Einiges erreicht – Neue Ziele erforderlich
Bis Ende 2020 soll sich der Lärm an den deutschen Bahnstrecken halbieren. So das Ziel des Bundes, das wir unterstützen. Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen und neue Lärmschutzziele in den Blick zu nehmen.
Um eine nachhaltige Mobilität und Klimaschutz im Verkehrssektor voran zu bringen, muss es deutliche Verlagerungen von Personen- und Güterverkehren auf die Schiene geben. Die Bahn ist das Rückgrat der Verkehrswende. Dafür ist der massive Ausbau der Schieneninfrastruktur notwendig. Ein Schlüssel für den erfolgreichen und akzeptierten Bahnausbau ist die weitere substanzielle Verbesserung der Lärmsituation der Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahnstrecken – auch der Bestandsstrecken. Laut Umweltbundesamt werden heute 35 Prozent der Menschen in Deutschland durch Schienenlärm beeinträchtigt. Dass vom Straßenverkehr (75 Prozent) und dem Flugverkehr (42 Prozent) noch größere Beeinträchtigungen ausgehen, kann nicht heißen, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im Schienenbereich zu unterlassen oder auch nur hinaus zu zögern.
Damit es um die Bemühungen für Verbesserungen beim Lärmschutz nicht zu still wird, wurden wir Grünen im Bundestag gleich dreifach aktiv:
- Kleine Anfrage „Weitere Schritte zur Reduzierung von Bahnlärm“
Für den Schienenverkehr hat sich die Bundesregierung das politische Ziel gesetzt, den Lärm bis Ende 2020 zu halbieren. Hierfür haben Bundesregierung und Eisenbahnsektor insbesondere die Umrüstung des Güterwagenbestands auf lärmarme Bremssohlen (LL-Sohlen) vorangetrieben, die bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 abgeschlossen sein soll. Weitere Maßnahmen wurden im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nur allgemein angekündigt. Welche konkreten Ziele zur Lärmreduzierung sich die Bunderegierung für die Zeit nach 2020 setzt und mit welchen Mitteln diese erreicht werden sollen, ist wesentlicher Gegenstand dieser Anfrage. Nach unserer Überzeugung bedarf es ambitionierter Ziele und weitergehender Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenlärms.
- Berichterstattergespräch zum übergesetzlichen Lärmschutz
Für Aus- und Neubaumaßnahmen, die mit Erwartungen an deutliche Zuwächse des Güterverkehrs verbunden sind, entsteht im Laufe des Planungsverfahrens immer wieder der Wunsch und die Erwartung, dass Lärmschutzmaßnahmen über den gesetzlichen Standard hinaus gewährt werden. Dies war bei der Rheintalbahn südlich von Karlsruhe so. Der Bundestag hat (ebenso wie das Land) zusätzliche Gelder für den Lärmschutz bewilligt. In der „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ (ein Vertrag zwischen Bund und Deutscher Bahn zur konkreten Umsetzung von Bedarfsplanprojekten/Bundesverkehrswegeplan) ist festgelegt, dass eine parlamentarische Befassung vorgenommen werden muss, um darüber zu entscheiden. Das genaue Verfahren wurde jedoch nicht definiert. Dies hatte zur Folge, dass Berichte über zwei als vordringlich eingestufte Projekte mit abgeschlossenen Vorplanungen über ein halbes Jahr „herumlagen“. Es mangelte am formalen Weg, wie diese ins parlamentarische Verfahren gelangen könnten. Konkret ging es um die ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden und die ABS Hanau Gelnhausen. Um keine weitere Zeit zur Klärung des weiteren Prozesses zu verlieren, haben wir ein sog. „Berichterstattergespräch“ beantragt. Zwischen den Fachabgeordneten der Fraktionen sowie Vertretern des Verkehrsausschusses und des Verkehrsministeriums wurden dabei die Formalitäten für diese und zukünftige Bedarfsplanprojekte geklärt. Damit soll ein weiteres Ausbremsen von Schienenprojekten vermieden und für Betroffene der Lärmschutz zügiger geklärt werden.
- Neue Ziele, neue Maßnahmen?
Bis Ende dieses Jahres soll das Ziel einer Halbierung des Schienenlärms erreicht werden. Dafür wurden die Bremssysteme der Güterwagen umgerüstet. Diese Maßnahme hat eine hohe Wirksamkeit. Doch was kommt danach? Auch wenn es leiser geworden ist bestehen vielerorts immer noch Belastungen, die weiter reduziert werden müssen. Wir wollen fraktionsübergreifend über das nächste Ziel und die dafür sinnvollen Maßnahmen sprechen. Dafür haben wir ein sog. Berichterstattergespräch, also eine Erörterung der fachpolitisch zuständigen Abgeordneten, beantragt. Zu klären ist noch, ob externe Sachverständige hinzugezogen werden können.