Nach Erdrutsch in Rastatt jetzt S 21-Tunnelbauten auf Prüfstand stellen!
16.8.2017 (Presseerklärung)
Bauweise von S21 prüfen – Erdrutsch bei Tunnelarbeiten in Rastatt wirft drängende Fragen auf
Zum Erdrutsch bei den Tunnelarbeiten in Rastatt erklärt Matthias Gastel, MdB aus Baden-Württemberg und bahnpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Erdrutsch bei den Tunnelarbeiten in Rastatt ist auch ein Warnschuss für Stuttgart 21. Solange die Ursachen für den Erdrutsch nicht geklärt sind, darf bei S21 kein weiteres Risiko eingegangen werden.
Die Tunnelplanungen bei S21 erinnern fatal an die Situation in Rastatt. In beiden Fällen soll ein neues, bislang nicht erprobtes Tunnelbauverfahren zur Anwendung kommen. In Stuttgart kommt hinzu, dass durch besonders riskantes Anhydrid-Gestein gebohrt wird. Alleine die Tunnelstrecken durch Anhydrit sind in Stuttgart viermal so lang ist wie der gesamte Rastatter Tunnel.
Das bislang nicht erprobte Tunnelbauverfahren in Stuttgart gehört einer kritischen Überprüfung unterzogen. Dabei muss sich die Deutsche Bahn intensiv mit den Argumenten der Kritiker auseinandersetzen. Die Öffentlichkeit muss umfassend darüber informiert werden. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie ihrem Bahnkonzern endlich kritisch auf die Finger schaut. Denn Stuttgart 21 ist auch ein milliardenschweres Risiko für den Bundeshaushaltes.“
Kommentare zu “Nach Erdrutsch in Rastatt jetzt S 21-Tunnelbauten auf Prüfstand stellen!”
Sehr gut erkannt, Herr Gastel!
Ihr Parteikollege Winfried Hermann will ja diese Erkenntnis in der nächsten S‑21-Lenkungskreissitzung zur Sprache bringen und auf eine Verringerung der Risiken pochen. Doch es steht zu befürchten, dass er sich mal wieder mit Beschwichtigungen abspeisen lassen muss. Denn solange er bedingungslos ( = koste es, was es wolle) am Ergebnis der Volksabstimmung festhält, hat er einfach keine Handhabe. Der DB sind die Folgen ihres Tuns bekanntlich reichlich egal, wie man inzwischen ebenfalls am Rastatter Vorfall ablesen kann.
Sehr geehrter Herr Hiller,
an ein Votum des Volkes können keine Bedingungen gestellt werden. Dies ist das Wesen der Demokratie, in dem nun einmal die Mehrheit entscheidet und die Politik bindet. Zum Thema “Konsequenzen für S 21 aus Rastatt” erschien heute in der SWP ein Artikel, auf den ich Sie gerne verweise: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/hermann_-rastatt-alarmzeichen-fuer-stuttgart-21–15667836.html
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat zum Thema Rastatt eine sehr umfangreiche Kleine Anfrage eingebracht, in der sich einige der Fragen auch auf Stuttgart 21 beziehen. Leider ist die Kleine Anfrage noch nicht online, sonst hätte ich sie verlinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel