein wei­te­rer Vor­teil der Pla­ket­ten­lö­sung: Sie ist ein­fach zu kon­trol­lie­ren. Doch der Bund ist sich unei­nig, ob er die­se Vari­an­te auf den Weg brin­gen will. Dies mach­te die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf Fra­gen des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel (Grü­ne) deut­lich. Ant­wort der Staats­se­kre­tä­rin Schwar­zelühr-Sut­ter aus dem Bun­des-Umwelt­mi­nis­te­ri­um: „Die Dis­kus­si­on inner­halb der Bun­des­re­gie­rung dau­ert noch an.“ Auf Nach­fra­gen ver­wies die Staats­se­kre­tä­rin dar­auf, dass inner­halb der Bun­des­re­gie­rung über meh­re­re mög­li­che Maß­nah­men dis­ku­tiert wer­de. Neben der blau­en Pla­ket­te sei­en dies abwech­seln­de Fahr­ver­bo­te für Fahr­zeu­ge mit gera­den bzw. unge­ra­den Auto­kenn­zei­chen sowie „die Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Die­sel­fahr­zeu­gen und Ben­zi­nern“. Letz­te­res wür­de bedeu­ten, dass Fahr­zeu­ge mit Die­sel­an­trieb – auch die­je­ni­gen, die der Euro­norm 6 ent­spre­chen – mit Fahr­ver­bo­ten belegt wür­den.

Dazu Mat­thi­as Gastel: „Es ist erbärm­lich, dass sich inner­halb der Bun­des­re­gie­rung das Umwelt- mit dem Ver­kehrs­res­sort noch immer nicht einig gewor­den ist, wie sie die Gesund­heit der Men­schen vor zu hohen Schad­stoff­kon­zen­tra­tio­nen in der Atem­luft schüt­zen möch­te. Ob sie die ein­fachs­te Lösung, näm­lich die blaue Pla­ket­te, ermög­li­chen wird, weiß die Bun­des­re­gie­rung auch Mona­te nach Beginn der Debat­te noch immer nicht. Der Bund schiebt den Län­dern die Ver­ant­wor­tung zu und ris­kiert, dass sich in Deutsch­lands Städ­ten ein Fli­cken­tep­pich ver­schie­dens­ter Varia­tio­nen von Fahr­ver­bo­ten durch­setzt. Ich for­de­re den Bund auf, schnells­tens den Weg für die blaue Pla­ket­te frei zu machen statt noch mehr Zeit zu ver­bum­meln.“

 

3. Kön­nen durch die Umrüs­tung von Die­sel­fahr­zeu­gen mit Euro­norm 5 Fahr­ver­bo­te ver­mie­den wer­den? Es blei­ben Zwei­fel!

Zur aktu­el­len Dis­kus­si­on um Fahr­be­schrän­kun­gen in Stutt­gart erklärt Mat­thi­as Gastel aus Fil­der­stadt, Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses:

„Wenn wirk­sa­me Umrüst­mög­lich­kei­ten ent­wi­ckelt wer­den, dann haben die­se klar Vor­rang vor Fahr­ver­bo­ten für die­se Fahr­zeu­ge. Denn dies wäre dann ein Bei­trag für eine bes­se­re Luft­qua­li­tät an allen Orten. Aber Zwei­fel sind ange­bracht. Nach­dem es der Auto­mo­bil­in­dus­trie nicht gelun­gen ist Fahr­zeu­ge zu ent­wi­ckeln, mit denen die seit 18 Jah­ren unver­än­dert gel­ten­den Immis­si­ons­grenz­wer­te ein­ge­hal­ten wer­den, ist gegen­über in weni­gen Wochen ent­wi­ckel­ten Neu­ein­stel­lun­gen an den Autos Skep­sis ange­bracht. Wenn sich deut­li­che Redu­zie­run­gen bei den Schad­stoff­aus­stö­ßen mit ver­hält­nis­mä­ßig ein­fa­chen Soft­ware­um­stel­lun­gen erzie­len las­sen, dann muss sich die Auto­mo­bil­in­dus­trie fra­gen las­sen, was sie all die Jah­re zuvor gemacht hat.

Die aktu­el­le Dis­kus­si­on zeigt, dass es ohne kla­re poli­ti­sche Vor­ga­ben nicht geht. Die Auto­mo­bil­in­dus­trie pro­du­ziert und ver­kauft lie­ber mehr vom Alten, als dass sie neue, inno­va­ti­ve Tech­no­lo­gien ent­wi­ckelt und auf den Markt bringt. Damit scha­det sie nicht nur der Gesund­heit vie­ler Men­schen, son­dern lang­fris­tig auch sich sel­ber. Denn der Markt wird in Zukunft mehr und mehr schad­stoff­ar­me Auto­mo­bi­le nach­fra­gen.“