Grüne Initiativen für Lärmschutz an der Schiene

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17.03.2020

Einiges erreicht – Neue Ziele erforderlich

Bis Ende 2020 soll sich der Lärm an den deut­schen Bahn­stre­cken hal­bie­ren. So das Ziel des Bun­des, das wir unter­stüt­zen. Es ist an der Zeit, Bilanz zu zie­hen und neue Lärm­schutz­zie­le in den Blick zu neh­men.

Um eine nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät und Kli­ma­schutz im Ver­kehrs­sek­tor vor­an zu brin­gen, muss es deut­li­che Ver­la­ge­run­gen von Per­so­nen- und Güter­ver­keh­ren auf die Schie­ne geben. Die Bahn ist das Rück­grat der Ver­kehrs­wen­de. Dafür ist der mas­si­ve Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur not­wen­dig. Ein Schlüs­sel für den erfolg­rei­chen und akzep­tier­ten Bahn­aus­bau ist die wei­te­re sub­stan­zi­el­le Ver­bes­se­rung der Lärm­si­tua­ti­on der Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner von Eisen­bahn­stre­cken – auch der Bestands­stre­cken. Laut Umwelt­bun­des­amt wer­den heu­te 35 Pro­zent der Men­schen in Deutsch­land durch Schie­nen­lärm beein­träch­tigt. Dass vom Stra­ßen­ver­kehr (75 Pro­zent) und dem Flug­ver­kehr (42 Pro­zent) noch grö­ße­re Beein­träch­ti­gun­gen aus­ge­hen, kann nicht hei­ßen, die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Maß­nah­men im Schie­nen­be­reich zu unter­las­sen oder auch nur hin­aus zu zögern.

Damit es um die Bemü­hun­gen für Ver­bes­se­run­gen beim Lärm­schutz nicht zu still wird, wur­den wir Grü­nen im Bun­des­tag gleich drei­fach aktiv:

  1. Klei­ne Anfra­ge „Wei­te­re Schrit­te zur Redu­zie­rung von Bahn­lärm“

Für den Schie­nen­ver­kehr hat sich die Bun­des­re­gie­rung das poli­ti­sche Ziel gesetzt, den Lärm bis Ende 2020 zu hal­bie­ren. Hier­für haben Bun­des­re­gie­rung und Eisen­bahn­sek­tor ins­be­son­de­re die Umrüs­tung des Güter­wa­gen­be­stands auf lärm­ar­me Brems­soh­len (LL-Soh­len) vor­an­ge­trie­ben, die bis zum Fahr­plan­wech­sel im Dezem­ber 2020 abge­schlos­sen sein soll. Wei­te­re Maß­nah­men wur­den im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU/CSU und SPD nur all­ge­mein ange­kün­digt. Wel­che kon­kre­ten Zie­le zur Lärm­re­du­zie­rung sich die Bund­e­re­gie­rung für die Zeit nach 2020 setzt und mit wel­chen Mit­teln die­se erreicht wer­den sol­len, ist wesent­li­cher Gegen­stand die­ser Anfra­ge. Nach unse­rer Über­zeu­gung bedarf es ambi­tio­nier­ter Zie­le und wei­ter­ge­hen­der Maß­nah­men zur Redu­zie­rung des Schie­nen­lärms.

  1. Bericht­erstat­ter­ge­spräch zum über­ge­setz­li­chen Lärm­schutz

Für Aus- und Neu­bau­maß­nah­men, die mit Erwar­tun­gen an deut­li­che Zuwäch­se des Güter­ver­kehrs ver­bun­den sind, ent­steht im Lau­fe des Pla­nungs­ver­fah­rens immer wie­der der Wunsch und die Erwar­tung, dass Lärm­schutz­maß­nah­men über den gesetz­li­chen Stan­dard hin­aus gewährt wer­den. Dies war bei der Rhein­tal­bahn süd­lich von Karls­ru­he so. Der Bun­des­tag hat (eben­so wie das Land) zusätz­li­che Gel­der für den Lärm­schutz bewil­ligt. In der „Bedarfs­plan­um­set­zungs­ver­ein­ba­rung“ (ein Ver­trag zwi­schen Bund und Deut­scher Bahn zur kon­kre­ten Umset­zung von Bedarfsplanprojekten/Bundesverkehrswegeplan) ist fest­ge­legt, dass eine par­la­men­ta­ri­sche Befas­sung vor­ge­nom­men wer­den muss, um dar­über zu ent­schei­den. Das genaue Ver­fah­ren wur­de jedoch nicht defi­niert. Dies hat­te zur Fol­ge, dass Berich­te über zwei als vor­dring­lich ein­ge­stuf­te Pro­jek­te mit abge­schlos­se­nen Vor­pla­nun­gen über ein hal­bes Jahr „her­um­la­gen“. Es man­gel­te am for­ma­len Weg, wie die­se ins par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren gelan­gen könn­ten. Kon­kret ging es um die ABS/NBS Ham­burg – Lübeck – Putt­gar­den und die ABS Hanau Geln­hau­sen. Um kei­ne wei­te­re Zeit zur Klä­rung des wei­te­ren Pro­zes­ses zu ver­lie­ren, haben wir ein sog. „Bericht­erstat­ter­ge­spräch“ bean­tragt. Zwi­schen den Fach­ab­ge­ord­ne­ten der Frak­tio­nen sowie Ver­tre­tern des Ver­kehrs­aus­schus­ses und des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums wur­den dabei die For­ma­li­tä­ten für die­se und zukünf­ti­ge Bedarfs­plan­pro­jek­te geklärt. Damit soll ein wei­te­res Aus­brem­sen von Schie­nen­pro­jek­ten ver­mie­den und für Betrof­fe­ne der Lärm­schutz zügi­ger geklärt wer­den.

  1. Neue Zie­le, neue Maß­nah­men?

Bis Ende die­ses Jah­res soll das Ziel einer Hal­bie­rung des Schie­nen­lärms erreicht wer­den. Dafür wur­den die Brems­sys­te­me der Güter­wa­gen umge­rüs­tet. Die­se Maß­nah­me hat eine hohe Wirk­sam­keit. Doch was kommt danach? Auch wenn es lei­ser gewor­den ist bestehen vie­ler­orts immer noch Belas­tun­gen, die wei­ter redu­ziert wer­den müs­sen. Wir wol­len frak­ti­ons­über­grei­fend über das nächs­te Ziel und die dafür sinn­vol­len Maß­nah­men spre­chen. Dafür haben wir ein sog. Bericht­erstat­ter­ge­spräch, also eine Erör­te­rung der fach­po­li­tisch zustän­di­gen Abge­ord­ne­ten, bean­tragt. Zu klä­ren ist noch, ob exter­ne Sach­ver­stän­di­ge hin­zu­ge­zo­gen wer­den kön­nen.