Für ein Aus für die Krachmacher
Die Tage werden wärmer und länger, da tauchen sie wieder auf: Diejenigen, die sich überwiegend abends und an Wochenenden in schönen Landschaften mit ihren Motorrädern in die Kurven legen und zwischen den Kurven mehr oder weniger laut röhrend beschleunigen.
Doch nicht alle haben Spaß an diesen Ausfahrten. Denn zur gleichen Zeit ist eine Vielzahl Naherholungssuchender unterwegs, um zu Fuß oder mit den Fahrrädern die Natur zu erkunden. Andere wollen sich in ihren Gärten oder auf ihren Balkonen erholen. Da können insbesondere die Motorradfahrer, die zu schnell, mit lautem Zubehörauspuff oder mit Auspuffklappen unterwegs sind, die Freude massiv trüben und den Erholungseffekt gefährden.
Bis zum 31.12.2016 wurden Motorräder ausschließlich bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern auf die Einhaltung der Lärmvorgaben gemessen. Seither sind für neue Typzulassungen in Deutschland zusätzliche Messungen im Geschwindigkeitsbereich von 20 bis 80 Stundenkilometer verpflichtend. Gemessen wird allerdings überwiegend durch die Hersteller. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) kann (muss aber nicht!) die Einhaltung der Werte überprüfen. Ich habe die Bundesregierung gefragt, ob und wenn ja mit welchen Ergebnissen das KBA die Herstellerangaben durch eigene Kontrollmessungen überprüft hat. Antwort: „Das KBA führt derzeit eine CoP-Prüfung (Konformitätsprüfung, d. Verf.) durch, die noch nicht abgeschlossen ist, so dass noch kein Ergebnis vorliegt.“
Fazit:
Über ein Jahr nach der Einführung der verschärften Lärmvorgaben ist nicht bekannt, ob diese tatsächlich eingehalten werden. Das spricht nicht für einen ernsthaften Willen, die Belastungen vieler Menschen durch überlaute Motorräder zu senken. Auf Krawall getrimmte Motorräder sind – ebenso wie Autos, die mit „Soundtaste“ für zuschaltbaren „imposanten Motorsound“ von Herstellern beworben werden – nicht zu akzeptieren. Der Freizeitspaß einiger weniger darf nicht auf Kosten einer größeren Anzahl von Menschen gehen, die in der Natur oder zu Hause ihre Ruhe genießen wollen.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Motorräder, die in Deutschland unterwegs sind, die Vorgaben für den Lärmschutz einhalten. Darüber hinaus muss sie sich dafür einsetzen, dass die Lärmschutzbestimmungen auf europäischer Ebene deutlich verschärft (beispielsweise auf Geschwindigkeitsbereiche von über 80 Stundenkilometer ausgedehnt werden) und Manipulationen an den Auspuffanlagen erschwert werden.