Kapazität im ÖV mit Busanhängern erhöhen

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23.02.2017

Die praktische Busverlängerung

Eine Zeit lang waren sie ver­bo­ten, aber mitt­ler­wei­le dür­fen sie wie­der ein­ge­setzt wer­den und ihre Anzahl wächst ste­tig: Bus­zü­ge sind Gespan­ne, bestehend aus einem Bus und einem Anhän­ger, der eben­falls Platz für Fahr­gäs­te bie­tet. Sie haben eine Kapa­zi­tät von 190 Per­so­nen im Ver­gleich zu 140 bei einem Gelenk­bus und 90 bei einem Solo­bus. Bei gerin­ge­rer Nach­fra­ge kann das Zug­fahr­zeug ohne Anhän­ger ein­ge­setzt wer­den.

Ein­satz der Bus­zü­ge und Erfah­run­gen:

Bus­se mit Per­so­nen­an­hän­gern sind in eini­gen deut­schen Städ­ten im Ein­satz, dar­un­ter in Osna­brück, Sie­gen, Kon­stanz, Reut­lin­gen. Die größ­te Flot­te an Bus­zü­gen besitzt die Münch­ner Ver­kehrs­ge­sell­schaft (37 Bus­zü­ge, 10 wei­te­re wer­den im Früh­jahr 2017 aus­ge­lie­fert). Deutsch­land­weit gab es Ende 2016 cir­ca 135 Bus­ge­span­ne und nach aktu­el­lem Stand wer­den es Ende 2017 etwa 165 sein.

Aus Reut­lin­gen, der ers­ten Stadt in Baden-Würt­tem­berg und der zwei­ten deutsch­land­weit, in der wie­der Bus­zü­ge ein­ge­setzt wur­den und wer­den, berich­tet Mark Hogen­mül­ler, Geschäfts­füh­rer der Reut­lin­ger Stadt­ver­kehrs­ge­sell­schaft: „Inzwi­schen ist der Ein­satz der Per­so­nen­an­hän­ger sowohl für uns als auch für unse­re Fahr­gäs­te zum All­tag gewor­den. Bemer­kens­wert ist, dass die Fahr­gäs­te meist zuerst in den Per­so­nen­an­hän­ger ein­stei­gen. Beson­ders die gerin­gen Fahr­ge­räu­sche im Anhän­ger wer­den von den Kun­den als ange­nehm emp­fun­den. Für unse­re Fah­rer ist das Fah­ren mit Anhän­ger eben­falls inzwi­schen zur Gewohn­heit gewor­den. Auch das An- und Abkup­peln stellt kei­ner­lei Pro­ble­me dar.“ Drei Per­so­nen­an­hän­ger sind der­zeit in Reut­lin­gen regel­mä­ßig im Lini­en­ver­kehr unter­wegs.

Wirt­schaft­lich gegen­über dem Ein­satz von zwei Solo­bus­sen bezie­hungs­wei­se einem Gelenk­bus ist der Ein­satz eines Bus­zu­ges, um täg­li­che Span­nungs­spit­zen abzu­de­cken oder bei ent­spre­chen­dem Fahr­gast­auf­kom­men auch ein Ein­satz des Gespanns werk­tags ganz­tä­gig. In Reut­lin­gen wer­den die Per­so­nen­an­hän­ger in der mor­gend­li­chen Schü­ler­spit­ze (ca. 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr) ein­ge­setzt. In der rest­li­chen Zeit kann das Zug­fahr­zeug ohne Anhän­ger in Betrieb sein. Die zwei­te Vari­an­te wird in Kon­stanz umge­setzt: Hier sol­len durch die Bus­zü­ge tages­durch­gän­gi­ge Spit­zen­las­ten ohne kos­ten­in­ten­si­ve Takt­ver­dich­tun­gen abge­deckt wer­den, erklärt Ralph Stöhr von den Stadt­wer­ken Kon­stanz.

Durch die bedeu­tend höhe­re Fahr­gast­ka­pa­zi­tät eig­net sich der Bus­zug auch aus­ge­zeich­net für Ein­sät­ze bei Sport- oder ande­ren Groß­ver­an­stal­tun­gen, um schnell mit guter Qua­li­tät hohe Fahr­gast­zah­len zu beför­dern. 

Zug­fahr­zeug und Per­so­nen­an­hän­ger:

Der zur Zeit ein­zi­ge Her­stel­ler von Per­so­nen­an­hän­gern in Euro­pa ist die Caros­se­rie HESS AG. Sie bie­tet neben her­kömm­li­chen Bus­sen und Ober­lei­tungs­bus­sen auch Bus­zü­ge an. Die meis­ten Anhän­ger­kom­bi­na­tio­nen in Deutsch­land bestehen jedoch aus einem Zug­fahr­zeug eines ande­ren Her­stel­lers (MAN oder Sola­ris) und einem HESS-Anhän­ger. Im Regel­fall ver­trei­ben MAN und Sola­ris das kom­plet­te Gespann aus eige­nem Zug­fahr­zeug und dem Anhän­ger der Fir­ma HESS, sodass der Betrei­ber einen Ansprech­part­ner für sei­nen Bus­zug hat. Außer­dem sind noch Zug­fahr­zeu­ge und Anhän­ger des 2014 insol­vent gegan­ge­nen Unter­neh­mens Göp­pel Bus in Betrieb.

