Presseerklärung vom 29.01.2015, für diesen Beitrag leicht überarbeitet
Am 29. Januar beschäftigt sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar mit den Alkohol-Grenzwerten für Radfahrerinnen .
Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Konferenz. Letztlich ist die Festlegung angemessener Grenzwerte jedoch eine politische Entscheidung, die die Politik nicht Gerichten überlassen sollte. Zur Verhinderung schwerer Radunfälle ist die Einführung eines Gefährdungsgrenzwertes von 1,1 Promille ein sinnvolles Instrument. Wichtiger als eine Promillediskussion sind aber Mehrinvestitionen in die Radinfrastruktur, um Fahrradunfälle sowie Konflikte mit dem Autoverkehr und mit FußgängerInnen wirkungsvoll zu bekämpfen. Denn über die Hälfte aller Unfälle von RadfahrerInnen sind Alleinunfälle, für die in vielen Fällen schlechter Fahrbahnuntergrund verantwortlich ist. Dies brachte eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im letzten Jahr ans Licht. Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit sollte bei 1,6 Promille belassen werden. Zur Promille-Diskussion nehmen wir Grünen damit eine mit der des ADFC vergleichbare Position ein.