Klage gegen neues Wahlrecht

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Ich habe mich der Kla­ge gegen das neue Wahl­recht ange­schlos­sen.

03.02.2021

CDU/CSU bevorzugt – Keine Verkleinerung des Bundestags

Die Abge­ord­ne­ten der Bun­des­tag­frak­tio­nen von Grü­nen, FDP und Lin­ken kla­gen gegen die “Wahl­rechts­re­form” von CDU/CSU und SPD. Das Ziel, den Bun­des­tag zu ver­klei­nern, wird damit nicht erreicht. Viel­mehr ver­stößt das Gesetz nach unse­rer Auf­fas­sung gegen die Wahl­rechts­grund­sät­ze von Klar­heit und Chan­cen­gleich­heit.

Seit Jah­ren wird nun schon um ein neu­es Wahl­recht gerun­gen. Das Haupt­ziel: Die Ver­klei­ne­rung des Par­la­men­tes oder zumin­dest die Ver­hin­de­rung eines wei­te­ren Auf­wuch­ses an Man­da­ten. Hier­bei geht es nicht um Kos­ten­ein­spa­run­gen, son­dern um die Ange­mes­sen­heit der Par­la­ments­grö­ße und die Arbeits­fä­hig­keit des Par­la­men­tes. Nach­dem CDU/CSU und SPD über Jah­re hin­weg kei­ne Anstal­ten unter­nom­men hat­ten, einen Gesetz­ent­wurf vor­zu­le­gen, kamen sie vor weni­gen Wochen nun doch mit einem sol­chen ange­hetzt. Der Haken an der Sache: Das Wahl­recht wur­de zum ein­sei­ti­gen Vor­teil von CDU/CSU geän­dert. Da nicht mehr alle Über­hang­man­da­te durch Aus­gleichs­man­da­te aus­ge­gli­chen wer­den sol­len, pro­fi­tie­ren die Par­tei­en, die die meis­ten Direkt­man­da­te errei­chen. Dies waren in der Ver­gan­gen­heit CDU und CSU – und dürf­ten es ange­sichts der Umfra­ge­wer­te auch bei der Wahl im Sep­tem­ber blei­ben. Ein zen­tra­ler Wahl­rechts­grund­satz ist aber, dass jede Stim­me das glei­che Gewicht haben muss. Das neue Wahl­recht ist also nicht fair. Dar­über hin­aus erfüllt es auch nicht das Ziel, das Par­la­ment zu ver­klei­nern. Dies zeigt ein Rechen­mo­dell: Mit den Stimm­ergeb­nis­sen der letz­ten Bun­des­tags­wahl wür­de das neue Wahl­recht gera­de ein­mal 23 Man­da­te weni­ger her­vor brin­gen als das bis­lang bestehen­de mit 709 Man­da­ten. Nimmt man die aktu­el­len Umfra­ge­wer­te als Berech­nungs­grund­la­ge, wür­de die Gesamt­zahl der Man­da­te auf 798 anwach­sen. Die drei demo­kra­ti­schen Oppo­si­ti­ons­frak­tio­nen hat­ten einen gemein­sa­men Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht, mit dem die Chan­cen­gleich­heit aller Par­tei­en gewahrt und das Par­la­ment klei­ner gewor­den wäre. Unser Antrag zielt ins­be­son­de­re auf die Redu­zie­rung der Anzahl der Wahl­krei­se ab. Kon­kret wären 630 Man­da­te (auf Basis des Wahl­er­geb­nis­ses von 2017) bzw. 560 Man­da­te (auf Basis der Wahl­um­fra­gen) ent­stan­den.

Dass es CDU/CSU und SPD in sie­ben Jah­ren nicht geschafft haben, eine wirk­sa­me und fai­re Wahl­rechts­re­form zustan­de zu brin­gen, ist ein Armuts­zeug­nis!