Fortschritte beim Schienenlärm

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Inzwi­schen schafft es die Deut­sche Bahn, deut­lich mehr Mit­tel für den Lärm­schutz an der Schie­ne abzu­ru­fen und zu ver­bau­en.

20.05.2021

Erstmals deutlich mehr investiert

Nach­dem zum Fahr­plan­wech­sel im Dezem­ber 2020 mit dem Ein­satz­ver­bot lau­ter Güter­wa­gen ein wich­ti­ges Ele­ment des Schie­nen­lärm­schut­zes in Kraft trat, sind die Erfol­ge buch­stäb­lich hör­bar. Aller­dings bleibt unver­ständ­lich, war­um die Bun­des­re­gie­rung im Novem­ber 2020 ankün­dig­te, dass Ein­satz­ver­bots zwar zu kon­trol­lie­ren, aber befris­tet für ein Jahr bei Ver­stö­ßen auf Sank­tio­nen zu ver­zich­ten. Für die vor­ge­se­he­nen Sank­tio­nen darf es kei­nen wei­te­ren Auf­schub mehr geben. Nach­dem die Güter­bah­nen und Wag­gon­ver­mie­ter die Brem­sen der Güter­wa­gen auf so genann­te Ver­bund­stoff­brems­soh­len umge­rüs­tet habe­nen und das Ziel einer „Hal­bie­rung des Schie­nen­lärms“ als qua­si erreicht gilt, gibt es eini­ge wei­te­re Fort­schrit­te beim Lärm­schutz an der Schie­ne zu ver­zeich­nen. Doch es blei­ben Auf­ga­ben, die nicht ein­fach umzu­set­zen sein wer­den.

Kürz­lich ver­kün­de­te DB Car­go, die Güter­toch­ter der Deut­schen Bahn, bis 2025 wür­den nach den Güter­wa­gen auch die elek­tri­schen Stre­cken­loks mit „lei­se­ren“ Brems­sys­te­men unter­wegs sein. Zudem soll­ten alle Die­sel­loks im Ran­gier­be­reich durch lei­se­re Hybrid-Antrie­be ersetzt wer­den. Etwas ver­wun­der­lich fin­de ich, dass DB Car­go nicht sagen kann, von wel­cher Lärm­re­du­zie­rung durch die Umrüs­tun­gen an den Stre­cken­lo­ko­mo­ti­ven aus­ge­gan­gen wird. „Ver­gleichs­mes­sun­gen wur­den nicht vor­ge­nom­men“, lau­tet die lapi­da­re Ant­wort auf eine Anfra­ge von mir.

Zwei­fel­los erfreu­lich ist, dass im ver­gan­ge­nen Jahr deut­lich mehr an Lärm­sa­nie­rungs­mit­teln in kon­kre­te Maß­nah­men umge­setzt wer­den konn­ten. In den Vor­jah­ren konn­te die Deut­sche Bahn die Haus­halts­mit­tel des Bun­des (meist 150 Mil­lio­nen Euro) nicht ver­bau­en. In 2020 flos­sen jedoch 190 Mil­lio­nen Euro ab – somit konn­ten auch erst­mals Haus­halts­res­te der Vor­jah­re ver­baut wer­den. Im Ver­kehrs­aus­schuss erklär­te die Deut­sche Bahn, dass sie vor­aus­sicht­lich auch im Jahr 2021 mehr als den dies­jäh­ri­gen Haus­halts­an­satz für den Lärm­schutz ver­bau­en kann. Die Haus­halts­res­te dürf­ten dann bis zum Jah­res­en­de ver­baut sein. Nun wird es Zeit, dass der Bund die Mit­tel erhöht und die Deut­sche Bahn sich orga­ni­sa­to­risch und per­so­nell auf die wei­te­re Aus­wei­tung der Lärm­schutz­ak­ti­vi­tä­ten vor­be­rei­tet. Die Grü­nen im Bun­des­tag hat­ten zuletzt – für den Haus­halt 2021 – einen Mit­tel­auf­wuchs auf 250 Mil­lio­nen Euro gefor­dert. Denn nur mit höhe­ren Inves­ti­tio­nen und ent­spre­chend auf­ge­stock­ten Pla­nungs­ka­pa­zi­tä­ten lässt sich die Lärm­sa­nie­rung im Bestands­netz in über­schau­ba­ren Zeit­räu­men abschlie­ßen. Es wer­den der­zeit wei­te­re 6.500 Stre­cken­ki­lo­me­ter für sanie­rungs­be­dürf­tig gehal­ten.