Keine Helmpflicht für Radfahrer: Gut so!

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17. Juni 2014

Ich begrü­ße das heu­ti­ge Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes. Damit wur­de Rechts­klar­heit geschaf­fen: Wer als Fahr­rad­fah­rer unver­schul­det Opfer eines Unfalls wird, kann nicht dafür belangt wer­den, dass er kei­nen Helm trug. Es gibt vie­le Men­schen in Deutsch­land, die frei­wil­lig einen Helm tra­gen – und das ist gut so. Aber es gibt kei­ne Helm­pflicht. Die­se Ent­schei­dungs­frei­heit muss auch für die Ver­si­che­run­gen der Maß­stab sein. Denn der Gesetz­ge­ber hat bewusst kei­ne Helm­pflicht beschlos­sen und es ist nur logisch, dass dies jetzt nicht durch die Hin­ter­tür der Haf­tungs­fra­ge in Zwei­fel gezo­gen wird.

Statt einer wie auch immer gear­te­ten Helm­pflicht muss der Ver­kehrs­raum so gestal­tet wer­den, dass sich Rad­fah­rer – wie auch Fuß­gän­ger – siche­rer fort­be­we­gen kön­nen. Dafür sind die Mit­tel für durch­dach­te, den Erkennt­nis­sen der Ver­kehrs­si­cher­heits­for­schung ent­spre­chen­de Rad­ver­kehrs­ver­bin­dun­gen zu erhö­hen. Und die Kom­mu­nen soll­ten inner­halb von Ort­schaf­ten nach eige­nem Ermes­sen über Tem­po 30 ent­schei­den kön­nen, um die Ver­kehrs­si­cher­heit zu erhö­hen.

Unser ver­kehrs­po­li­ti­sches Ziel bleibt die Erhö­hung des Rad­ver­kehrs­an­teils. Dies ist auch ein wesent­li­cher Bei­trag zuguns­ten von mehr Sicher­heit für den Rad­ver­kehr. Denn wo der Rad­fah­rer als Exot auf der Fahr­bahn unter­wegs ist wird er schnel­ler über­se­hen als dort, wo er zum fes­ten Bild im Ver­kehrs­raum gehört. Eine fak­ti­sche Helm­pflicht hät­te das Wachs­tum des Rad­ver­kehrs­an­teils aus­ge­bremst und damit der Ver­kehrs­si­cher­heit, aber auch lebens­wer­ten Innen­städ­ten und dem Kli­ma­schutz einen Bären­dienst geleis­tet.