02.06.2017 (Presseerklärung)
„Autobahnprivatisierung nicht ausgeschlossen“
Zur heutigen Bundestagsabstimmung über die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und mehrere Grundgesetzänderungen erklärt Matthias Gastel, MdB aus Filderstadt und Mitglied im Verkehrsausschuss:
„Das von der Koalition beschlossene Gesetz zur Gründung einer Autobahngesellschaft enthält nach wie vor Schlupflöcher für Privatisierungen. Mit einfacher Mehrheit im Bundestag kann die Straßeninfrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt zum Anlageobjekt privater Investoren gemacht werden. Auch die Aufnahme von überteuerten Krediten durch die Autobahngesellschaft oder die Umwandlung der Autobahn-GmbH in eine Aktiengesellschaft können durch die Hintertür erfolgen.
Wir Grüne im Bundestag haben uns für den kompletten Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften sowie verfassungsrechtlich verankerte Privatisierungsschranken eingesetzt. Beim Bau und der Verwaltung von Fernstraßen besteht zweifellos Handlungsbedarf und wir wollen das ineffiziente Auseinanderfallen von Planungs- und Finanzierungsverantwortung beenden. Wir Grüne wollen die öffentlichen Straßen aber nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen. Für eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere Infrastruktur und keine private Renditejagd. Die Koalition hat sich bedauerlicherweise geweigert, Privatisierungsschranken im Grundgesetz festzuschreiben und dadurch nicht alle Hintertüren für Privatisierungen dauerhaft und rechtssicher geschlossen.
Bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung hat die Koalition ohne Not eine erhebliche Unterfinanzierung für die kommenden Jahre grundgesetzlich festgeschrieben. Die Mittel des Bundes für kommunale Nahverkehrsprojekte werden bis 2025 auf dem Status quo eingefroren, obwohl das Programm seit 20 Jahren nicht aufgestockt wurde und dem Bedarf seit langem nicht gerecht wird. Um die Daseinsvorsorge sicherzustellen und den Verfall der Infrastruktur zu stoppen, fordern wir Grüne fordern die Bundesmittel für den ÖPNV auf 1 Milliarde Euro pro Jahr zu verdreifachen.“
Weitere Informationen zur Position der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bzgl. Autobahngesellschaft und Gemeindeverkehrsfinanzierung können folgenden Änderungsanträgen entnommen werden, die von der Koalition abgelehnt wurden:
https://medien.gruene-bundestag.de/pgf/AendA_Art90_BFSG_F104-17.pdf
https://medien.gruene-bundestag.de/pgf/AendA_Artikel_125c_GG_F103-17.pdf