08.12.2018
GroKo tritt bestenfalls auf der Stelle
In Sachen Tierschutz geht es mit Union und SPD nicht voran. Dies zeigt sich exemplarisch bei der Ferkelkastration.
Im 2012 gab es noch Hoffnung. Damals hatte der Bundestag mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes eine fünfjährige Übergangsfrist für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration beschlossen. Diese Zeit sollte genutzt werden, um tierschutzgerechte Alternativen umzusetzen. Die Übergangsfrist sollte zum Jahresende auslaufen. Sollte. Denn der Bundestag beschloss vor wenigen Tagen eine Verlängerung bis 01.01.2021. Wir Grünen im Bundestag hatten dagegen massiv aufbegehrt und unter anderem eine namentliche Abstimmung durchgesetzt. Doch vergeblich: Aus Rücksicht auf die Schlachtunternehmen, die steigende Kosten durch notwendige Umstrukturierungen befürchten und teilweise auch wegen der heimischen Ferkelerzeuger, die sich im Wettbewerb mit dänischen und niederländischen Kollegen befinden, wurde die Fristverlängerung beschlossen. In Deutschland bleibt damit die Kastrierung ohne Betäubung noch mindestens zwei Jahre lang erlaubt. Dies ist auch deswegen nicht nachvollziehbar, weil auch die Bundesregierung schon im Jahr 2016 festgestellt hatte, dass es geeignete Alternativen gebe, die sich „hinsichtlich des kalkulatorischen Gewinns so gut wie nicht unterscheidet“.
Wir Grünen im Bundestag haben uns in den letzten Monaten wieder mit einigen Anträgen für Verbesserungen im Tierschutz eingesetzt. Einer davon zielt auf die Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen ab: Dabei geht es uns beispielsweise darum, von der Akkordarbeit beim Treiben, Betäuben und Töten der Tiere abzukommen. Dieser Arbeitsdruck führt zu oft dazu, dass die erforderliche Sorgfalt vernachlässigt wird und Tiere mehr als erforderlich leiden müssen. Des Weiteren geht es um regelmäßige unangekündigte Kontrollen und bessere Kontrollstandards.
In einem umfassenden Antrag greifen wir nahezu alle Aspekte des Tierschutzes auf: Es geht um strukturelle Verbesserungen, beispielsweise durch die Ausweitung des Verbandsklagerechts und die Schaffung einer Stelle einer/eines Bundesbeauftragten für Tierschutz. In der Landwirtschaft setzen wir uns unter anderem für eine stärkere Begrenzung der Lebendtiertransporte und ein Ende des Tötens von männlichen Küken ein. Auch im Interesse einer besseren Verbraucherinformation fordern wir eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für sämtliche, auch verarbeitete Tierprodukte und ein Ende von Idylle vortäuschenden Produktaufmachungen, wenn sich in der Realität eine industrielle Massentierhaltung dahinter verbirgt. Weitere Forderungen: Verbot von Wildtieren in Zirkussen, Sachkundenachweis für die Haltung exotischer Heimtiere und Überwindung von Tierversuchen.
Zu den Tierversuchen: Im Juli hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da EU-Vorgaben zum Tierschutz bei Tierversuchen unzureichend oder gar nicht in nationales Recht umgesetzt wurden. Auch dies ist ein Beispiel für meine Aussage am Anfang: In Sachen Tierschutz geht es mit Union und SPD nicht voran. Leider.