30.04.2015 (Beitrag für die Nürtinger Zeitung)
In diesen Wochen werden zwei Angriffe auf Arbeitnehmerrechte geführt, die es energisch zurückzuweisen gilt:
Zum einen wird der Mindestlohn angegriffen. Zur Begründung werden angeführt, er würde unverhältnismäßig viel Bürokratie auslösen und das Arbeitszeitschutzgesetz sei zu streng geworden. Beides ist objektiv falsch.
Der zweite Angriff erfolgt auf das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich gewerkschaftlich organisieren zu dürfen (Koalitionsfreiheit) und das Streikrecht. Die Große Koalition, angeführt von der SPD-Arbeitsministerin, möchte ohne Not in die Verfassungsrechte eingreifen und vor allem die sog. „Berufsgewerkschaften” zurück drängen. Einen nachvollziehbaren Grund dafür hat sie nicht genannt. Die Berufsgewerkschaften streikten nicht häufiger als die DGB-Gewerkschaften. Vielmehr ist es doch so, dass die Androhung einer gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit so manche Streiks, allen voran bei der Bahn, geradezu anheizt. Denn für die Berufsgewerkschaften gilt es aus deren Sicht, ihre Position durch die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken. Die Große Koalition sollte die Finger von der erzwungenen, nicht begründbaren und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Tarifeinheit lassen.