Güterverkehr aus der Bahn geworfen

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26.05.2017

Unbe­frie­di­gen­de Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung

Im ver­gan­ge­nen Jahr war der Anteil der Güter, die auf dem Schie­nen­weg trans­por­tiert wer­den, gesun­ken. Der Gewin­ner war ein­mal mehr der Lkw.

Der Ver­kehrs­an­teil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist im Jahr 2016 auf nur noch 17,5 Pro­zent (gemes­sen in Ton­nen­ki­lo­me­tern; 2015: 18,0 Pro­zent) gefal­len, wäh­rend der Ver­kehrs­an­teil des Lkw wei­ter auf inzwi­schen 71,5 Pro­zent ange­wach­sen ist. Hier­für gibt es ver­schie­de­ne Ursa­chen, wie z. B. die zurück­ge­bau­te Infra­struk­tur für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr und pri­va­te Gleis­an­schlüs­se, die feh­len­den Inno­va­tio­nen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, die unzu­rei­chen­de Dienst­leis­tungs­men­ta­li­tät oder auch ver­schie­de­ne regu­la­to­ri­sche Benach­tei­li­gun­gen der Schie­ne gegen­über der Stra­ße. Im Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan, dem zen­tra­len Pla­nungs­in­stru­ment für die Ver­kehrs­we­ge der nächs­ten 15 bis 20 Jah­re, ist die Schie­ne deut­lich benach­tei­ligt: Zu viel Geld soll in die Stra­ßen flie­ßen, zu wenig in die Schie­nen­we­ge. Für Bun­des­schie­nen­we­ge ohne höhe­ren Fern­ver­kehrs­an­teil erklärt sich der Bund für nicht zustän­dig. Und die Defi­ni­ti­on des­sen, was ein „Eng­pass“ sein soll, fällt zwi­schen bei­den Ver­kehrs­trä­gern völ­lig unter­schied­lich aus: Eine Stra­ße gilt bereits dann als über­las­tet und hat bes­te Aus­sich­ten auf die Ein­stu­fung in den „Vor­dring­li­chen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans/Fernstraßenausbaugesetzen, wenn sie an 300 Stun­den im Jahr Stau auf­weist (also weni­ger als eine Stun­de am Tag). Eine Schie­nen­weg hin­ge­gen gilt erst dann als über­las­tet, wenn er meh­re­re Stun­den am Tag mit über 115 Pro­zent aus­ge­las­tet ist. Die­se Lis­te, mit der die mas­si­ve Schief­la­ge der Bun­des­ver­kehrs­po­li­tik beschrie­ben wird, lie­ße sich noch lan­ge fort­set­zen …

Fürs Kli­ma jeden­falls ist die Ver­la­ge­rung von Ver­kehrs­leis­tun­gen auf die Stra­ße eben­so ein rie­si­ges Pro­blem wie für den Ver­kehrs­fluss auf den Auto­bah­nen.

In einer Klei­nen Anfra­ge „Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs“ haben wir die Sach­stän­de eini­ger der zen­tra­len Fra­gen für Ver­kehrs­ver­la­ge­run­gen abge­fragt. Hier eini­ge der (ernüch­tern­den) Ant­wor­ten:

För­de­rung von Umschlag­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs:

93 Mil­lio­nen Euro stan­den im Bun­des­haus­halt 2016 zur Ver­fü­gung. Davon wur­den knapp 39 Mil­lio­nen (ent­spricht 42 Pro­zent) abge­ru­fen. Auch wenn der Abruf in den Vor­jah­ren noch gerin­ger war, zeigt sich der Hand­lungs­be­darf. Die För­der­richt­li­ni­en müs­sen drin­gend über­ar­bei­tet wer­den, um not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen nicht län­ger aus­zu­brem­sen.

För­de­rung pri­va­ter Gleis­an­schlüs­se

14 Mil­lio­nen Euro stan­den im Bun­des­haus­halt 2016 für den Neu- und Aus­bau sowie die Reak­ti­vie­rung pri­va­ter Gleis­an­schlüs­se zur Ver­fü­gung. Davon wur­den etwas über fünf Mil­lio­nen Euro (ent­spricht 37 Pro­zent) abge­ru­fen. Auch hier gilt: Die För­der­richt­li­ni­en müs­sen drin­gend über­ar­bei­tet wer­den, um not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen nicht län­ger aus­zu­brem­sen.

740-Meter-Netz

Die Lkw dür­fen immer län­ger wer­den, die Güter­zü­ge aber nicht. Der Grund: Es feh­len aus­rei­chend dimen­sio­nier­te Über­hol­glei­se und Abstell­an­la­gen. Län­ge­re Züge las­sen sich aber wirt­schaft­li­cher fah­ren. Ein Netz, das län­ge­re Züge ermög­licht, baut damit einen zen­tra­len Wett­be­werbs­nach­teil des Sys­tems Schie­ne ab. Im Bundesverkehrswegeplan/Schienenwegeausbaugesetz taucht das 740-Meter-Netz zwar auf. Es wur­de aber noch nicht bewer­tet und damit (noch) nicht in den Vor­dring­li­chen Bedarf ein­ge­stuft. Der Grund: Das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um hat vor­ran­gig die Stra­ßen bewer­tet und kate­go­ri­siert. Auf­trä­ge für die Bewer­tung der Schie­nen­pro­jek­te wur­den erst ver­ge­ben, als alle Stra­ßen bereits unter­sucht waren. Die Bewer­tung des 740-Meter-Net­zes wur­de erst im April 2016 – also nach Vor­la­ge des Ent­wur­fes zum Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan (März 2016) – ein­ge­lei­tet. Bei der Schie­ne war­ten aktu­ell noch immer 46 Pro­jek­te im Poten­zi­el­len Bedarf auf ihre Bewer­tung. Dem gegen­über ste­hen gera­de ein­mal 27 Schie­nen­pro­jek­te im Vor­dring­li­chen Bedarf. Die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­te­te auf unse­re Anfra­ge, die Bewer­tung des 740-Meter-Net­zes wer­de „noch meh­re­re Mona­te bean­spru­chen“.

Mei­ne Kom­men­tie­rung: 

„Die Bun­des­re­gie­rung und allem vor­an Bun­des­au­to­mi­nis­ter Dob­rindt muss end­lich mit der Behin­de­rung des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne auf­hö­ren. In Anbe­tracht der seit Jah­ren nicht ein­mal zur Hälf­te abge­ru­fe­nen Gel­der zur För­de­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs oder die Reak­ti­vie­rung von Gleis­an­schlüs­sen für Unter­neh­men ist offen­sicht­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung kein Inter­es­se hat, die büro­kra­ti­schen Pro­ble­me zu lösen. Dass sich über ein hal­bes Jahr nach Beschluss­fas­sung des Aus­bau­ge­set­zes die Bewer­tung des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­ti­gen 740-Meter-Net­zes immer wei­ter ver­zö­gert ist ein unhalt­ba­rer Zustand. Wir benö­ti­gen die Infra­struk­tur drin­gend, um den Güter­ver­kehr von der Stra­ße auf die Schie­ne zu bekom­men. Nur so kön­nen Mensch und Umwelt ent­las­tet wer­den.“