Neues Grundsatzprogramm: „… zu achten und zu schützen …“

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Der Aus­zug aus dem Grund­satz­pro­gramm wird hier zusam­men­ge­fasst, also mit Aus­las­sun­gen, dar­ge­stellt.

26.11.2020

Kapitel “Mobilität”: Jeder Mensch hat das Recht auf Mobilität.

Jeder Mensch hat das Recht auf Mobi­li­tät. Sie ermög­licht Frei­heit und Teil­ha­be und ist Teil der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge. Sie muss sich an den mensch­li­chen Bedürf­nis­sen ori­en­tie­ren, voll­stän­dig bar­rie­re­frei gestal­tet sein und zugleich die pla­ne­ta­ren Gren­zen wah­ren. Eine sozi­al-öko­lo­gi­sche Poli­tik schafft die Mobi­li­täts­wen­de und garan­tiert allen Men­schen nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät. Sie sorgt für bes­se­re Luft, weni­ger Ver­kehrs­lärm und stärkt die Sicher­heit. Ziel ist ein Stra­ßen­ver­kehr, in dem kei­ne Men­schen mehr ster­ben. Dazu braucht es stren­ge Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen, auch auf Auto­bah­nen.

Die öffent­li­che För­de­rung der ein­zel­nen Ver­kehrs­mit­tel ist in Zukunft am öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck aus­zu­rich­ten. Zugleich müs­sen die ein­zel­nen Ver­kehrs­trä­ger für ihre jewei­li­gen Umwelt­kos­ten auf­kom­men. Statt immer neue Stra­ßen und Auto­bah­nen braucht das Land eine moder­ne und flä­chen­de­cken­de Infra­struk­tur für Schie­nen- und öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Das heißt auch, dass vor­han­de­ne Stra­ßen­in­fra­struk­tur neu und ver­netzt genutzt wer­den kann. Attrak­ti­ve Ange­bo­te füh­ren zu einer Ver­kehrs­ver­la­ge­rung. Es gilt das Prin­zip: Schie­ne, Rad­fah­ren und Zufuß­ge­hen stär­ken, Stra­ßen- und Luft­ver­kehr dekar­bo­ni­sie­ren.

Die Mobi­li­tät im öko­lo­gi­schen Zeit­al­ter ist ver­netzt und digi­tal. Die Ver­kehrs­trä­ger kom­bi­nie­ren ihre Ange­bo­te und Ver­bin­dun­gen – ermög­licht von allen Anbie­tern und auf Grund­la­ge trans­pa­ren­ter Pro­gram­mie­run­gen und Infor­ma­tio­nen. Der öffent­li­che Nah­ver­kehr wird immer stär­ker öffent­lich finan­ziert, sodass sei­ne Nut­zung für alle über nied­ri­ge Pau­schal­ta­ri­fe bis hin zu Kos­ten­los­an­ge­bo­ten gewähr­leis­tet ist. Gleich­zei­tig muss das Ange­bot ver­bes­sert wer­den. Ver­schie­de­ne Mobi­li­täts­for­men grei­fen so naht­los inein­an­der und ermög­li­chen indi­vi­du­el­le Mobi­li­tät, auch für Men­schen mit einer Behin­de­rung oder mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Men­schen. Home-Office, Video­kon­fe­ren­zen und fle­xi­bles Arbei­ten tra­gen zusätz­lich zur Ver­kehrs­ver­mei­dung bei.

In länd­li­chen Räu­men ist die Mobi­li­täts­wen­de am anspruchs­volls­ten, denn vie­le Men­schen sind dort auf das Auto ange­wie­sen. Des­halb braucht es gera­de hier einen ver­läss­li­chen Takt bei der ÖPNV-Anbin­dung. Da, wo wei­ter­hin ein Auto gebraucht wird, wird es künf­tig emis­si­ons­frei und digi­tal ver­netzt sein. Regio­na­le Wirt­schaft zu stär­ken und Men­schen bezahl­ba­ren Wohn­raum in der Nähe ihres Jobs zu bie­ten, ver­mei­det unnö­ti­ge Wege, Güter­trans­por­te und Pen­del­we­ge.

Der Raum in den Städ­ten wird Stück für Stück neu auf­ge­teilt. Siche­re und bar­rie­re­freie Infra­struk­tur für Fußgänger*innen, Rad­fah­ren­de und Men­schen mit Behin­de­rung sowie ein attrak­ti­ver, für alle erschwing­li­cher und ver­läss­li­cher Nah­ver­kehr bil­den das Rück­grat einer sozi­al-öko­lo­gi­schen Mobi­li­tät. Ins­ge­samt wird es deut­lich weni­ger Autos und weni­ger unnö­ti­gen Ver­kehr geben, die Auto­zen­trie­rung von Ver­kehrs­po­li­tik, Stadt­pla­nung und Gesell­schaft gehört der Ver­gan­gen­heit an. Fahr­rä­der und E‑Bikes kön­nen Auto­ver­kehr erset­zen und unse­re Städ­te und Dör­fer lebens­wer­ter, siche­rer und mobi­ler machen – Rad­we­ge und Lade­sta­tio­nen vor­aus­ge­setzt. In den Städ­ten gehört die Zukunft der auto­frei­en Innen­stadt.

Die Ver­kehrs­wen­de in der Stadt und auf dem Land gelingt nur mit einer star­ken und zuver­läs­si­gen Bahn. Das erfor­dert einen Aus- und Umbau des Nah- und Fern­ver­kehrs, eine getrenn­te Bewirt­schaf­tung von Infra­struk­tur und Betrieb und eine erheb­li­che Ange­bots­aus­wei­tung. Dazu gehö­ren die Anbin­dung an Regio­nal­zen­tren auch über Ver­wal­tungs­gren­zen und natio­na­le Gren­zen hin­weg sowie der Aus­bau und die Elek­tri­fi­zie­rung des Schie­nen­net­zes, damit alle grö­ße­ren Städ­te ange­bun­den sind. Still­ge­leg­te Bahn­stre­cken sol­len reak­ti­viert wer­den. Die euro­päi­schen Groß­städ­te sind durch schnel­le trans­na­tio­na­le Bahn­ver­bin­dun­gen, ein kom­for­ta­bles Nacht­zug­an­ge­bot und ein ein­heit­li­ches euro­päi­sches Buchungs­sys­tem zu ver­net­zen. Das sind wesent­li­che Vor­aus­set­zun­gen dafür, dass Kurz­stre­cken­flü­ge sowie vie­le Regio­nal­flug­hä­fen über­flüs­sig wer­den und der Flug­ver­kehr – wie kli­ma­po­li­tisch not­wen­dig – merk­lich zurück­geht.

Auch der Güter­ver­kehr muss kli­ma­neu­tral und schad­stoff­frei wer­den. Für die­se Auf­ga­be müs­sen alle Mög­lich­kei­ten genutzt wer­den, ins­be­son­de­re die Ver­la­ge­rung von Stra­ße und Flug­zeug auf Bahn und emis­si­ons­freie Schif­fe sowie der Umstieg auf alter­na­ti­ve Antriebs­sys­te­me, der Bau und Aus­bau von Ober­lei­tun­gen auf Stra­ße und Schie­ne und die För­de­rung des kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehrs Stra­ße-Schie­ne. Es gilt, durch dezen­tra­le Ver­teil­kon­zep­te die Städ­te mög­lichst frei von Lkw zu bekom­men.