Statement zum Tag der Arbeit

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Mindestlohn 8,5030.04.2015 (Bei­trag für die Nür­tin­ger Zei­tung)

In die­sen Wochen wer­den zwei Angrif­fe auf Arbeit­neh­mer­rech­te geführt, die es ener­gisch zurück­zu­wei­sen gilt:

Zum einen wird der Min­dest­lohn ange­grif­fen. Zur Begrün­dung wer­den ange­führt, er wür­de unver­hält­nis­mä­ßig viel Büro­kra­tie aus­lö­sen und das Arbeits­zeit­schutz­ge­setz sei zu streng gewor­den. Bei­des ist objek­tiv falsch.

Der zwei­te Angriff erfolgt auf das Recht von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern, sich gewerk­schaft­lich orga­ni­sie­ren zu dür­fen (Koali­ti­ons­frei­heit) und das Streik­recht. Die Gro­ße Koali­ti­on, ange­führt von der SPD-Arbeits­mi­nis­te­rin, möch­te ohne Not in die Ver­fas­sungs­rech­te ein­grei­fen und vor allem die sog. „Berufs­ge­werk­schaf­ten” zurück drän­gen. Einen nach­voll­zieh­ba­ren Grund dafür hat sie nicht genannt. Die Berufs­ge­werk­schaf­ten streik­ten nicht häu­fi­ger als die DGB-Gewerk­schaf­ten. Viel­mehr ist es doch so, dass die Andro­hung einer gesetz­lich erzwun­ge­nen Tarif­ein­heit so man­che Streiks, allen vor­an bei der Bahn, gera­de­zu anheizt. Denn für die Berufs­ge­werk­schaf­ten gilt es aus deren Sicht, ihre Posi­ti­on durch die Gewin­nung neu­er Mit­glie­der zu stär­ken. Die Gro­ße Koali­ti­on soll­te die Fin­ger von der erzwun­ge­nen, nicht begründ­ba­ren und ver­fas­sungs­recht­lich äußerst frag­wür­di­gen Tarif­ein­heit las­sen.