Rampen für zuverlässige Barrierefreiheit

Immer wie­der wird mir auf mei­nen Rei­sen durch den Wahl­kreis und durch ganz Deutsch­land oder auch in Zuschrif­ten von Fahr­gäs­ten gespie­gelt, wie unzu­ver­läs­sig die Auf­zugs­an­la­gen an Bahn­hö­fen sind. Auch wenn die Sta­tis­ti­ken der DB eine Ver­füg­bar­keit von 98 bis zu 99 Pro­zent aus­weist, spie­gelt dies nicht die Erfah­run­gen der Men­schen vor Ort wider. Zudem kom­men oft sehr lan­ge Repa­ra­tur- und Aus­tausch­zei­ten hin­zu.

Damit die Bahn wie­der Ver­kehrs­mit­tel Num­mer eins wird und ihre Auf­ga­ben der Daseins­vor­sor­ge erfül­len kann, braucht es mehr Ver­läss­lich­keit und Ver­trau­en in das Sys­tem Bahn. Aus die­sem Grund plä­die­re ich seit lan­gem für einen ver­stärk­ten Ein­bau von Ram­pen als Alter­na­ti­ve oder in Ergän­zung zu Auf­zugs­an­la­gen. Ram­pen haben kei­ne Aus­fall­zei­ten und sind somit weit­aus zuver­läs­si­ger. Zudem bie­ten sie wei­te­re Vor­tei­le wie eine beschleu­nig­te Räu­mung des Bahn­steigs bei gro­ßen Fahr­gast­auf­kom­men, sowie bei vie­len Fahr­gäs­ten mit Fahr­rä­dern oder gro­ßen Gepäck­stü­cken.

Zu die­ser The­ma­tik hat­te ich einen inter­es­san­ten Aus­tausch mit Mit­glie­dern des DIN-Aus­schus­ses für Bar­rie­re­frei­es Bau­en auf öffent­li­chen Ver­kehrs- und Frei­raum sowie mit einem Ver­tre­ter der Deut­schen Bahn (DB).

Das Deut­sches Insti­tut für Nor­mung e. V. ist in Deutsch­land damit beauf­tragt, mit­hil­fe von Exper­ten und Exper­tin­nen des jewei­li­gen Fach­ge­bie­tes die all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik und den aktu­el­len Stand der Tech­nik in Nor­men fest­zu­hal­ten und somit zu einer Ver­ein­heit­li­chung und Qua­li­täts­si­che­rung bei­zu­tra­gen. Dar­un­ter fal­len auch die Nor­men für das bar­rie­re­freie Bau­en.

Bei den Ver­tre­tern des DIN-Aus­schus­ses und der Deut­schen Bahn habe ich mich dar­über infor­miert, wie die aktu­el­le Norm mit ihren Vor­ga­ben, ins­be­son­de­re in Bezug auf bar­rie­re­freie Ram­pen, zustan­de gekom­men ist und wie sie in der Pra­xis ange­wandt wird.

Schon heu­te ist es so, dass in den DB-Richt­li­ni­en bei einem bar­rie­re­frei­en Aus­bau von Ver­kehrs­sta­tio­nen ein Ein­bau von Ram­pen dem von Auf­zugs­an­la­gen bevor­zugt wird. Aller­dings unter­liegt der Bau von Ram­pen an Bahn­hö­fen gewis­sen Zwangs­punk­ten, wie der Höhe bzw. Tie­fe der Unter- und Über­füh­run­gen und der Län­ge und Brei­te der Bahn­stei­ge. Da bar­rie­re­freie Ram­pen durch ihre gerin­ge Nei­gung und Zwi­schen­po­des­ten nicht sel­ten Län­gen von über 80 Metern errei­chen, ist der Ein­bau oft­mals aus Platz­grün­den nicht rea­li­sier­bar. Meist wer­den dann Auf­zugs­an­la­gen ein­ge­baut, die Pro­ble­me mit ihrer Ver­füg­bar­keit mit sich brin­gen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es, um in Zukunft mehr Bahn­stei­ge mit Ram­pen zu erschlie­ßen?

Hier stellt sich zunächst die Fra­ge nach der Ram­pen­nei­gung, da die­se maß­ge­bend für die spä­te­re Län­ge von Ram­pen ist. Die­se Ram­pen­nei­gung ist in Deutsch­land bei län­ge­ren Ram­pen auf 6 Pro­zent begrenzt, wobei es in ande­ren Län­dern ande­re Vor­schrif­ten gibt. In der Schweiz ist bei­spiels­wei­se unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ram­pen­nei­gung von 12 Pro­zent erlaubt.

Um Klar­heit zu schaf­fen, wel­che Maxi­mal­nei­gung für eine bar­rie­re­freie Ram­pe ange­mes­sen ist, wur­de von der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen ein For­schungs­pro­jekt in Auf­trag gege­ben. Ziel soll nicht sein, die Grenz­wer­te mög­lichst weit nach oben zu ver­schie­ben, son­dern die­se auf Erfah­rungs­wer­ten beru­hen­den Gren­zen auf eine wis­sen­schaft­li­che Ebe­ne zu heben.

Mehr Poten­zi­al sehe ich dar­in, ergän­zend zu Auf­zugs­an­la­gen, Ram­pen ein­zu­bau­en, die in die­sem Fall nicht jede ein­zel­ne Vor­ga­be der bar­rie­re­frei­en Ram­pe gerecht wer­den müs­sen. Die­se ent­las­tet den Fahr­stuhl von Fahr­gäs­ten mit Fahr­rä­dern und schwe­rem Gepäck und kann im Fall einer Stö­rung des Fahr­stuhls den­noch von vie­len Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung genutzt wer­den.

Die­se Mög­lich­keit der so genann­ten “Schwei­zer Ram­pe“ mit bis zu 12 Pro­zent Nei­gung hat die DB seit 2022 in ihre Richt­li­ni­en als einen Ersatz für Trep­pen oder zu deren Ergän­zung mit auf­ge­nom­men. Ich hof­fe, dass in den fol­gen­den Jah­ren vie­le sol­cher Pro­jek­te umge­setzt wer­den. Mei­ner­seits wer­de ich mich wei­ter dafür enga­gie­ren, die bun­des­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen so zu ver­än­dern, dass wir mög­lichst schnell zu einer attrak­ti­ven und bar­rie­re­frei­en Bahn kom­men.