Immer wieder wird mir auf meinen Reisen durch den Wahlkreis und durch ganz Deutschland oder auch in Zuschriften von Fahrgästen gespiegelt, wie unzuverlässig die Aufzugsanlagen an Bahnhöfen sind. Auch wenn die Statistiken der DB eine Verfügbarkeit von 98 bis zu 99 Prozent ausweist, spiegelt dies nicht die Erfahrungen der Menschen vor Ort wider. Zudem kommen oft sehr lange Reparatur- und Austauschzeiten hinzu.
Damit die Bahn wieder Verkehrsmittel Nummer eins wird und ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann, braucht es mehr Verlässlichkeit und Vertrauen in das System Bahn. Aus diesem Grund plädiere ich seit langem für einen verstärkten Einbau von Rampen als Alternative oder in Ergänzung zu Aufzugsanlagen. Rampen haben keine Ausfallzeiten und sind somit weitaus zuverlässiger. Zudem bieten sie weitere Vorteile wie eine beschleunigte Räumung des Bahnsteigs bei großen Fahrgastaufkommen, sowie bei vielen Fahrgästen mit Fahrrädern oder großen Gepäckstücken.
Zu dieser Thematik hatte ich einen interessanten Austausch mit Mitgliedern des DIN-Ausschusses für Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie mit einem Vertreter der Deutschen Bahn (DB).
Das Deutsches Institut für Normung e. V. ist in Deutschland damit beauftragt, mithilfe von Experten und Expertinnen des jeweiligen Fachgebietes die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Stand der Technik in Normen festzuhalten und somit zu einer Vereinheitlichung und Qualitätssicherung beizutragen. Darunter fallen auch die Normen für das barrierefreie Bauen.
Bei den Vertretern des DIN-Ausschusses und der Deutschen Bahn habe ich mich darüber informiert, wie die aktuelle Norm mit ihren Vorgaben, insbesondere in Bezug auf barrierefreie Rampen, zustande gekommen ist und wie sie in der Praxis angewandt wird.
Schon heute ist es so, dass in den DB-Richtlinien bei einem barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen ein Einbau von Rampen dem von Aufzugsanlagen bevorzugt wird. Allerdings unterliegt der Bau von Rampen an Bahnhöfen gewissen Zwangspunkten, wie der Höhe bzw. Tiefe der Unter- und Überführungen und der Länge und Breite der Bahnsteige. Da barrierefreie Rampen durch ihre geringe Neigung und Zwischenpodesten nicht selten Längen von über 80 Metern erreichen, ist der Einbau oftmals aus Platzgründen nicht realisierbar. Meist werden dann Aufzugsanlagen eingebaut, die Probleme mit ihrer Verfügbarkeit mit sich bringen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um in Zukunft mehr Bahnsteige mit Rampen zu erschließen?
Hier stellt sich zunächst die Frage nach der Rampenneigung, da diese maßgebend für die spätere Länge von Rampen ist. Diese Rampenneigung ist in Deutschland bei längeren Rampen auf 6 Prozent begrenzt, wobei es in anderen Ländern andere Vorschriften gibt. In der Schweiz ist beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Rampenneigung von 12 Prozent erlaubt.
Um Klarheit zu schaffen, welche Maximalneigung für eine barrierefreie Rampe angemessen ist, wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. Ziel soll nicht sein, die Grenzwerte möglichst weit nach oben zu verschieben, sondern diese auf Erfahrungswerten beruhenden Grenzen auf eine wissenschaftliche Ebene zu heben.
Mehr Potenzial sehe ich darin, ergänzend zu Aufzugsanlagen, Rampen einzubauen, die in diesem Fall nicht jede einzelne Vorgabe der barrierefreien Rampe gerecht werden müssen. Diese entlastet den Fahrstuhl von Fahrgästen mit Fahrrädern und schwerem Gepäck und kann im Fall einer Störung des Fahrstuhls dennoch von vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkung genutzt werden.
Diese Möglichkeit der so genannten “Schweizer Rampe“ mit bis zu 12 Prozent Neigung hat die DB seit 2022 in ihre Richtlinien als einen Ersatz für Treppen oder zu deren Ergänzung mit aufgenommen. Ich hoffe, dass in den folgenden Jahren viele solcher Projekte umgesetzt werden. Meinerseits werde ich mich weiter dafür engagieren, die bundespolitischen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass wir möglichst schnell zu einer attraktiven und barrierefreien Bahn kommen.