Noch immer kein Notfallkonzept für die S‑Bahn Stuttgart

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Kein sel­te­nes Bild: Wegen (Teil-)Sperrung der Stamm­stre­cke fah­ren S‑Bahnen in den ober­ir­di­schen Teil des Stutt­gar­ter Haupt­bahn­ho­fes ein.

23.11.2019, ergänzt am 26.11.2019

Stuttgart 21 droht die S‑Bahn auszubremsen

Bis­lang steht für die Fäl­le, in denen der S‑Bahn-Tun­nel zwi­schen Haupt­bahn­hof und der Sta­ti­on Öster­feld gesperrt ist, die „Panoramabahn“-Strecke zur Ver­fü­gung, die am ehe­ma­li­gen West­bahn­hof vor­bei führt. Mit Stutt­gart 21 sol­len sowohl die Anbin­dung die­ser Stre­cke an den Haupt­bahn­hof als auch die 16 Kopf­bahn­hof­glei­se ent­fal­len. Dies bedeu­tet: Die S‑Bahnen müs­sen, sol­len sie nicht aus­fal­len bzw. vor­zei­tig enden, den Tief­bahn­hof mit sei­nen nur acht Glei­sen nut­zen. Die S‑Bahnen, die in Rich­tung Süden bzw. den Fil­der­be­reich ver­keh­ren, müss­ten den neu­en Fil­der­tun­nel zum Flug­ha­fen nut­zen.

Dies alles wirft zahl­rei­che Fra­gen rund um die Kapa­zi­tä­ten auf, die der zukünf­ti­ge Bahn­kno­ten bie­tet.

Erschre­ckend ist, dass noch immer kein Stör­fall­kon­zept vor­liegt. Dies bestä­tigt mir die Deut­sche Bahn (DB) in einem Ant­wort­schrei­ben vom 28. Mai 2019. Noch erschre­cken­der ist die Aus­sa­ge der DB, dass für den Stö­rungs­fall bei der S‑Bahn „kei­ne Kapa­zi­tä­ten bzw. Tras­sen frei­ge­hal­ten wer­den kön­nen.“ Dies bedeu­tet: Ob dann über­haupt noch eine S‑Bahn in den Haupt­bahn­hof und auf die Fil­der fah­ren kann, hängt von der aktu­el­len Betriebs­si­tua­ti­on, ins­be­son­de­re der Stre­cken­aus­las­tung, ab. Eine Garan­tie, dass S‑Bahnen an den Haupt­bahn­hof und auf die Fil­der gelan­gen, gibt es nicht.

Erfah­rungs­ge­mäß muss die Stamm­stre­cke der S‑Bahn jähr­lich rund 200 Mal gesperrt wer­den, wie die Stutt­gar­ter Zei­tung am 16.10.2019 unter Beru­fung auf die Deut­sche Bahn berich­te­te. Die S‑Bahnen nut­zen dann den (ober­ir­di­schen) Haupt­bahn­hof. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­de dies häu­fig prak­ti­ziert. Wie häu­fig dies genau der Fall war erfra­ge ich gera­de über die Bun­des­re­gie­rung und die Deut­sche Bahn. Die Anzahl der über die Pan­ora­m­abahn umge­lei­te­ten Züge der S‑Bahn lag im Jahr bei 679, im Jahr 2018 bei 988 und im Jahr 2019 bei 3.848 Zügen (bis 20.08.2019). An jeweils 130 bis 150 Betriebs­ta­gen erfolg­ten Umlei­tun­gen über die­se Alter­na­tiv­stre­cke. Quel­le: Land­tags­druck­sa­che 16/6741)

