Neue Verkehrsfinanzierung erleichtert Verkehrswende vor Ort

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13.02.2020

Die Bahn muss wie­der in die Flä­che kom­men. Für die Reak­ti­vie­rung und den Neu­bau von loka­len Bahn­stre­cken wird in den nächs­ten Jah­ren end­lich deut­lich mehr Geld vom Bund zur Ver­fü­gung ste­hen.

Besser Förderung von Investitionen

Ende Janu­ar hat der Bun­des­tag das Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (GVFG), ent­schei­den­de Grund­la­ge zur Finan­zie­rung von kom­mu­na­len ÖPNV-Pro­jek­ten, deut­lich fle­xi­bi­li­siert. Es ermög­licht den Kom­mu­nen mehr Pro­jek­te für die Ver­kehrs­wen­de. Mit der Mehr­heit im Bun­des­rat ist zu rech­nen.

Bis­lang durf­ten die Bun­des­mit­tel des GVFG-Bun­des­pro­gramms aus­schließ­lich für den Neu- und Aus­bau von sehr gro­ßen ÖPNV-Infra­struk­tur­pro­jek­ten ver­wen­det wer­den. Künf­tig ste­hen die­se Mit­tel auch für Sanie­rungs­pro­jek­te und Pro­jek­te mitt­le­rer Grö­ße bereit. Damit wird den Kom­mu­nen ermög­licht, etwa unter­ir­di­sche Bahn­hö­fe der Stadt­bahn zu moder­ni­sie­ren und Ver­kehrs­we­ge zu erneu­ern. Wei­ter­hin erfolgt eine deut­li­che Auf­sto­ckung der GVFG-Bun­des­mit­tel: Die­se ver­dop­peln sich 2020 von bis­lang 332 Mil­lio­nen Euro auf 665 Mil­lio­nen Euro. Ab 2021 sol­len sie 1 Mil­li­ar­de Euro jähr­lich betra­gen. Im Jahr 2025 sol­len die Bun­des­fi­nanz­hil­fen auf Grund­la­ge der Beschlüs­se des Kli­ma­ka­bi­netts zum Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030 für die Infra­struk­tur­fi­nan­zie­rung 2 Mil­li­ar­den Euro betra­gen. Ab dem Jahr 2026 wird die­ser Betrag von 2 Mil­li­ar­den Euro wei­ter um 1,8 Pro­zent jähr­lich dyna­mi­siert. Die För­de­rung von Fahr­zeu­gen im ÖPNV, also Stadt­bah­nen, Stra­ßen­bah­nen und Bus­sen wird hin­ge­gen durch Pro­gram­me des Lan­des Baden-Würt­tem­berg abge­deckt.

Wei­ter­hin sind bei der Novel­lie­rung des Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes eine Rei­he von Ände­run­gen beim Umfang för­der­fä­hi­ger Vor­ha­ben ein­ge­flos­sen. Die für die Kom­mu­nen wesent­li­chen Ände­run­gen in § 2 GVFG umfas­sen ins­be­son­de­re:

- die fle­xi­ble­re Aus­le­gung des „beson­de­ren Bahn­kör­pers“ bei zu bean­tra­gen­den Stra­ßen­bahn-Neu­bau­vor­ha­ben

- Elek­tri­fi­zie­rung ein­schließ­lich Tank- und Lade­infra­struk­tur für alter­na­ti­ve Antrie­be

- Neu­auf­nah­me von Reak­ti­vie­run­gen von Bahn­stre­cken, auch außer­halb der Bal­lungs­räu­me

- Inves­ti­tio­nen in Schie­nen­stre­cken zur Kapa­zi­täts­er­hö­hung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur

- Inves­ti­tio­nen in Hal­te­stel­len­in­fra­struk­tu­ren bei gro­ßen kom­mu­na­len Bus­net­zen und Bus­bahn­hö­fen

