Die praktische Busverlängerung
Eine Zeit lang waren sie verboten, aber mittlerweile dürfen sie wieder eingesetzt werden und ihre Anzahl wächst stetig: Buszüge sind Gespanne, bestehend aus einem Bus und einem Anhänger, der ebenfalls Platz für Fahrgäste bietet. Sie haben eine Kapazität von 190 Personen im Vergleich zu 140 bei einem Gelenkbus und 90 bei einem Solobus. Bei geringerer Nachfrage kann das Zugfahrzeug ohne Anhänger eingesetzt werden.
Einsatz der Buszüge und Erfahrungen:
Busse mit Personenanhängern sind in einigen deutschen Städten im Einsatz, darunter in Osnabrück, Siegen, Konstanz, Reutlingen. Die größte Flotte an Buszügen besitzt die Münchner Verkehrsgesellschaft (37 Buszüge, 10 weitere werden im Frühjahr 2017 ausgeliefert). Deutschlandweit gab es Ende 2016 circa 135 Busgespanne und nach aktuellem Stand werden es Ende 2017 etwa 165 sein.
Aus Reutlingen, der ersten Stadt in Baden-Württemberg und der zweiten deutschlandweit, in der wieder Buszüge eingesetzt wurden und werden, berichtet Mark Hogenmüller, Geschäftsführer der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft: „Inzwischen ist der Einsatz der Personenanhänger sowohl für uns als auch für unsere Fahrgäste zum Alltag geworden. Bemerkenswert ist, dass die Fahrgäste meist zuerst in den Personenanhänger einsteigen. Besonders die geringen Fahrgeräusche im Anhänger werden von den Kunden als angenehm empfunden. Für unsere Fahrer ist das Fahren mit Anhänger ebenfalls inzwischen zur Gewohnheit geworden. Auch das An- und Abkuppeln stellt keinerlei Probleme dar.“ Drei Personenanhänger sind derzeit in Reutlingen regelmäßig im Linienverkehr unterwegs.
Wirtschaftlich gegenüber dem Einsatz von zwei Solobussen beziehungsweise einem Gelenkbus ist der Einsatz eines Buszuges, um tägliche Spannungsspitzen abzudecken oder bei entsprechendem Fahrgastaufkommen auch ein Einsatz des Gespanns werktags ganztägig. In Reutlingen werden die Personenanhänger in der morgendlichen Schülerspitze (ca. 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr) eingesetzt. In der restlichen Zeit kann das Zugfahrzeug ohne Anhänger in Betrieb sein. Die zweite Variante wird in Konstanz umgesetzt: Hier sollen durch die Buszüge tagesdurchgängige Spitzenlasten ohne kostenintensive Taktverdichtungen abgedeckt werden, erklärt Ralph Stöhr von den Stadtwerken Konstanz.
Durch die bedeutend höhere Fahrgastkapazität eignet sich der Buszug auch ausgezeichnet für Einsätze bei Sport- oder anderen Großveranstaltungen, um schnell mit guter Qualität hohe Fahrgastzahlen zu befördern.
Zugfahrzeug und Personenanhänger:
Der zur Zeit einzige Hersteller von Personenanhängern in Europa ist die Carosserie HESS AG. Sie bietet neben herkömmlichen Bussen und Oberleitungsbussen auch Buszüge an. Die meisten Anhängerkombinationen in Deutschland bestehen jedoch aus einem Zugfahrzeug eines anderen Herstellers (MAN oder Solaris) und einem HESS-Anhänger. Im Regelfall vertreiben MAN und Solaris das komplette Gespann aus eigenem Zugfahrzeug und dem Anhänger der Firma HESS, sodass der Betreiber einen Ansprechpartner für seinen Buszug hat. Außerdem sind noch Zugfahrzeuge und Anhänger des 2014 insolvent gegangenen Unternehmens Göppel Bus in Betrieb.
Eine Umrüstung bestehender Solobusse zu Zugfahrzeugen wird laut Thomas Gagsch, Leiter Geschäftsfeld Bus Deutschland bei HESS, in der Praxis nicht vorgenommen, da sie auf Grund der Einschnitte in die Fahrzeugstruktur wirtschaftlich nicht vertretbar ist im Vergleich zu einer Neubeschaffung.
Ein Problem, das jetzt angegangen wird, ist die Kompatibilität zwischen Zugfahrzeugen und Personenanhängern. Aktuell sind nicht alle Modelle miteinander kuppelbar. Eine Lösung der Kompatibilität wird in der künftigen VDV Arbeitsgruppe BusZug ausgearbeitet.
Fragen zur Infrastruktur:
Die Fahrgeometrie der Buszüge stellt in der Praxis keine Probleme dar. In Reutlingen beispielsweise können sie auf allen Linien problemlos eingesetzt werden. In ihrer Wendigkeit und in anderen Fahreigenschaften wie Spurtreue sind die Anhängerzüge, so die Erfahrungen, Gelenkbussen mindestens ebenbürtig. Die größte Herausforderung für das Fahrpersonal ist das Rückwärtsfahren, das nur wenige Meter geradeaus möglich ist.
Unter Umständen können Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Haltestellen nötig sein. Dabei ist die Länge der Bus-Anhänger-Kombination von 23 Metern von Bedeutung – besonders Busbuchten könnten an ihre Grenzen kommen. Inwiefern einzelne Haltestellen für Buszüge geeignet oder ungeeignet sind, lässt sich pauschal nicht sagen. In Reutlingen stellte dies kein Problem dar. Aus Konstanz heißt es, dass aufgrund der Länge des Buszuges Anpassungen bei den Haltestellen unumgänglich seien, die Schritt für Schritt realisiert werden. Der Abstand der vorderen zur hintersten Tür entspricht bei den Buszügen in etwa der eines viertürigen Gelenkbusses.
Rechtliche Situation:
Seit 1960 ist nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Beförderung von Personen in Anhängern eigentlich nicht mehr erlaubt. Seit 2003 ist jedoch ein Einsatz solcher Anhänger mit Ausnahmegenehmigungen wieder möglich. Die nötigen Ausnahmegenehmigungen betreffen die Beförderung von Personen in Anhängern (§ 32a StVZO) und die Länge der Fahrzeugkombination (§ 32 Abs. 4 StVZO). Die Länge der Buszüge (23 Meter) übersteigt die zulässige Gesamtlänge eines Fahrzeugs (18,75 Meter). Außerdem ist eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich, die Verkehr mit Fahrzeugen erlaubt, deren Maße die zulässigen Maße überschreiten. Die Bedingungen für die Ausnahmegenehmigungen beziehen sich im Wesentlichen auf bauliche Aspekte, wie zum Beispiel ein Absperrband zwischen dem Zugfahrzeug und dem Personenanhänger. Das Verfahren zur Erlangung der Genehmigungen wird aus Konstanz als relativ aufwendig und zeitintensiv beschrieben.
Das Land Baden-Württemberg hat Anhängerzüge beziehungsweise Personenanhänger in die LGVFG-Förderung aufgenommen.