Eine Umrüs­tung bestehen­der Solo­bus­se zu Zug­fahr­zeu­gen wird laut Tho­mas Gagsch, Lei­ter Geschäfts­feld Bus Deutsch­land bei HESS, in der Pra­xis nicht vor­ge­nom­men, da sie auf Grund der Ein­schnit­te in die Fahr­zeug­struk­tur wirt­schaft­lich nicht ver­tret­bar ist im Ver­gleich zu einer Neu­be­schaf­fung.

Ein Pro­blem, das jetzt ange­gan­gen wird, ist die Kom­pa­ti­bi­li­tät zwi­schen Zug­fahr­zeu­gen und Per­so­nen­an­hän­gern. Aktu­ell sind nicht alle Model­le mit­ein­an­der kup­pel­bar. Eine Lösung der Kom­pa­ti­bi­li­tät wird in der künf­ti­gen VDV Arbeits­grup­pe Bus­Zug aus­ge­ar­bei­tet. 

Fra­gen zur Infra­struk­tur:

Die Fahr­geo­me­trie der Bus­zü­ge stellt in der Pra­xis kei­ne Pro­ble­me dar. In Reut­lin­gen bei­spiels­wei­se kön­nen sie auf allen Lini­en pro­blem­los ein­ge­setzt wer­den. In ihrer Wen­dig­keit und in ande­ren Fahr­ei­gen­schaf­ten wie Spur­treue sind die Anhän­ger­zü­ge, so die Erfah­run­gen, Gelenk­bus­sen min­des­tens eben­bür­tig. Die größ­te Her­aus­for­de­rung für das Fahr­per­so­nal ist das Rück­wärts­fah­ren, das nur weni­ge Meter gera­de­aus mög­lich ist.

Unter Umstän­den kön­nen Anpas­sungs­maß­nah­men im Bereich der Hal­te­stel­len nötig sein. Dabei ist die Län­ge der Bus-Anhän­ger-Kom­bi­na­ti­on von 23 Metern von Bedeu­tung – beson­ders Bus­buch­ten könn­ten an ihre Gren­zen kom­men. Inwie­fern ein­zel­ne Hal­te­stel­len für Bus­zü­ge geeig­net oder unge­eig­net sind, lässt sich pau­schal nicht sagen. In Reut­lin­gen stell­te dies kein Pro­blem dar. Aus Kon­stanz heißt es, dass auf­grund der Län­ge des Bus­zu­ges Anpas­sun­gen bei den Hal­te­stel­len unum­gäng­lich sei­en, die Schritt für Schritt rea­li­siert wer­den. Der Abstand der vor­de­ren zur hin­ters­ten Tür ent­spricht bei den Bus­zü­gen in etwa der eines vier­tü­ri­gen Gelenk­bus­ses.

Recht­li­che Situa­ti­on:

Seit 1960 ist nach der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) eine Beför­de­rung von Per­so­nen in Anhän­gern eigent­lich nicht mehr erlaubt. Seit 2003 ist jedoch ein Ein­satz sol­cher Anhän­ger mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen wie­der mög­lich. Die nöti­gen Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen betref­fen die Beför­de­rung von Per­so­nen in Anhän­gern (§ 32a StV­ZO) und die Län­ge der Fahr­zeug­kom­bi­na­ti­on (§ 32 Abs. 4 StV­ZO). Die Län­ge der Bus­zü­ge (23 Meter) über­steigt die zuläs­si­ge Gesamt­län­ge eines Fahr­zeugs (18,75 Meter). Außer­dem ist eine Erlaub­nis nach § 29 StVO erfor­der­lich, die Ver­kehr mit Fahr­zeu­gen erlaubt, deren Maße die zuläs­si­gen Maße über­schrei­ten. Die Bedin­gun­gen für die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen bezie­hen sich im Wesent­li­chen auf bau­li­che Aspek­te, wie zum Bei­spiel ein Absperr­band zwi­schen dem Zug­fahr­zeug und dem Per­so­nen­an­hän­ger. Das Ver­fah­ren zur Erlan­gung der Geneh­mi­gun­gen wird aus Kon­stanz als rela­tiv auf­wen­dig und zeit­in­ten­siv beschrie­ben.

Das Land Baden-Würt­tem­berg hat Anhän­ger­zü­ge bezie­hungs­wei­se Per­so­nen­an­hän­ger in die LGVFG-För­de­rung auf­ge­nom­men.