PRESSEMITTEILUNG
Berlin/Stuttgart, 21.10.2016
Grüne Abgeordnete fordern Hochstufung der Gäubahn und wollen Streichung von Nordostring Stuttgart und B29n
Die beiden baden-württembergischen Grünen-Verkehrspolitiker in Land und Bund Andreas Schwarz (MdL) und Matthias Gastel (MdB) setzen sich für maßgebliche Änderungen bei der Bundesverkehrswegeplanung in Baden-Württemberg ein. Andreas Schwarz, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, und der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages, drängen vor den am 24. Oktober beginnenden Sondersitzungen des Verkehrsausschusses darauf, dass der Bundestag die größten Fehler bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht in die für die Umsetzung entscheidenden Ausbaugesetze übernimmt. Hierzu werden die Grünen im Bundestag Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung einreichen.
Für Baden-Württemberg heißt dies konkret, dass z.B. der Bau des Nordostrings Stuttgart im Zuge der B 29, derzeit im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen, und der Bau der großen Umgehungstraße B 29n zwischen Röttingen (Ostalbkreis) und dem bayrischen Nördlingen, derzeit im vordringlichen Bedarf, gestrichen werden sollen. Beide Projekte wurden aus Zweifeln an der Sinnhaftigkeit der Projekte bewusst nicht vom Land Baden-Württemberg zur Prüfung beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) angemeldet. Der Bund hat diese Projekte dennoch in den Plan aufgenommen. Matthias Gastel, baden-württembergischer Bundestagsabgeordneter im Verkehrsausschuss, erklärt hierzu: „Es kommt nun darauf an, noch die entscheidenden Weichen von wirtschaftlich unsinnigen und ökologisch problematischen Straßenprojekten wie dem Nordostring oder der B29n weg und hin zu dringend benötigten Schienenprojekten zu stellen.“ Hierzu werden die Grünen im Bundestag mehrere Anträge stellen.
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz streicht die herausragende Bedeutung der Gäubahn für ganz Baden-Württemberg heraus: „Bei den Schienenprojekten muss die internationale Verbindung Stuttgart – Zürich endlich aus dem Potenziellen in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft werden. Dafür setzen wir uns ein. Ziel ist eine zeitnahe Realisierung. Grundlage hierfür ist eine Studie im Auftrag des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, welche die Wirtschaftlichkeit nachweist. Deutschland hat sich der Schweiz gegenüber im Vertrag von Lugano bereits 1996 zu einem Ausbau verpflichtet. Dieser muss jetzt im Sinne der Fahrgäste auch angegangen werden. Hierzu muss nun der Deutsche Bundestag im Bundesschienenwegeausbaugesetz die Gäubahn in den Vordringlichen Bedarf hochstufen und zügig die entsprechenden Mittel bereitstellen.“
„Es ist bezeichnend, dass bei einem so wichtigen Schienenprojekt das Land sich eigenständig um den Nachweis kümmern musste und nur so die Chance auf eine baldige Realisierung besteht. Ginge es nach dem Bund, ginge es wohl nicht voran“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel die Bundesregierung.
Hintergrund: Am 3. August 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan von der Bundesregierung als Kabinettsentwurf beschlossen. Auf seiner Grundlage werden vom 24. bis 26. November im Bundestag die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger beraten. In Ihnen wird der grundsätzliche Bedarf für die einzelnen Projekte gesetzlich festgestellt. Gegen diesen kann dann in den nachgelagerten Planungsstufen nicht mehr ohne Weiteres vorgegangen werden. Eine Entscheidung über Details der einzelnen Projekte, wie Trassenführung oder Lärmschutz, erfolgt im Rahmen der Ausbaugesetze nicht.