Völ­lig absurd ist, dass die Bun­des­re­gie­rung auf mei­ne Anfra­ge am 31.07.2019 erklär­te, zukünf­tig stün­de „für Stö­rungs­sze­na­ri­en eine wesent­lich fle­xi­ble­re und leis­tungs­fä­hi­ge­re Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung als heu­te.“ Dabei ver­wies sie dar­auf, die Fahr­gäs­te könn­ten auf die Züge (gemeint sind Regio­nal- und Fern­ver­kehrs­zü­ge) aus­wei­chen, die durch den Fil­der­tun­nel zwi­schen Haupt­bahn­hof und Flug­ha­fen sowie (betrifft die Züge der Gäu­bahn) auch wei­ter nach Böb­lin­gen und Her­ren­berg ver­keh­ren. Dafür sind zusätz­li­che Umstie­ge erfor­der­lich und Nah­ver­kehrs­ti­ckets gel­ten im Fern­ver­kehr nor­ma­ler­wei­se nicht. Wie die Sta­tio­nen dazwi­schen bzw. abseits die­ser Stre­cke ange­dient wer­den sol­len (z. B. Ech­ter­din­gen, Lein­fel­den, Fil­der­stadt) erklär­te die Bun­des­re­gie­rung nicht. Dafür behaup­te­te die Bun­des­re­gie­rung, der Durch­gangs­bahn­hof bie­te „Kapa­zi­täts­re­ser­ven“ für S‑Bahn-Züge, die dann auch den Fil­der­tun­nel nut­zen könn­ten. Dabei wie­der­holt die Bun­des­re­gie­rung auf mei­ne Nach­fra­ge am 23.10.2019 das, was zuvor schon die DB aus­ge­sagt hat­te: Not­fall­kon­zep­te wür­den sich „an Kapa­zi­täts­re­ser­ven der ver­füg­ba­ren Eisen­bahn­in­fra­struk­tur“ ori­en­tie­ren. Die­se Reser­ven, so behaup­tet die Bun­des­re­gie­rung pau­schal und ohne jeg­li­chen Beleg, sei­en vor­han­den. Kon­kre­te­re Anga­ben sei­en aber erst mög­lich, wenn der Fahr­plan zur Inbe­trieb­nah­me fer­tig­ge­stellt sei. Zur pau­scha­len Behaup­tung, es  geben Kapa­zi­täts­re­ser­ven, passt eben­falls über­haupt nicht das, was eben die­se Bun­des­re­gie­rung auf mei­ne Fra­ge nach der Kapa­zi­tät des Fil­der­tun­nels bereits am 25.09.2019 ein­räu­men muss­te: „In den Plan­fest­stel­lungs­ent­schei­dun­gen für Stutt­gart 21 gibt es kei­ne Anga­ben zur Anzahl der im Tun­nel ver­keh­ren­den Züge.“ Im zwei­ten Ent­wurf des Ziel­fahr­plans 2030 (erstellt im Auf­trag des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums für den Deutsch­land­takt) sind pro Stun­de und Rich­tung 10,5 Fern- und Regio­nal­zü­ge im Tun­nel zwi­schen dem neu­en Haupt­bahn­hof und den Fil­dern vor­ge­se­hen. Wo hier noch freie Tras­sen für S‑Bahnen zu fin­den sein sol­len dürf­te das Geheim­nis der Bun­des­re­gie­rung blei­ben.

Ziel muss blei­ben, dass die Pan­ora­m­abahn-Stre­cke an den zukünf­ti­gen Haupt­bahn­hof ange­bun­den wird und die­ser um zusätz­li­che Glei­se erwei­tert wird. Nur dann kann gewähr­leis­tet wer­den, dass Stutt­gart 21 die S‑Bahn nicht aus der Bahn wirft. Ich erwar­te, dass der Ver­band Regi­on Stutt­gart (VRS) als Auf­ga­ben­trä­ger für die S‑Bahn sei­ne blin­de und völ­lig unkri­ti­sche Unter­stüt­zung von Stutt­gart 21 auf­gibt und end­lich als Inter­es­sen­ver­tre­tung für eine leis­tungs- und ent­wick­lungs­fä­hi­ge S‑Bahn in der Regi­on ein­tritt. Es braucht jetzt zumin­dest ein vor­läu­fi­ges Not­fall­kon­zept für die S‑Bahn und nicht erst dann, wenn der end­gül­ti­ge Fahr­plan für die Zeit ab Inbe­trieb­nah­me von Stutt­gart 21 fest­steht. Dann kann es zu spät sein, um erfor­der­li­che Anpas­sun­gen an der Infra­struk­tur vor­zu­neh­men.