Bund baut neue Hürden auf
Deutschland hat sich gegenüber der Schweiz zu einer Verkürzung der Reisezeiten zwischen Stuttgart und Zürich verpflichtet, für die Ausbaumaßnahmen an der Strecke erforderlich sind. Dabei geht es insbesondere um die Herstellung von drei weiteren zweigleisigen Streckenabschnitten, um Begegnungsverkehre zu ermöglichen, die Leistungsfähigkeit der Strecke zu erhöhen und Verspätungsrisiken zu verringern. Es handelt sich um folgende Abschnitte: Horb – Neckarhausen (siehe Erläuterungen weiter unten), Rottweil – Neufra (befindet sich in der Vorplanung) sowie Spaichingen – Rietheim – Wurmlingen (noch nicht in Planung). Auch der mögliche Bau der „Singener Kurve“ befindet sich noch nicht in Planung.
Bereits im alten Bundesverkehrswegeplan war der Ausbau der genannten Ausbauabschnitte im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten. Geschehen ist aber leider nichts. Bei der Aufstellung des jetzt gültigen Bundesverkehrswegeplans zögerte die Bundesregierung mit der Bewertung, weshalb das Land eine Machbarkeitsstudie erstellen ließ. Diese Studie bestätigte die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus und die Gäubahn wurde erneut – diesmal konkret mit allen drei Bauabschnitten – in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Inzwischen liegt für einen der drei für den Ausbau vorgesehen Abschnitte, nämlich für den Abschnitt zwischen Horb und Neckarhausen, auch das Baurecht vor. Um die Baureife zu erlangen, muss die Deutsche Bahn noch die Ausführungsplanung durchführen. Dafür ist jedoch zunächst der Abschluss eines Finanzierungsvertrages zwischen dem Bund (es handelt sich um einen Bundesschienenweg!) und der DB Netz erforderlich. Daran hakt es derzeit: Während der frühere Bundesverkehrsminister noch im Juni 2017 schriftlich bestätigt hat, dass die „Voraussetzung für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung gegeben (ist), sobald das notwendige Baurecht vorliegt“, sieht das sein Nachfolger Andreas Scheuer offenbar anders. Er möchte erst geklärt haben, dass es zum Einsatz von Neigetechnikzügen kommt. Bislang war aber immer Konsens, dass zumindest für den Ausbau des Abschnittes Horb – Neckarhausen das Betriebskonzept keine Voraussetzung darstellt. Dieser Konsens wurde vom Bund nun faktisch aufgekündigt. Denn die Bundesregierung hatte mir auf Anfrage geantwortet, sie wolle geklärt haben, ob bei Einsatz von Zügen ohne Neigetechnik ein zweigleisiger Ausbau erforderlich sei. Auch wenn es keinen Zusammenhang zwischen der Neigetechnikfrage und der Sinnhaftigkeit des Ausbaus im Abschnitt Horb – Neckarhausen gibt: Das Land ist bereit, den Bahnverkehr unter Einsatz von Neigetechnikzügen auszuschreiben. Allerdings ist das nicht ganz so einfach. Denn die bundeseigene Deutsche Bahn AG möchte nicht mehr mit Neigetechnikzügen fahren. Damit ist der schwarze Peter in jederlei Hinsicht beim Bund: Es ist seine Bahnstrecke, die sich in einem unzureichend leistungsfähigen Ausbauzustand befindet. Es ist der Bund, der per Gesetz (Schienenwegeausbaugesetz) zum Ausbau angehalten wurde und es ist sein Bahnunternehmen, das den Einsatz von Neigetechnikzügen ablehnt. Damit ist der Bund am Zuge, jetzt endlich den Finanzierungsvertrag zu unterschreiben, um damit die nächsten Planungsschritte zu ermöglichen und die Baureife für den Ausbauabschnitt zwischen Horb und Neckarhausen herbeizuführen.