Radverkehr liegt voll im Trend!

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Etwa ein Drit­tel der Men­schen in Deutsch­land nut­zen ihren Draht­esel an meh­re­ren Tagen in der Woche. Und sie nut­zen das Rad nicht nur häu­fi­ger als frü­her, sie legen auch län­ge­re Wege damit zurück. Rund 15 Pro­zent aller Wege wer­den heu­te mit dem Fahr­rad zurück­ge­legt. Auf den Rad­ver­kehr ent­fal­len heu­te rund 15 Pro­zent aller Wege. Das Fahr­rad wird in den Bal­lungs­zen­tren und – gar nicht so viel sel­te­ner als man viel­leicht den­ken könn­te – in länd­li­chen Regio­nen genutzt. Gra­vie­ren­de Unter­schie­de gibt es aller­dings zwi­schen den Städ­ten. In Baden-Würt­tem­berg ist bei­spiels­wei­se Pforz­heim mit einem Rad­ver­kehrs­an­teil abso­lu­tes Schluss­licht, Stutt­gart liegt bei fünf und Frei­burg lan­det mit 28 Pro­zent auf dem Spit­zen­platz. Ins­ge­samt geht es also auf­wärts mit dem Fahr­rad­ver­kehr, auch dank der elek­trisch unter­stütz­ten Fahr­rä­der, den soge­nann­ten Pedelecs.

Radverkehr ist gewichtiger Wirtschaftsfaktor

Urlaub mit dem Fahr­rad ist „in“ und für vie­le Regio­nen längst ein wich­ti­ger tou­ris­ti­scher Stand­ort­fak­tor. Jedes Jahr wer­den in Deutsch­land rund vier Mil­lio­nen Fahr­rä­der ver­kauft. Die Fahr­rad­bran­che steht für 278.000 Voll­zeit-Arbeits­plät­ze in Deutsch­land und erwirt­schaf­tet aktu­ell einen Gesamt­um­satz von 16 Mil­li­ar­den Euro. Nicht zuletzt weil der Trend zu höher­wer­ti­gen Rädern geht, wovon mit­tel­stän­di­sche Läden und Werk­stät­ten pro­fi­tie­ren. Wäh­rend der Markt für „nor­ma­le“ Fahr­rä­der häu­fig als weit­ge­hend gesät­tigt ange­se­hen wird, stei­gen die Ver­kaufs­zah­len für elek­trisch unter­stütz­te Fahr­rä­der. 410.000 Stück wur­den davon im Jahr 2013 in Deutsch­land ver­kauft. Das Poten­ti­al wird auf 600.000 Stück pro Jahr geschätzt.

Den Nationalen Radverkehrsplan 2020 – Jetzt umsetzen!

Was vie­ler­orts fehlt, ist eine „fahr­rad­freund­li­che Poli­tik“. Bei­spiel Bund: Der Natio­na­le Rad­ver­kehrs­plan (NRVP 2020) beschreibt zwar die Poten­tia­le des Rad­ver­kehrs in Deutsch­land fach­lich sehr fun­diert und bie­tet zahl­rei­che gute Ansät­ze für Län­der und Kom­mu­nen. Ein ambi­tio­nier­ter Akti­ons­plan zur Stei­ge­rung des Rad­ver­kehrs ist er jedoch nicht. Der NRVP 2020 wird dem eige­nen Anspruch „Rad­ver­kehr gemein­sam wei­ter ent­wi­ckeln“ an vie­len Stel­len nicht gerecht. Gera­de der Bund schöpft sei­nen eige­nen Gestal­tungs­spiel­raum bei Wei­tem nicht aus. Es feh­len kla­re Zie­le und Fris­ten, bis wann die Bun­des­re­gie­rung wel­che Maß­nah­men zur Rad­ver­kehrs­för­de­rung umset­zen will, ins­be­son­de­re dazu wie der Rad­ver­kehrs­an­teil bis zum Jahr 2020 deut­lich gestei­gert wer­den soll. Wer den Rad­ver­kehr stei­gern möch­te, muss auch in die Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur inves­tie­ren. In der letz­ten Wahl­pe­ri­ode wur­den die Mit­tel von 100 Mil­lio­nen auf 60 Mil­lio­nen hal­biert. Die Gro­Ko hält an die­ser Mit­tel­kür­zung trotz spru­deln­der Steu­er­ein­nah­men fest. Und von den fünf Mil­li­ar­den Euro, die im Lau­fe die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode zusätz­lich in die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur flie­ßen sol­len, sind genau null Cent für den Rad­ver­kehr vor­ge­se­hen. Auch für siche­re Abstell­an­la­gen, bei­spiels­wei­se an Bahn­hö­fen, gibt es nicht mehr Geld. Bei­des – gute Rad­weg­ver­bin­dun­gen und siche­re Abstell­an­la­gen – sind aber zen­tral für die Gewin­nung von Ver­kehrs­an­tei­len durch den Rad­ver­kehr.

Die grünen Forderungen

  1. Es braucht kla­rer Ziel­set­zun­gen für den Rad­ver­kehr und dar­aus abge­lei­tet kon­kre­te, finan­zier­te Maß­nah­men.
  2. Die Mit­tel für den Bau von Rad­we­gen ent­lang von Bun­des­fern­stra­ßen müs­sen min­des­tens auf das frü­he­re Niveau von jähr­lich 100 Mil­lio­nen Euro auf­ge­stockt wer­den. Eine Über­sicht über die von den Län­dern bean­trag­ten Mit­tel zeigt, dass die­ser ursprüng­li­che Betrag benö­tigt wird (18/925, Klei­ne Anfra­ge von Mat­thi­as Gastel).
  3. Der Aus­bau von siche­ren, über­dach­ten Abstell­an­la­gen muss vor­an gebracht wer­den. Ein Bun­des­pro­gramm kann hier hel­fen.
  4. Für die Ver­kehrs­si­cher­heit soll­te der Bund den Kom­mu­nen das Recht ein­räu­men, inner­halb von Ort­schaf­ten Tem­po 30 ein­zu­füh­ren. Außer­dem müs­sen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und die ERA an die zuneh­men­de Anzahl von Rad­fah­ren­den und die gestie­ge­ne Geschwin­dig­kei­ten (Pedelecs) ange­passt wer­den.
  5. Der Bund als Eigen­tü­mer soll auf die DB ein­wir­ken, dass die Fahr­rad­mit­nah­me in allen Zügen ermög­licht wird.