- Seil­bah­nen

Wei­ter­hin soll im Zuge des Kli­ma­pa­kets befris­tet bis zum Jahr 2030 der Bau und Aus­bau von Bahn­hö­fen und Hal­te­stel­len des ÖPNV sowie Umstei­ge­kno­ten durch die Län­der geför­dert wer­den. Instand­hal­tungs­maß­nah­men sind nun auch im GVFG-Pro­gramm auf­ge­nom­men wor­den. Hier­bei ist die För­der­schwel­le für zuwen­dungs­fä­hi­ge Kos­ten auf 30 Mil­lio­nen Euro abge­senkt wor­den, für Elek­tri­fi­zie­rungs­vor­ha­ben im Bahn­be­reich ein­schließ­lich Tank- und Lade­infra­struk­tur für alter­na­ti­ve Antrie­be sowie Reak­ti­vie­rung von Schie­nen­stre­cken ist die För­der­schwel­le bereits bei 10 Mil­lio­nen Euro erreicht.

Neu im GVFG-Bun­des­pro­gramm auf­ge­nom­men ist der För­der­tat­be­stand von Reak­ti­vie­run­gen von Bahn­stre­cken. Vor­teil für Baden-Würt­tem­berg: Das Land lässt die Reak­ti­vie­rung von 41 still­ge­leg­ten Bahn­stre­cken unter­su­chen. Die Ergeb­nis­se sol­len im Som­mer vor­lie­gen. Zurück zum Bund: Im ers­ten Quar­tal 2020 ist die öffent­li­che Vor­stel­lung eines eigen­stän­di­gen Elek­tri­fi­zie­rungs­pro­gramms des Bun­des vor­ge­se­hen, wel­ches zwei För­der­strän­ge ent­hal­ten wird: Der ers­te För­der­strang umfasst die „Elek­tri­schen Güter­bah­nen“, also Aus­weich- und Umfah­rungs­rou­ten zu über­las­te­ten Schie­nen­we­gen als Rück­fal­l­e­be­ne im Fal­le von Stö­run­gen oder Stre­cken­sper­run­gen als eine poli­ti­sche Kon­se­quenz des Ras­tatt-Unglücks, die der Bund zu 100 Pro­zent finan­zie­ren soll. Der zwei­te För­der­strang bezieht sich auf Regio­nal­stre­cken, die von den Län­dern vor­ge­schla­gen wer­den. Hier ist eine Höchst­för­de­rung des Bun­des von bis zu 90 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­sum­me nach dem GVFG-Bun­des­pro­gramm vor­ge­se­hen.

Ich emp­feh­le den Kom­mu­nal­gre­mi­en, die erleich­ter­ten Bedin­gun­gen des GVFG-Bun­des­pro­gramms in den Gemein­de­rä­ten breit zu dis­ku­tie­ren und för­der­wür­di­ge Pro­jek­te auf För­der­fä­hig­keit prü­fen zu las­sen. Direk­ter Ansprech­part­ner der Kom­mu­nen für das for­ma­le Antrags­ver­fah­ren für die GVFG-Pro­jek­te ist das Land Baden-Würt­tem­berg. Ins­be­son­de­re die deut­li­che Erhö­hung des För­der­vo­lu­mens, das Sen­ken der För­der­schwel­le als auch der Umfang der För­der­tat­be­stän­de las­sen den Kom­mu­nen mehr Frei­raum und Fle­xi­bi­li­tät bei der Umset­zung pass­ge­nau­er ÖPNV-Pro­jek­te für die Ver­kehrs­wen­de vor Ort in den Städ­ten und Gemein­den.

Abschlie­ßend muss noch ange­merkt wer­den, dass auch in Zukunft die För­der­fä­hig­keit von Pro­jek­ten vom Nach­weis der Wirt­schaft­lich­keit abhängt. Hier­für gibt es das „stan­dar­di­sier­te Ver­fah­ren“. Die­ses wird gera­de neu ent­wi­ckelt. Lei­der ist nicht abseh­bar, bis wann es vor­lie­gen wird. Wir hof­fen, dass es nicht mehr lan­ge auf sich war­ten lässt, so dass die Pla­nung not­wen­di­ger Vor­ha­ben ange­packt wer­den kann. Bei Sanie­rungs­maß­nah­men muss kei­ne Bewer­tung vor­ge­nom­men wer­den.

Ver­fasst für die kom­mu­nal­po­li­ti­sche Ver­ei­ni­gung der Grü­nen (GAR)