Kommunen im Land bei Radverkehrsförderung sehr unterschiedlich aufgestellt

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05.12.2016anhang1

Radverkehr: Konflikt um knappe Flächen häufig ungelöst

Anhand aus­ge­wähl­ter Städ­te und Land­krei­se wur­de Rad­ver­kehrs­för­de­rung in Baden-Würt­tem­berg durch eine Wir­kungs­kon­trol­le auf den Prüf­stand gestellt.

In fol­gen­den Städ­ten und Land­krei­sen wur­den im Jahr 2009 und zu Ver­gleichs­zwe­cken 2014/2015 erneu­te Befra­gun­gen durch­ge­führt, vor­lie­gen­de Daten aus­ge­wer­tet und an aus­ge­wähl­ten Stel­len Rad­ver­kehrs­zäh­lun­gen vor­ge­nom­men: Frei­burg, Karls­ru­he, Stutt­gart, Böb­lin­gen, Fell­bach, Hei­den­heim, Kirch­heim unter Teck, Lör­rach, Offen­burg, Sin­gen, Vil­lin­gen-Schwen­nin­gen, Boden­see­kreis, Land­kreis Karls­ru­he und der Ost­alb­kreis. Fil­der­stadt ist im Jahr 2014 mit einer Null­ana­ly­se (Bestand­auf­nah­me noch ohne Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten) hin­zu­ge­sto­ßen.

In aller Kür­ze – der Schluss­be­richt, der gemein­sam von der Pla­nungs­ge­mein­schaft Ver­kehr in Han­no­ver und des Insti­tuts Woh­nen und Umwelt in Darm­stadt erstellt wur­de, umfasst knapp 200 Sei­ten – kann fest­ge­hal­ten wer­den:

  1. Eine lang­jäh­ri­ge Tra­di­ti­on der Fahr­rad­för­de­rung schafft ein nach­hal­tig posi­ti­ves Fahr­rad­kli­ma und trägt zu einer stär­ke­ren Nut­zung des Fahr­ra­des bei. Rad­ver­kehrs­för­de­rung benö­tigt jedoch Aus­dau­er und Kon­ti­nui­tät.
  2. Fast nir­gend­wo lie­gen aktu­el­le Wer­te zum Modal Split (Antei­le der ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­tel) vor. Noch dazu erfolg­te die Daten­er­he­bung unein­heit­lich und die Wer­te sind damit unter­ein­an­der nur ein­ge­schränkt ver­gleich­bar. Min­des­tens alle 10 Jah­re soll­ten Erhe­bun­gen durch­ge­führt wer­den.
  3. Ver­tie­fen­de Ana­ly­sen von Rad­un­fäl­len stel­len die Aus­nah­me dar.
  4. Seit dem Jahr 2009 haben sich in fol­gen­den Teil­be­rei­chen über­wie­gend Ver­bes­se­run­gen erge­ben: Am ein­deu­tigs­ten ist dies bei der Qua­li­tät und Ein­heit­lich­keit der Weg­wei­sun­gen fest­zu­stel­len. Erfreu­lich sind auch vie­ler­orts die Ver­kehrs­si­cher­heits­ak­ti­vi­tä­ten, die Erstel­lung von Rad­ver­kehrs­kon­zep­tio­nen, die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Öffent­lich­keits­ar­beit pro Fahr­rad und – das kann nicht ver­wun­dern – die Wir­kungs­un­ter­su­chun­gen. Ver­zeich­net wer­den konn­te auch, dass im Betrach­tungs­zeit­raum mehr Ein­bahn­stra­ßen für den Rad­ver­kehr in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­ben wur­den.
  5. Über­wie­gend unver­än­dert und nicht sel­ten sogar ver­schlech­tert hat sich die Auf­klä­rungs­quo­te bei Fahr­rad­dieb­stäh­len.
  6. Bestä­tigt hat sich ein­mal mehr, dass die objek­ti­ve Sicher­heit (in Form regis­trier­ter Rad­un­fäl­le) und die sub­jek­ti­ve Sicher­heit (ermit­telt durch Befra­gun­gen) oft nicht kor­re­spon­die­ren.
  7. Erheb­li­che Hand­lungs­be­dar­fe wer­den noch bei der Fahr­rad­mit­nah­me in Bus­sen gese­hen.

Ver­än­de­run­gen am Bei­spiel der Stadt Frei­burg

Bin­nen fünf Jah­ren konn­ten die Gut­ach­ter in Frei­burg vor allem fol­gen­de Ver­än­de­run­gen fest­stel­len:

  1. An den Zähl­stel­len wur­de eine deut­li­che Rad­ver­kehrs­zu­nah­me regis­triert.
  2. Die Akti­vi­tä­ten für die Rad­ver­kehrs­si­cher­heit wur­den deut­lich aus­ge­wei­tet.
  3. Zahl­rei­che Maß­nah­men für Rad-Vor­rang-Rou­ten wur­den umge­setzt.
  4. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on pro Fahr­rad wur­de inten­si­viert, wird jedoch noch als unzu­rei­chend wahr­ge­nom­men.
  5. Beim Fahr­rad­par­ken in der Innen­stadt wird noch Hand­lungs­be­darf gese­hen.

Ver­än­de­run­gen am Bei­spiel der Stadt Stutt­gart

  1. Auf nied­ri­gem Niveau wur­den deut­lich mehr Rad­fah­ren­de gezählt als noch im Jahr 2009.
  2. Die Akti­vi­tä­ten im Bereich der Rad­ver­kehrs­si­cher­heit wur­den aus­ge­wei­tet.
  3. Die Haupt­rou­ten des Net­zes wurden/werden suk­zes­si­ve aus­ge­baut und Maß­nah­men an Kno­ten­punk­ten umge­setzt. Es besteht aber noch ein erheb­li­cher infra­struk­tu­rel­ler Nach­hol­be­darf.
  4. Es wur­den wei­te­re Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung geöff­net und Fahr­rad­stra­ßen ein­ge­rich­tet.
  5. Die Berück­sich­ti­gung des Rad­ver­kehrs an Bau­stel­len erfolgt „nach wie vor vor­bild­lich“.
  6. Hand­lungs­be­dar­fe wer­den – außer bei der Rad­weg­einfra­struk­tur – bei den Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen in der Innen­stadt und im Bereich der Öffent­lich­keits­ar­beit gese­hen.

Vor­bild­lich: Die Stadt Offen­burg

Weni­ger bekannt als das Bei­spiel der Stadt Frei­burg sind die Akti­vi­tä­ten und mess­ba­ren Erfol­ge der Stadt Offen­burg. Der Rad­ver­kehrs­an­teil wird mit 25 Pro­zent (bezo­gen auf die Anzahl der Wege) ange­ge­ben. Der Rad­ver­kehrs­etat wur­de deut­lich auf­ge­stockt. Fast 80 Pro­zent der Befrag­ten sind der Mei­nung, dass in der Stadt viel für den Rad­ver­kehr getan wird (fünf Jah­re zuvor waren es noch 60 Pro­zent).