Fünf Ideen für pünktlichere Züge

Wir brau­chen mehr Krea­ti­vi­tät und Kon­se­quenz bei der Ver­bes­se­rung der Pünkt­lich­keit im Bahn­ver­kehr. Die Geduld der Fahr­gäs­te wur­de schon viel zu lan­ge über­stra­pa­ziert. Vor­schlä­ge wie das will­kür­li­che und pau­scha­le Her­ab­set­zen von Geschwin­dig­kei­ten in Fahr­plä­nen gehen an den Ursa­chen der Unpünkt­lich­keit voll­kom­men vor­bei. Tat­säch­lich gibt es aber Poten­tia­le für Maß­nah­men im Bahn­be­trieb, um die Pünkt­lich­keit zu ver­bes­sern. Stö­run­gen im Bahn­be­trieb wer­den immer ein­tre­ten – selbst nach den lau­fen­den Sanie­run­gen. Der Fokus muss daher dar­auf lie­gen, die Aus­brei­tung die­ser Stö­run­gen inner­halb des Net­zes zu iso­lie­ren, statt eine Über­tra­gung in gro­ße Netz­tei­le zuzu­las­sen. In mei­nem Team wur­den fünf Ideen for­mu­liert, die sich schnell umset­zen las­sen. Der Aus- und Neu­bau der Schie­nen-Infra­struk­tur wird damit natür­lich nicht hin­fäl­lig und bleibt die wir­kungs­volls­te Maß­nah­me für mehr Zuver­läs­sig­keit in einem wach­sen­den Bahn­ver­kehr.

Die Pünkt­lich­keit im deut­schen Bahn­ver­kehr ist auf einem Tief­punkt ange­kom­men und ver­harrt dort seit län­ge­rem. Die erhöh­ten Inves­ti­ti­ons­mit­tel müs­sen erst noch ver­baut wer­den, sodass die Pro­ble­me bei der Infra­struk­tur nicht sofort gelöst wer­den kön­nen. Aller­dings gibt es neben dem über­wie­gend schlech­ten Zustand der Infra­struk­tur mit zahl­rei­chen Stö­run­gen auch ande­re Ursa­chen für die schlech­te Pünkt­lich­keit. Eini­ge davon kön­nen zeit­nah gelöst wer­den:

  1. Aktu­ell ver­län­gert die DB die Län­ge ihrer Fern­ver­kehrs­li­ni­en immer wei­ter. Grund dafür sind auch Regu­lie­run­gen bei der Tras­sen­ver­ga­be. Dadurch wer­den Unpünkt­lich­kei­ten durch ganz Deutsch­land geschleppt. Die­se Lini­en müs­sen wie­der auf eine ver­träg­li­che Län­ge redu­ziert wer­den, solan­ge die gesam­te Pünkt­lich­keit auf dem aktu­el­len Niveau steht. Hier braucht es ein­fa­che gesetz­li­che Anpas­sun­gen, die im Rah­men des Moder­ne-Schie­ne-Gesetz vor­ge­nom­men wer­den kön­nen.
  2. Die Häu­fig­keit von ver­spä­te­ten Bereit­stel­lun­gen nimmt deut­lich zu. Die Unter­neh­men ins­be­son­de­re im Fern­ver­kehr müs­sen dafür kon­se­quen­ter sank­tio­niert wer­den. Vor allem dür­fen ande­re Züge dadurch nicht mehr so stark beein­träch­tigt wer­den. Das Vor­bild ist hier die Schweiz. Soll­ten Züge außer­halb der geplan­ten Fahr­pl­an­la­ge – abge­se­hen von eini­gen weni­gen Minu­ten Ver­spä­tung fah­ren – wird der Zug ent­we­der aus­fal­len und mit einem Ersatz­zug wei­ter­ge­führt. Die Alter­na­ti­ve ist, dass der Zug mit den ande­ren Zügen mit­schwimmt, aber kei­nen Vor­rang erhält. Das erhöht zwar die Ver­spä­tung ein­zel­ner Züge, redu­ziert aber die Aus­wir­kun­gen auf das Gesamt­sys­tem. Die Ver­spä­tung wird weni­ger über­tra­gen, wodurch Domi­no­ef­fek­te ver­mie­den wer­den. Eben­so dür­fen Züge nicht län­ger als unbe­dingt nötig in gro­ßen Bahn­hö­fe abge­stellt wer­den. Dadurch gehen wert­vol­le Gleis­ka­pa­zi­tä­ten ver­lo­ren.
  3. Die Tak­tung im Nah­ver­kehr darf erst wei­ter erhöht wer­den, wenn die ent­spre­chen­de Kapa­zi­tät vor­han­den ist. Bei feh­len­den Kapa­zi­tä­ten müs­sen zuerst Alter­na­ti­ven wie län­ge­re Züge umge­setzt wer­den. Ins­be­son­de­re, wenn sich Bun­des­län­der drin­gend benö­ti­gen Infra­struk­tur­pro­jek­ten ver­wei­gern, kön­nen sie nicht mehr erwar­ten, dass sie trotz­dem das Ange­bot im Nah­ver­kehr auf Kos­ten der Pünkt­lich­keit erhö­hen kön­nen. Ziel ist wei­ter­hin die Ver­bes­se­rung des Nah­ver­kehrs. Das geht aber nur mit ent­spre­chen­der Infra­struk­tur.
  4. Eng­päs­se im Fern­ver­kehr wie die Haupt­bahn­hö­fe in Köln und Frank­furt müs­sen vor­läu­fig mehr umfah­ren wer­den, bis die Infra­struk­tur­maß­nah­men fer­tig gestellt sind. Es gibt jeweils ande­re Hal­te­mög­lich­kei­ten in den Städ­ten wie Frank­furt Süd oder Köln Deutz. Dadurch wer­den die­se Ver­spä­tungs­quel­len teil­wei­se umfah­ren und ent­las­tet.
  5. Der Bun­des­tag hat in der Novel­lie­rung des Bun­des­schie­nen­we­ge­aus­bau­ge­setz die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung von klei­nen und mitt­le­ren Maß­nah­men getrof­fen. Das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um muss jetzt die ent­spre­chen­den Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten umset­zen. Mit die­sen Maß­nah­men wird die Infra­struk­tur robus­ter gegen Ver­spä­tun­gen und Aus­fäl­le. Das ist der ers­te Schritt, der aber kei­ne der wei­te­ren Erwei­te­rungs­vor­ha­ben erset­zen kann.