Riesen-Bundestag? Koalition handlungsunfähig

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04.07.2020

Wahlrechtsreform scheitert an CDU/CSU und SPD

Spä­tes­tens seit 2013 ist klar, dass es eine Wahl­rechts­re­form braucht, um einen zu gro­ßen Bun­des­tag zu ver­hin­dern. FDP, Lin­ke und Grü­ne haben einen gemein­sa­men Gesetz­ent­wurf erar­bei­tet und Ende 2019 in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Von der Koali­ti­on kam nichts.

Soll­te die Uni­on bei der Bun­des­tags­wahl vie­le Direkt­man­da­te errin­gen, aber ein rela­tiv schlech­tes Zweit­stim­men­er­geb­nis erzie­len, ent­ste­hen Über­hang­man­da­te, die wie­der­um Aus­gleichs­man­da­te nach sich zie­hen. Die Aus­gleichs­man­da­te sind not­wen­dig, damit jeder Par­tei das ihr nach dem Zweit­stim­men­er­geb­nis zuste­hen­de Sitz­zahl­ver­hält­nis erreicht. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass die Stim­me für jede Par­tei, die den Ein­zug ins Par­la­ment geschafft hat, gleich viel wert ist. Dadurch kann aber ein noch grö­ße­rer Bun­des­tag ent­ste­hen als der der­zei­ti­ge mit sei­nen 709 Mit­glie­dern. Das gilt es mit Hil­fe einer Wahl­rechts­re­form. Uni­on und SPD haben eine sol­che jedoch ein­mal mehr ver­hin­dert. Der ein­zi­ge vor­lie­gen­de und abstim­mungs­fä­hi­ge Gesetz­ent­wurf ist der aus Rei­hen der demo­kra­ti­schen Oppo­si­ti­on. Der Gesetz­ent­wurf wur­de vor­be­ra­ten und bei einer Anhö­rung auf Herz und Nie­ren geprüft. Doch die bei­den Regie­rungs­frak­tio­nen ver­hin­der­ten ges­tern die Abstim­mung im Ple­num, um nicht gegen den ein­zi­gen Gesetz­ent­wurf, mit dem eine Auf­blä­hung des nächs­ten Bun­des­ta­ge hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen, zu ver­mei­den. Unser Vor­schlag sieht im Kern eine Redu­zie­rung der Wahl­krei­se von heu­te 299 auf 250 vor.

Eine Auf­blä­hung des Deut­schen Bun­des­ta­ges muss unbe­dingt ver­mie­den wer­den. Zwar darf eine Demo­kra­tie nicht an ihren Kos­ten bemes­sen wer­den. Sie muss in ers­ter Linie funk­tio­nie­ren. Eine womög­lich deut­lich höhe­re Anzahl an Abge­ord­ne­te wür­de Dis­kus­si­ons- und Ent­schei­dungs­pro­zes­se und damit die Arbeits­fä­hig­keit beein­träch­ti­gen. Den Hand­lungs­be­darf schie­nen aber nicht alle glei­cher­ma­ßen erkannt zu haben. Die Uni­ons­frak­ti­on befass­te sich in die­ser Woche über­haupt erst­mals (!) in einer Frak­ti­ons­sit­zung mit die­sem The­ma. Ein Vor­schlag des Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den stieß umge­hend in der eige­nen Frak­ti­on auf Wider­spruch. Die SPD scheint es eben­falls nicht son­der­lich eilig zu haben und eini­ge Ihrer Abge­ord­ne­ten bezwei­fel­ten sogar immer wie­der, dass es einer Par­la­ments­ver­klei­ne­rung bedarf. Bei mir drängt sich mehr und mehr der Ver­dacht auf, dass Uni­on und SPD die wei­te­re Auf­blä­hung des Par­la­men­tes hin­neh­men wol­len, weil sie dadurch vie­le ihrer Man­da­te trotz womög­lich schlech­te­rer Wahl­er­geb­nis­se absi­chern kön­nen.

Wir Grü­nen sind seit Jah­ren gesprächs­be­reit. Für uns ist klar: Das Par­la­ment darf eine bestimm­te Grö­ße nicht über­schrei­ten, um sich sei­ne vol­le Arbeits­fä­hig­keit zu erhal­ten. Dabei muss jede Wäh­le­rin­nen- und Wäh­ler­stim­me gleich viel wert blei­ben. Die Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag müs­sen wei­ter­hin dem Wäh­ler­wil­len, der im Zweit­stim­men­er­geb­nis zum Aus­druck gebracht wird, ent­spre­chen.

Aus mei­ner Sicht ist die Nicht-Eini­gung extrem schäd­lich fürs Anse­hen des Deut­schen Bun­des­ta­ges und damit für die Demo­kra­tie an sich. Poli­tik muss stets hand­lungs­fä­hig sein – auch in eige­ner Sache. Uni­on und SPD hät­ten es nicht zulas­sen dür­fen, dass sich das Par­la­ment ohne eine Lösung in die Som­mer­pau­se ver­ab­schie­det.

Ob eine Ent­schei­dung nach der Som­mer­pau­se rea­lis­tisch ist wer­den wir sehen. Ein Jahr vor einer Wahl kann das Wahl­recht nicht mehr geän­dert wer­den.