Pandemische Lage hält an

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04.03.2021

Bundestag traf wichtige Entscheidungen in der Krise

Heu­te wur­den zur Fra­ge, wie es mit der Coro­na-Poli­tik wei­ter geht, im Bun­des­tag wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen getrof­fen. Es ging um die Neu­fas­sung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und die Fest­stel­lung, ob nach wie vor eine pan­de­mi­sche Lage gese­hen wird.

Vor­ab eini­ge Gedan­ken mei­ner­seits: Die Pan­de­mie ist lei­der noch nicht vor­bei. Noch immer infi­zie­ren sich Men­schen, noch immer erkran­ken Men­schen am Virus und noch immer gibt es Todes­fäl­le im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus zu bekla­gen. Zugleich wächst ver­ständ­li­cher­wei­se die Unge­duld der Men­schen ange­sichts der Ein­schrän­kun­gen und Tei­le der Wirt­schaft lei­den schon lan­ge unter dem Lock­down. Hil­fen der Poli­tik kön­nen nicht alle Ein­bu­ßen und Schä­den im betrof­fe­nen Ein­zel­han­del und der Gas­tro­no­mie aus­glei­chen. Viel­fach wur­den Hil­fen zu spät aus­be­zahlt.

Aus den genann­ten Grün­den kann die pan­de­mi­sche Lage also nicht für been­det erklärt wer­den, da das Virus – inzwi­schen in mutier­ten Ver­sio­nen – noch immer wütet. Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz kann aber auch nicht ein­fach ver­län­gert wer­den. Es muss ziel­ge­rich­te­ter auf den Schutz der beson­ders gefähr­de­ten Men­schen und inzwi­schen ver­füg­ba­re Mög­lich­kei­ten wie das Imp­fen und den Ein­satz von Schnell­tests aus­ge­rich­tet wer­den. Die Par­la­men­te müs­sen stär­ker an Ent­schei­dun­gen betei­ligt wer­den und es muss eine kür­ze­re Befris­tung der Rechts­grund­la­ge für Beschrän­kun­gen geben. Wich­tig ist, das Infek­ti­ons­ge­sche­hen soweit unter Kon­trol­le zu hal­ten, dass es kei­nen erneu­ten Lock­down braucht. Damit wäre der Scha­den in jeder Hin­sicht am größ­ten. Die Devi­se muss lau­ten: So viel lockern wie mög­lich, so viel beschrän­ken wie erfor­der­lich.

Zustim­mung zur Fest­stel­lung, dass die pan­de­mi­sche Lage nach wie vor besteht

Aus den genann­ten Grün­den haben wir als Frak­ti­on und auch ich per­sön­lich die­ser Fest­stel­lung zuge­stimmt. Die getrof­fe­ne Ent­schei­dung gilt für drei Mona­te. Eine Ver­län­ge­rung wür­de einen erneu­ten Beschluss vor­aus­set­zen. Anders fiel unse­re Abstim­mung zum Infek­ti­ons­schutz­ge­setz aus.

Ableh­nung der Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes

Uni­on und SPD redu­zie­ren den Bun­des­tag auf die Rol­le einer nach­träg­li­chen
Bera­tungs­in­stanz der Bund-Län­der-Run­den. Ihr Gesetz­ent­wurf lässt den Bun­des­tag
nicht über einen Risi­ko­stu­fen­plan ent­schei­den, sieht kei­nen Pan­de­mie­rat vor
und befris­tet die Coro­na-Son­der­re­ge­lun­gen für die Regie­rung nicht. Das hal­ten
wir für falsch.

Ideen aus Par­tei und Frak­ti­on

Unser Bun­des­vor­sit­zen­der Robert Habeck und der gesund­heits­po­li­ti­sche Fach­ab­ge­ord­ne­te Janosch Dah­men, bis vor kur­zem als Arzt mit Coro­na-Schwer­punkt im Ein­satz, erklär­ten am 01.03.2021 im Spie­gel, sie woll­ten errei­chen, dass Frei­heits­rech­te in der Pan­de­mie nicht län­ger als nötig ein­ge­schränkt wer­den. Ein Ansatz dafür: Nega­ti­ve Coro­na­tests und Imp­fun­gen gleich­set­zen. Sie for­dern eine »inklu­si­ve Stra­te­gie«, die »ein Weg jen­seits von Lock­down und Öff­nung« sein soll. Die Dis­kus­si­on über Öff­nun­gen einer­seits oder einen ver­län­ger­ten Shut­down ande­rer­seits sei »fata­ler­wei­se eine ober­fläch­li­che«, die sug­ge­rie­re, dass »Gesell­schaft und Poli­tik zwi­schen zwei schlech­ten Vari­an­ten ent­schei­den« müss­ten. »Dabei gibt es Alter­na­ti­ven«, schrei­ben bei­de in einem Papier und kri­ti­sie­ren das Feh­len die­ser als »Ver­sa­gen der Bun­des­re­gie­rung«. Habeck /Dahmen for­dern auch, jedem Bür­ger zwei Schnell­tests pro Woche zu ermög­li­chen. Die­se Schnell­tests soll­ten mit Imp­fun­gen und dem Nach­weis von Immu­ni­tät gleich­ge­stellt wer­den. Damit könn­te die Ungleich­be­hand­lung von Geimpf­ten und Nicht­ge­impf­ten ver­mie­den wer­den.