Verfassungsgericht muss über Aktenfreigabe entscheiden
Wieder einmal sind es wir Grüne, die sich für die Stärkung der Parlamentsrechte und eine wirksamere Kontrolle des Regierungshandelns einsetzen. Und wieder einmal geht es dabei auch um Stuttgart 21.
Mit einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Grünen Bundestagsfraktion und eine Gruppe einzelner Abgeordneter, darunter ich, das Informationsrecht des Parlamentes und damit auch das der Öffentlichkeit stärken. Die konkreten Anlässe bieten die Kreditvergabe an Air Berlin und das Großprojekt Stuttgart 21. Die Bundesregierung bzw. die bundeseigene Deutsche Bahn hatten dazu Gutachten erstellen lassen. Beim Bahnprojekt handelt es sich um zwei Gutachten zur Bewertung der Termin- und Kostensituation aus den Jahren 2016 und 2017. Wir hatten die Bundesregierung nach den Inhalten der Gutachten gefragt, darauf jedoch in der Sache keine Antworten erhalten. Im Gegensatz zur Bundesregierung sitzen Vertreter der Opposition nicht im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und bekommen damit auch nicht Kenntnis von den Inhalten derartiger Dokumente. Dabei ist es von großem öffentlichem Interesse, ob die Bundesregierung mit ihren Entscheidungen dem Bund finanziell geschadet hat – und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundesregierung behauptet, nach der Verfassung dürften Abgeordnete zwar Fragen stellen, einen Anspruch auf Kenntnis des konkreten Wortlauts von Akten oder Gutachten hätten sie jedoch nicht. In Zeiten, in denen auch Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich staatliche Akten einsehen dürfen, wird dies den Ansprüchen an eine transparente Demokratie nicht mehr gerecht. Denn Abgeordnete haben sowohl das Recht wie auch die Pflicht, die Bundesregierung wirkungsvoll zu kontrollieren. Mit der Klage legen wir Grünen im Bundestag dem Bundesverfassungsgericht erneut eine Musterkonstellation zur Prüfung vor, die für viele andere Bereiche der parlamentarischen Kontrolle wichtig sein kann. Uns geht es darum, dass die parlamentarische Kontrolle nach dem Grundgesetz den Ansprüchen im 21. Jahrhunderts entspricht.