Stilllegungsmoratorium im Stillstand

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08.04.2020

Bundesregierung ohne eigene Meinung

Im Dezem­ber 2019 ver­kün­de­te die Deut­sche Bahn (DB), alle lau­fen­den Ver­fah­ren für die Still­le­gung von Bahn­tras­sen zu stop­pen. Was wur­de seit­her kon­kret unter­nom­men, um den Wor­ten Taten fol­gen zu las­sen? Das woll­ten wir mit einer Anfra­ge klä­ren.

Die Ankün­di­gun­gen der Deut­schen Bahn gin­gen wei­ter: Es soll­te im Früh­jahr 2020 ein Paket reak­ti­vie­rungs­wür­di­ger Stre­cken vor­ge­stellt wer­den, um anschlie­ßend mit Bund und Län­dern ein mög­li­che Reak­ti­vie­run­gen zu erör­tern. Die Ant­wor­ten sind ernüch­ternd: Bis­lang wur­de kein Still­le­gungs­an­trag zurück­ge­zo­gen. Auf die Fra­ge, ob das Mora­to­ri­um befris­tet ist, wur­de lapi­dar geant­wor­tet, es soll­te nach Aus­kunft der DB vor­erst kei­ne Still­le­gun­gen geben. Die Bun­des­re­gie­rung sel­ber hielt sich mit jeg­li­cher Aus­sa­ge oder Bewer­tung zurück.

Reak­ti­vie­rungs­pro­jek­te sol­len im 3. Quar­tal bewer­tet sein

Ziel der DB, so die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung, sei es, dass im 3. Quar­tal 2020 „ein bewer­te­tes Port­fo­lio an poten­ti­el­len Reak­ti­vie­rungs­maß­nah­men“ vor­ge­legt wür­de. Bei der Fra­ge, um wel­che Stre­cken es kon­kret gehen kön­ne, wur­de auf die Vor­schlä­ge des Ver­bands Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) ver­wie­sen. Ins­ge­samt wür­den 300 Stre­cken mit einer Gesamt­län­ge von 5.300 Kilo­me­ter ange­schaut.

Mei­ne Kom­men­tie­rung:

Die Initia­ti­ve der Deut­schen Bahn für ein Still­le­gungs­mo­ra­to­ri­um und zur Prü­fung von Stre­cken­re­ak­ti­vie­run­gen ist begrü­ßens­wert. Völ­lig unver­ständ­lich ist jedoch die pas­si­ve Hal­tung der Bun­des­re­gie­rung zu die­sem The­ma. Statt die Reak­ti­vie­rung von Tei­len des Eisen­bahn­net­zes pro­ak­tiv zu ver­fol­gen, ver­zich­tet die Regie­rung auf jeg­li­che Vor­ga­ben und eine ziel­ge­rich­te­te, ver­kehrs­po­li­ti­sche Steue­rung des jetzt ange­sto­ße­nen Pro­zes­ses. Die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur ist der größ­te Aktiv­pos­ten bei der Orga­ni­sa­ti­on der Ver­kehrs­wen­de. Der Bund als Eigen­tü­mer die­ser Infra­struk­tur ist bei der künf­ti­gen Netz­ent­wick­lung also direkt gefor­dert, ent­spre­chend Ein­fluss zu neh­men. Unklar bleibt auch, wie lan­ge das Still­le­gungs­mo­ra­to­ri­um gel­ten soll, denn auch dies lässt der Bund unge­re­gelt. Es wäre fatal, wenn jetzt über einen kur­zen Zeit­raum Still­le­gun­gen aus­ge­setzt wer­den und es spä­ter im alten Stil wei­ter­gin­ge. Dabei geht es nicht nur um Stre­cken­in­fra­struk­tur son­dern auch um eher unschein­ba­re, aber für die Leis­tungs­fä­hig­keit und den Betriebs­ab­lauf im Netz unver­zicht­ba­re Anla­gen wie Abstell- und Über­hol­glei­se oder Gleis­an­schlüs­se.

Die Bun­des­re­gie­rung kann die Reak­ti­vie­rung von Bahn­stre­cken nicht allein an die Län­der dele­gie­ren, die für das Nah­ver­kehrs­an­ge­bot ver­ant­wort­lich sind. Es gibt auch Infra­struk­tur, die vor­ran­gig dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu Gute kommt. Die­se droht bei der Fokus­sie­rung auf den Nah­ver­kehr ein­mal mehr durch den Rost zu fal­len. Gera­de Güter­stre­cken kommt bei der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung gro­ße Bedeu­tung zu und auch für die­se trägt der Bund Ver­ant­wor­tung.

Die Reak­ti­vie­rung von Stre­cken ist für uns ein zen­tra­les Instru­ment der Mobi­li­täts­wen­de, denn damit kommt die Bahn wie­der stär­ker in die Flä­che. Gan­ze Regio­nen wur­den durch die ver­fehl­te Still­le­gungs­po­li­tik ver­gan­ge­ner Deka­den ihres Bahn­an­schlus­ses beraubt. Die­ser Trend muss umge­kehrt wer­den. Mit der Reak­ti­vie­rung still­ge­leg­ter Eisen­bahn­stre­cken kön­nen auch in länd­li­chen Regio­nen und im Umland von Bal­lungs­ge­bie­ten sowie Städ­ten attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven zum Auto­ver­kehr ange­bo­ten wer­den.