Für die Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr
Mit der Gesetzesänderung zur Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs ab 2013 hat der Bundestag bekräftigt, für europaweit einheitliche Standards bei der Barrierefreiheit Sorge zu tragen. Konkret heißt dies, im Fernbussektor müssen ab 2016 neu zugelassene und ab Ende 2019 dann alle Fernlinienbusse entsprechend der EU-Vorschriften barrierefrei und mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer/innen ausgerüstet sein.
Doch wie so oft liegt die Tücke, auch bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Fernlinienbusverkehr, im Detail. Deshalb habe ich mich mit Vertretern des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) getroffen, um mich mit ihnen auszutauschen.
Schnell kristallisierten sich zwei grundlegende Punkte heraus:
- Die Hersteller und Anbieter von Fernlinienbussen benötigen dringend detailliertere Vorgaben, welchen Kriterien die Neufahrzeuge hinsichtlich der Barrierefreiheit erfüllen müssen bzw. welche Umrüstungsmaßnahmen erforderlich sind, damit sie rechtzeitig mit modernen barrierefreien Fahrzeugen an den Start gehen können. Leitplanken für die Ausarbeitung eines entsprechenden Anforderungsprofils für die technische Ausstattung der Fernlinienbusse könnten die bereits geltenden Standards im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sein.
- Eine weitere große Herausforderung stellt die unzureichende Infrastruktur dar. Nicht nur für nichtmobilitätseingeschränkte Menschen sind viele Haltepunkte unzureichend ausgestattet und schwer zu erreichen. Häufig fehlen grundlegende Einrichtungen wie Wetterschutz und Toiletten, sind die Wege von bzw. zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln lang und die Haltestellen schwer zugänglich. Dringend zu klären ist daher, wer die Finanzierung adäquater Busbahnhöfe und Haltepunkte übernimmt und welche grundlegenden Ausstattungsmerkmale diese haben sollten (z. B. Größe, Serviceeinrichtungen, Fahrgastinformation, Barrierefreiheit, ÖPNV-Anbindung). Denkbar wäre hier der Einsatz von Entflechtungsmitteln zur Förderung des Baus moderner Busbahnhöfe durch die Länder und Gemeinden bzw. eine Nutzerfinanzierung durch die Erhebung von Gebühren, wie sie an einigen Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOBe) bereits erhoben werden.
Wir werden die Bundesregierung in den nächsten Wochen und Monaten drängen, dass sie das im Koalitionsvertrag angekündigte Handbuch zur Umsetzung der gesetzlichen Barrierefreiheit rasch vorlegt. Denn aus unserer Sicht ist ein Lastenheft, in dem die technischen Details für die Umsetzung eines barrierefreien Fernbuslinienverkehrs festgelegt werden, dringend erforderlich. Im nächsten Schritt muss die Frage der Infrastrukturfinanzierung angegangen werden.