08.05.2016
Wie ich von der Deutschen Bahn (DB) erfahren habe, werden die ab Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingesetzten InterCity-Züge nicht rechtzeitig mit der für den Verkehr in der Schweiz notwendigen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (European Train Control System) ausgestattet werden können. Die in Stuttgart eingesetzten DB-Züge auf der Gäubahn nach Zürich werden daher vorerst in Singen (Hohentwiel) enden. Zwischen Singen und Zürich HB sollen ab Fahrplanwechsel 2017 Züge der SBB in Einsatz kommen. Wer diese Züge zwischen Singen und Zürich HB dann als Unternehmen fährt – ob Deutsche Bahn oder SBB – ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht anschließend geklärt.
Das ist – neben den Unklarheiten beim Ausbau der teilweise eingleisigen Strecke – eine weitere schlechte Nachricht für die Gäubahn. Meine zahlreichen kritischen Nachfragen in den letzten Monaten zu den Vorhaben der Deutschen Bahn auf der Gäubahn waren berechtigt. Leider muss die Deutsche Bahn nun einräumen, dass ihre InterCity-Züge zunächst einmal nicht in der Schweiz unterwegs sein können. Dieses Versäumnis geht wohl auf die mangelhafte Kommunikation zwischen der Deutschen Bahn und der Schweizer Bundesbahn (SBB) zurück. Letztere hat die technischen Voraussetzungen für den Bahnverkehr in der Schweiz geändert und die ursprünglich vorgesehene Nachrüstung der DB-Züge ist dafür offenbar nicht ausreichend. Ich erwarte daher, dass der Bahn-Konzern nun den Einbau der erforderlichen ETCS-Technik in die Züge schnellstmöglich nachholt. Gleichzeitig erwarte ich, dass auch die Bundesregierung beim Bundesverkehrswegeplan (BVWP) endlich ihre Hausaufgaben macht und den Ausbau der Gäubahn in den Vordringlichen Bedarf hebt. Wie unter den gegenwärtigen Umständen der Unsicherheit der Staatsvertrag von Lugano umgesetzt werden kann, ist mir schleierhaft. Deshalb erwarte ich klare Antworten der Bundesregierung auf meine derzeit laufende parlamentarische Anfrage an das Bundesverkehrsministerium. Ich erwarte ein klares Bekenntnis des Bundes zugunsten kürzerer Reisezeiten für die Fahrgäste auf der Gäubahn. Dass die Bundesregierung trotz einer zweijährigen Vorarbeit für den neuen BVWP noch nicht einmal die Hälfte alle Schienenprojekte bewertet und in die Dringlichkeitsstufen „Vordringlicher Bedarf“ (VB) oder „Weiterer Bedarf“ eingeordnet hat, ist erbärmlich. Der Ausbau der Gäubahn auf eine zusätzliche partielle Zweigleisigkeit hängt im „Potentiellen Bedarf“ und muss schnellstens in den VB aufgestuft werden. Zumal für den Abschnitt zwischen Horb und Neckarhausen derzeit das Planfeststellungsverfahren läuft. Auf Nachfrage hat mir die Deutsche Bahn mitgeteilt, dass spätestens im Sommer 2017 Klarheit darüber bestehen muss, dass zumindest dieser Abschnitt als vordringlich eingestuft wird.
Die neue grün-schwarze Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für den Ausbau der Gäubahn einzusetzen und diesbezüglich beim Bund vorstellig zu werden.