13.02.2020
Besser Förderung von Investitionen
Ende Januar hat der Bundestag das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), entscheidende Grundlage zur Finanzierung von kommunalen ÖPNV-Projekten, deutlich flexibilisiert. Es ermöglicht den Kommunen mehr Projekte für die Verkehrswende. Mit der Mehrheit im Bundesrat ist zu rechnen.
Bislang durften die Bundesmittel des GVFG-Bundesprogramms ausschließlich für den Neu- und Ausbau von sehr großen ÖPNV-Infrastrukturprojekten verwendet werden. Künftig stehen diese Mittel auch für Sanierungsprojekte und Projekte mittlerer Größe bereit. Damit wird den Kommunen ermöglicht, etwa unterirdische Bahnhöfe der Stadtbahn zu modernisieren und Verkehrswege zu erneuern. Weiterhin erfolgt eine deutliche Aufstockung der GVFG-Bundesmittel: Diese verdoppeln sich 2020 von bislang 332 Millionen Euro auf 665 Millionen Euro. Ab 2021 sollen sie 1 Milliarde Euro jährlich betragen. Im Jahr 2025 sollen die Bundesfinanzhilfen auf Grundlage der Beschlüsse des Klimakabinetts zum Klimaschutzprogramm 2030 für die Infrastrukturfinanzierung 2 Milliarden Euro betragen. Ab dem Jahr 2026 wird dieser Betrag von 2 Milliarden Euro weiter um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert. Die Förderung von Fahrzeugen im ÖPNV, also Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen wird hingegen durch Programme des Landes Baden-Württemberg abgedeckt.
Weiterhin sind bei der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eine Reihe von Änderungen beim Umfang förderfähiger Vorhaben eingeflossen. Die für die Kommunen wesentlichen Änderungen in § 2 GVFG umfassen insbesondere:
- die flexiblere Auslegung des „besonderen Bahnkörpers“ bei zu beantragenden Straßenbahn-Neubauvorhaben
- Elektrifizierung einschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe
- Neuaufnahme von Reaktivierungen von Bahnstrecken, auch außerhalb der Ballungsräume
- Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur
- Investitionen in Haltestelleninfrastrukturen bei großen kommunalen Busnetzen und Busbahnhöfen
- Seilbahnen
Weiterhin soll im Zuge des Klimapakets befristet bis zum Jahr 2030 der Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV sowie Umsteigeknoten durch die Länder gefördert werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind nun auch im GVFG-Programm aufgenommen worden. Hierbei ist die Förderschwelle für zuwendungsfähige Kosten auf 30 Millionen Euro abgesenkt worden, für Elektrifizierungsvorhaben im Bahnbereich einschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe sowie Reaktivierung von Schienenstrecken ist die Förderschwelle bereits bei 10 Millionen Euro erreicht.
Neu im GVFG-Bundesprogramm aufgenommen ist der Fördertatbestand von Reaktivierungen von Bahnstrecken. Vorteil für Baden-Württemberg: Das Land lässt die Reaktivierung von 41 stillgelegten Bahnstrecken untersuchen. Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen. Zurück zum Bund: Im ersten Quartal 2020 ist die öffentliche Vorstellung eines eigenständigen Elektrifizierungsprogramms des Bundes vorgesehen, welches zwei Förderstränge enthalten wird: Der erste Förderstrang umfasst die „Elektrischen Güterbahnen“, also Ausweich- und Umfahrungsrouten zu überlasteten Schienenwegen als Rückfallebene im Falle von Störungen oder Streckensperrungen als eine politische Konsequenz des Rastatt-Unglücks, die der Bund zu 100 Prozent finanzieren soll. Der zweite Förderstrang bezieht sich auf Regionalstrecken, die von den Ländern vorgeschlagen werden. Hier ist eine Höchstförderung des Bundes von bis zu 90 Prozent der Investitionssumme nach dem GVFG-Bundesprogramm vorgesehen.
Ich empfehle den Kommunalgremien, die erleichterten Bedingungen des GVFG-Bundesprogramms in den Gemeinderäten breit zu diskutieren und förderwürdige Projekte auf Förderfähigkeit prüfen zu lassen. Direkter Ansprechpartner der Kommunen für das formale Antragsverfahren für die GVFG-Projekte ist das Land Baden-Württemberg. Insbesondere die deutliche Erhöhung des Fördervolumens, das Senken der Förderschwelle als auch der Umfang der Fördertatbestände lassen den Kommunen mehr Freiraum und Flexibilität bei der Umsetzung passgenauer ÖPNV-Projekte für die Verkehrswende vor Ort in den Städten und Gemeinden.
Abschließend muss noch angemerkt werden, dass auch in Zukunft die Förderfähigkeit von Projekten vom Nachweis der Wirtschaftlichkeit abhängt. Hierfür gibt es das „standardisierte Verfahren“. Dieses wird gerade neu entwickelt. Leider ist nicht absehbar, bis wann es vorliegen wird. Wir hoffen, dass es nicht mehr lange auf sich warten lässt, so dass die Planung notwendiger Vorhaben angepackt werden kann. Bei Sanierungsmaßnahmen muss keine Bewertung vorgenommen werden.
Verfasst für die kommunalpolitische Vereinigung der Grünen (GAR)