Neues vom Bundesverkehrswegeplan

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Construction site of a new highway

26.07.2016, ergänzt am 01.08. und am 03.08.2016

Bundesverkehrswegeplan: Mit alten Fehlern und neuem Trick kurz vor der Beschlussfassung – Brief an Kanzlerin

Der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan (BVWP) ist das zen­tra­le Steue­rungs- und Pla­nungs­in­stru­ment für den Aus- und Neu­bau von Bun­des­stra­ßen, Bun­des­schie­nen­we­gen und Bun­des­was­ser­stra­ßen. Nach­dem das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um mit über einem Jahr Ver­zö­ge­rung sei­nen Ent­wurf für den BVWP 2030 vor­ge­legt hat­te, soll jetzt alles ganz schnell gehen. Anfang August soll das Bun­des­ka­bi­nett den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan beschlie­ßen. Eine Befas­sung im Bun­des­tag ist nicht erfor­der­lich. Der Bun­des­tag soll dann aber im Herbst über die Aus­bau­ge­set­ze ent­schei­den, womit die Inhal­te des BVWP (even­tu­ell mit Ände­run­gen) in Geset­zes­form gegos­sen wer­den.

Inzwi­schen liegt ein zwei­ter Refe­ren­ten­ent­wurf vor. Unse­re grund­sätz­li­che Kri­tik bleibt aber bestehen: Mit dem BVWP wer­den kei­ner­lei ver­kehrs- und umwelt­po­li­ti­schen Zie­le ver­folgt. Es wird kei­ne Ände­rung des Modal-Split von der Stra­ße hin zur Schie­ne beab­sich­tigt. Somit wird der Ver­kehrs­sek­tor auch wei­ter­hin kei­nen Bei­trag zum Kli­ma- und Res­sour­cen­schutz leis­ten. Der Plan sieht, ver­ein­facht gespro­chen, viel Stra­ße und wenig Schie­ne vor. Dies hängt auch damit zusam­men, dass noch immer nicht alle Schie­nen­pro­jek­te bewer­tet und den Kate­go­rien „Vor­dring­li­cher Bedarf“ (VB) und „Wei­te­rer Bedarf“ (WB) zuge­wie­sen wur­den. Die Bun­des­re­gie­rung soll also einen BVWP beschlie­ßen, der noch über­haupt nicht fer­tig­ge­stellt wur­de.

 

Was sich gegen­über dem ers­ten Ent­wurf geän­dert hat

  1. Ein­zel­ne Ver­kehrs­pro­jek­te wer­den einer neu­en Dring­lich­keits­ein­stu­fung zuge­ord­net. Dabei gibt es aller­dings – wie es zu erwar­ten gab – fast nur „Höher­stu­fun­gen“, also mehr vor­dring­li­che Vor­ha­ben. Im Ver­gleich mit dem ers­ten Ent­wurf her­un­ter gestuft wur­de in Baden-Würt­tem­berg die A 5 mit den Abschnit­ten Hems­bach – Wein­heim und Wein­heim – Hei­del­berg. Bei­de waren für den „VB – Eng­pass­be­sei­ti­gung“ (VB‑E) vor­ge­se­hen und wer­den nun für den „WB“ vor­ge­schla­gen. Höher gestuft wer­den in Baden-Würt­tem­berg hin­ge­gen gleich zehn Stra­ßen­pro­jek­te. Dar­un­ter befin­det sich die A 6 zwi­schen Weins­berg und Feucht­wan­gen (von WB* in den VB‑E), die A 8 S‑Degerloch – Wend­lin­gen (eben­falls von WB* in VB‑E) und die B 10 Geis­lin­gen Mit­te bis Geis­lin­gen Ost (von WB in WB*). Das * steht für „mit Pla­nungs­recht“ und wird nur bei Stra­ßen­pro­jek­ten ver­ge­ben. Neu im BVWP sind wei­te­re drei Stra­ßen­bau­pro­jek­te in B‑W, die im ers­ten Ent­wurf noch als unwirt­schaft­lich bewer­tet wur­den und nun im WB* zu fin­den sind. Der strit­ti­ge Nord­ost­ring Stutt­gart, den weder das Land noch die Lan­des­haupt­stadt unter­stützt, soll im WB* ver­blei­ben. Dafür wird jetzt die städ­te­bau­li­che Bedeu­tung als „hoch“ ange­nom­men. Bei den Schie­nen­pro­jek­ten in B‑W soll sich nichts ändern. So bleibt die Gäu­bahn im Sam­mel­be­cken „Poten­ti­el­ler Bedarf“, wur­de also noch über­haupt nicht bewer­tet.
  2. Die meis­ten neu auf­ge­nom­me­nen Pro­jek­te befin­den sich – wen wun­dert dies – in Bay­ern. In den Frei­staat sol­len 1,3 Mil­li­ar­den Euro mehr flie­ßen als ursprüng­lich vor­ge­se­hen.
  3. Auf­fal­lend ist, dass das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um bei „gemisch­ten Vor­ha­ben, die sowohl die Erneue­rung bestehen­der Stra­ßen als auch deren Aus­bau vor­se­hen, Kos­ten­an­tei­le von „Neu­bau“ hin zu „Erhalt“ ver­scho­ben hat. Da die Erhal­tungs­an­tei­le nicht in die Nut­zen-Kos­ten-Betrach­tung ein­flie­ßen, erhöht sich durch die­sen Taschen­spie­ler­trick das Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis. Wenig wirt­schaft­li­che Pro­jek­te wer­den so wirt­schaft­li­cher gerech­net.
  4. Da sich das Volu­men des BVWP ins­ge­samt erhöht hat, wächst die soge­nann­te „Schlep­pe“. Dies bedeu­tet, dass der BVWP noch mehr über­zeich­net ist, als er es bis­her schon war und aus heu­ti­ger Sicht ein noch grö­ße­rer Teil der als vor­dring­lich ein­ge­stuf­ten Pro­jek­te nicht bis 2030 abfi­nan­ziert wer­den kann. Der Vor­wurf, dass der BVWP 2030 schon die Vor­ga­ben für den dar­auf fol­gen­den BVWP setzt, ist also nicht von der Hand zu wei­sen.

In einem Brief an die Bun­des­kanz­le­rin for­dern Abge­ord­ne­te der Grü­nen im Bun­des­tag einen Stopp die­ses Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans. Denn mit ihm wer­den Kli­ma­schutz­zie­le und Zie­le zur Ver­rin­ge­rung des Flä­chen­ver­brauchs deut­lich ver­fehlt. Der Brief ist hier nach­les­bar: Brief_BVWP_Merkel

Am 03. August wur­de der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sen. Alle Befürch­tun­gen sind damit ein­ge­tre­ten. Dazu, und spe­zi­ell zu den Aus­wir­kun­gen auf Baden-Würt­tem­berg, gibt es hier wei­te­re Ein­schät­zun­gen und Infor­ma­tio­nen: https://www.matthias-gastel.de/neuer-bundesverkehrswegeplan-nach-altem-stil/#.V6Hg8U3ynIV