03.03.2017 (Presseerklärung)
Staatssekretär redet in schäbiger Weise an den Realitäten vorbei
Zur Äußerung von Staatssekretär Norbert Barthle in der Waiblinger Zeitung vom 28. Februar (siehe http://www.zvw.de/inhalt.backnang-norbert-barthle-das-land-ist-jetzt-am-zug.15433b8c-a273-4324–9c45-bdbbc5b8d17b.html), wonach ein Ausbau der Murrbahn von Aktivitäten der Deutschen Bahn abhänge, erklären Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss und Harald Ebner, stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss und Betreuungsabgeordneter der Grünen für den Rems-Murr-Kreis:
„Dass Staatssekretär Barthle nun so tut, als ob die Entscheidung eines Ausbaus an der Deutschen Bahn liege, ist schäbig. Weshalb hat er sich nicht für die Murrbahn und ihre Fahrgäste eingesetzt? Die Vernachlässigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur bei uns in der Region haben allein der Bundesverkehrsminister und seine Staatssekretäre zu verantworten.
Es ist dringend geboten, dass die größtenteils eingleisige Murrbahn ausgebaut wird. Nur so kann das Bahnangebot für die Fahrgäste stabilisiert werden. Ehe die Bahn hier allerdings am Zug ist, muss das Bundesverkehrsministerium endlich seine Hausaufgaben erledigen.
Die Bundesregierung hat es – wie bei 45 anderen Schienenprojekten – leider versäumt, den Ausbau der Murrbahn rechtzeitig bewerten zu lassen. Derzeit wird es im „potenziellen Bedarf“ des Schienenwegeausbaugesetzes geparkt. Selbst im Falle einer positiven Untersuchung ist eine Umsetzung bis zum Jahr 2030 alles andere als sicher. Denn die begrenzten Mittel des Bundes sind in hohem Maße für den Straßenbau vorgesehen. Noch dazu ist bis heute unklar, ob der Murrbahnausbau überhaupt von den Gutachtern als wirtschaftlich erachtet wird und vom Bund somit weiter verfolgt wird. Bei der Straße hingegen wurden sämtliche Projekte bewertet. Dies gilt auch für viele kleinteilige und nur lokal wirksame Ortsumfahrungen. Die Murrbahn hingegen hat eindeutig eine überregionale Bedeutung. Umso ärgerlicher ist, dass die Bundesregierung bis heute nicht weiß, ob sie diese Bahnstrecke ausbauen möchte oder nicht. So keine eine Verkehrswende mit Stärkung der Schiene und Verlagerungen von Verkehren von der Straße auf die Schiene nicht gelingen!“
Matthias Gastel und Harald Ebner verweisen darauf, dass ihre Fraktion im Bundestag die Einstufung der Murrbahn in den Vordringlichen Bedarf des Schienenwegeausbaugesetzes beantragt hat und der Antrag von den beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt worden war:
„Unseren Antrag (im Anhang), die Murrbahn wegen ihrer großen Bedeutung für den Verkehr auf der Achse Stuttgart-Nürnberg in den vordringlichen Bedarf einzustufen, haben CDU und SPD abgelehnt. Eine Begründung dafür sind sie dem Parlament und der Öffentlichkeit schuldig geblieben. In Sachen B‑14-Ausbau prahlt Norbert Barthle mit einem Einsatz. Für die Schiene hat er sich definitiv nicht stark gemacht.“
Hintergrund
Am 3. August 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan von der Bundesregierung beschlossen. Auf seiner Grundlage wurden im Bundestag die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger beraten. In Ihnen wird der grundsätzliche Bedarf für die einzelnen Projekte gesetzlich festgestellt.
Zusammen mit ihrer Fraktion drängten Matthias Gastel und Harald Ebner darauf, dass der Bundestag die größten Fehler bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht in die für die Umsetzung entscheidenden Ausbaugesetze übernimmt. Hierzu hatten die Grünen 178 Änderungsanträge zu weit mehr Projekten gestellt. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD haben die Anträge ohne Begründung abgelehnt.
Noch immer befinden sich in den Bedarfsplänen der Schienenprojekte 46 Projekte im Potenziellen Bedarf. Hier laufen noch die Untersuchungen, ob diese Projekte überhaupt in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können oder gestrichen werden. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass die Kosten der bereits in den Vordringlichen Bedarfen der drei Ausbaugesetze (Straße, Schiene und Wasserwege) enthaltenen Verkehrsprojekten die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weit übersteigen.