Für den Tarifpluralismus und das Streikrecht!

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Lokführerstreik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

06.12.2014, über­ar­bei­tet am 15.12.2014

Streiks der GDL bei der Deut­schen Bahn, Streiks von Cock­pit bei der Luft­han­sa – in den letz­ten Wochen konn­te der Ein­druck ent­ste­hen, unser Land wer­de zuneh­mend durch Streiks von Berufs­ge­werk­schaf­ten lahm gelegt. Die ver­meint­li­che “Gunst der Stun­de” nut­zend plant die Gro­ße Koali­ti­on schwer­wie­gen­de gesetz­li­che Ein­grif­fe ins Tarif­recht. Wer Grund­rech­ten beschnei­den möch­te, muss dafür gra­vie­ren­de Grün­de vor­le­gen kön­nen. Die­se sind hier nicht zu erken­nen. Selbst inner­halb des Deut­schen Gewerk­schafts­bun­des (DGB) gibt es erheb­li­che Zwei­fel an der geplan­ten Geset­zes­än­de­rung. Die zweit­stärks­te Mit­glieds­ge­werk­schaft des DGB, Ver­di, lehnt das Geset­zes­vor­ha­ben strikt ab. Und der Sach­ver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung warnt vor einem “Ein­griff in den Wett­be­werb” und sieht kei­nen Hand­lungs­be­darf.

Ich fin­de, es wird Zeit, die Dis­kus­si­on zu ver­sach­li­chen.

Wor­um geht es?

Frü­her galt der Grund­satz “Ein Betrieb – Ein Tarif­ver­trag”. Vie­le Beschäf­tig­te, genau­er gesagt Ange­hö­ri­ge bestimm­ter Berufs­grup­pen, haben sich durch die “DGB-Groß­ge­werk­schaf­ten” wie Ver­di nicht mehr aus­rei­chend ver­tre­ten gefühlt und sog. Berufs­ge­werk­schaf­ten gegrün­det. Sie haben damit ein Grund­recht wahr­ge­nom­men. In Arti­kel 9 heißt es (ver­kürzt): “Das Recht, zur För­de­rung der Arbeits­be­din­gun­gen Ver­ei­ni­gun­gen zu bil­den, ist für jeder­mann und für alle Beru­fe gewähr­leis­tet.” Im Lau­fe der Zeit ent­stan­den zuneh­mend par­al­lel gel­ten­de Tarif­ver­trä­ge. Im Jahr 2010 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt die­se Pra­xis bestä­tigt.

Wie wirkt sich der Tarif­plu­ra­lis­mus aus?

Meist ver­läuft der Tarif­plu­ra­lis­mus unspek­ta­ku­lär. In den letz­ten zehn Jah­ren kam es zu kei­nen rele­van­ten Gewerk­schafts-Neu­grün­dun­gen mehr. Seit dem Jahr 2010 focht Ver­di 600 Tarif­kon­flik­te mit Streiks aus. Im glei­chen Zeit­raum kam es zu 30 Tarif­kon­flik­ten mit Streiks durch die Berufs­ge­werk­schaf­ten.

Wodurch eska­lier­te der Tarif­kon­flikt bei der DB?

In eini­gen Berei­chen hat es der Kon­zern mit dem Per­so­nal­ab­bau über­zo­gen. Es haben sich sehr vie­le Über­stun­den ange­sam­melt und aus den betref­fen­den Berei­chen wird von hohen Kran­ken­stän­den berich­tet. Dies dürf­te zum hohen Organ­si­sa­ti­ons­grad der Beschäf­tig­ten bei­getra­gen haben. Hin­zu kommt die Pla­nung der Gro­Ko, per Gesetz für Tarif­ein­heit sor­gen zu wol­len. Dies schürt den Tarif­kon­flikt zusätz­lich an, da Gewerk­schaf­ten wie die GDL um ihre Exis­tenz für­chen müs­sen. Inzwi­schen stellt sich der Beam­ten­bund, der Dach­ver­band der GDL, ein­deu­tig hin­ter den Tarif­kon­flikt. Der Beam­ten­bund berich­tet, dass es bereits jetzt in man­chen Betrie­ben Signa­le an klei­ne­re Gewerk­schaf­ten unter sei­nem Dach gebe, dass mit ihnen wegen der künf­ti­gen Tarif­ein­heit gar nicht mehr ver­han­delt wer­den sol­le. Die­se exis­ten­zi­el­le Fra­ge schwei­ße nun alle Gewerk­schaf­ten im Beam­ten­bund zusam­men. Bis­her hat­te der Beam­ten­bund mäßi­gend auf die GDL ein­ge­wirkt und sogar öffent­lich auf die Gren­zen der Streik­kas­se, die teil­wei­se vom Beam­ten­bund geführt wird, ver­wie­sen. Damit ist es nun vor­bei. Es geht um einen Exis­tenz­kampf – geschürt durch die Gro­Ko und kon­kret Minis­te­rin Nah­les.

Mei­ne Mei­nung

Für Ein­grif­fe ins Tarif­recht gibt es – bei allem Ärger über die Streiks und Ängs­ten vor wei­te­ren Streiks, die ich ver­ste­hen kann – kei­ne hin­rei­chen­den Grün­de. Weder ist es zur befürch­te­ten Zer­split­te­rung der Tarif­land­schaft gekom­men noch zu einer Streik­in­ten­si­tät, wie wir sie aus ande­ren Län­dern ken­nen. Das Bei­spiel GDL zeigt, dass es wirk­sa­me Kor­rek­ti­ve gibt: Eine kri­ti­sche Gesell­schaft, die einer strei­ken­den Gewerk­schaft Gren­zen auf­zeigt und eine inner­ge­werk­schaft­li­che Oppo­si­ti­on. Von bei­dem kann die GdL ein Lied sin­gen, bei­de Kor­rek­ti­ve wir­ken sich mäßi­gend aus.

Geset­zes­än­de­run­gen zum Ein­griff ins Tarif- und Streik­recht sind daher aus mei­ner Sicht über­flüs­sig. Im bereits zitier­ten Arti­kel 9 unse­rers Grund­ge­set­zes heißt es wei­ter (wie­der gekürzt): „Abre­den, die die­ses Recht ein­schrän­ken, sind rechts­wid­rig.“ Die recht­li­chen Hür­den für das Vor­ha­ben der Gro­Ko sind also extrem hoch und es nicht unwahr­schein­lich, dass die Gro­Ko schei­tern wird.

Hier der Link zu einem aktu­el­len Posi­ti­ons­pa­pier der Bun­des­tags­frak­ti­on: http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Tarifeinheit.pdf