Bundestag traf wichtige Entscheidungen in der Krise
Heute wurden zur Frage, wie es mit der Corona-Politik weiter geht, im Bundestag wichtige Entscheidungen getroffen. Es ging um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und die Feststellung, ob nach wie vor eine pandemische Lage gesehen wird.
Vorab einige Gedanken meinerseits: Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Noch immer infizieren sich Menschen, noch immer erkranken Menschen am Virus und noch immer gibt es Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu beklagen. Zugleich wächst verständlicherweise die Ungeduld der Menschen angesichts der Einschränkungen und Teile der Wirtschaft leiden schon lange unter dem Lockdown. Hilfen der Politik können nicht alle Einbußen und Schäden im betroffenen Einzelhandel und der Gastronomie ausgleichen. Vielfach wurden Hilfen zu spät ausbezahlt.
Aus den genannten Gründen kann die pandemische Lage also nicht für beendet erklärt werden, da das Virus – inzwischen in mutierten Versionen – noch immer wütet. Das Infektionsschutzgesetz kann aber auch nicht einfach verlängert werden. Es muss zielgerichteter auf den Schutz der besonders gefährdeten Menschen und inzwischen verfügbare Möglichkeiten wie das Impfen und den Einsatz von Schnelltests ausgerichtet werden. Die Parlamente müssen stärker an Entscheidungen beteiligt werden und es muss eine kürzere Befristung der Rechtsgrundlage für Beschränkungen geben. Wichtig ist, das Infektionsgeschehen soweit unter Kontrolle zu halten, dass es keinen erneuten Lockdown braucht. Damit wäre der Schaden in jeder Hinsicht am größten. Die Devise muss lauten: So viel lockern wie möglich, so viel beschränken wie erforderlich.
Zustimmung zur Feststellung, dass die pandemische Lage nach wie vor besteht
Aus den genannten Gründen haben wir als Fraktion und auch ich persönlich dieser Feststellung zugestimmt. Die getroffene Entscheidung gilt für drei Monate. Eine Verlängerung würde einen erneuten Beschluss voraussetzen. Anders fiel unsere Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz aus.
Ablehnung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Union und SPD reduzieren den Bundestag auf die Rolle einer nachträglichen
Beratungsinstanz der Bund-Länder-Runden. Ihr Gesetzentwurf lässt den Bundestag
nicht über einen Risikostufenplan entscheiden, sieht keinen Pandemierat vor
und befristet die Corona-Sonderregelungen für die Regierung nicht. Das halten
wir für falsch.
Ideen aus Partei und Fraktion
Unser Bundesvorsitzender Robert Habeck und der gesundheitspolitische Fachabgeordnete Janosch Dahmen, bis vor kurzem als Arzt mit Corona-Schwerpunkt im Einsatz, erklärten am 01.03.2021 im Spiegel, sie wollten erreichen, dass Freiheitsrechte in der Pandemie nicht länger als nötig eingeschränkt werden. Ein Ansatz dafür: Negative Coronatests und Impfungen gleichsetzen. Sie fordern eine »inklusive Strategie«, die »ein Weg jenseits von Lockdown und Öffnung« sein soll. Die Diskussion über Öffnungen einerseits oder einen verlängerten Shutdown andererseits sei »fatalerweise eine oberflächliche«, die suggeriere, dass »Gesellschaft und Politik zwischen zwei schlechten Varianten entscheiden« müssten. »Dabei gibt es Alternativen«, schreiben beide in einem Papier und kritisieren das Fehlen dieser als »Versagen der Bundesregierung«. Habeck /Dahmen fordern auch, jedem Bürger zwei Schnelltests pro Woche zu ermöglichen. Diese Schnelltests sollten mit Impfungen und dem Nachweis von Immunität gleichgestellt werden. Damit könnte die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften vermieden werden.