Stuttgart 21: Unbeantwortete Fragen

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15.11.2018

Widersprüche bei Sicherheit und Betriebskonzept

Die Deut­sche Bahn als Bau­her­rin und ihre Pro­jekt­part­ner fei­ern regel­mä­ßig die Bau­fort­schrit­te. Doch wenn man genau­er nach­fragt, so kann man nur noch erstaunt sein über die vie­len offe­nen Fra­gen. Eini­ge der offe­nen Fra­gen bezie­hen sich auf die Sicher­heit im Tief­bahn­hof mit sei­nen stark geneig­ten Glei­sen, mög­li­che Auf­la­gen für die Betriebs­er­laub­nis und das damit mög­li­che Betriebs­kon­zept. Auch die Finan­zie­rung der Mehr­kos­ten ist nach wie vor offen. Zu die­sen Aspek­ten hat­ten wir Grü­nen eine erneu­te Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung gerich­tet.

Zur Sicher­heit

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te auf eine frü­he­re Anfra­ge von uns Grü­nen behaup­tet, das Eisen­bahn­bun­des­amt (EBA) habe mehr­fach bestä­tigt, dass der siche­re Bahn­be­trieb des geplan­ten Haupt­bahn­ho­fes trotz der star­ken Gleis­nei­gung gewähr­leis­tet sei. Wir woll­ten nun wis­sen, gegen­über wem und wann das EBA dies gesagt haben soll. Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung ist ent­lar­vend: Die­se Aus­sa­gen des EBA sei­en „viel­fäl­tig und im Ein­zel­nen nicht rekon­stru­ier­bar“.

Der neue Haupt­bahn­hof soll Gleis­nei­gun­gen auf­wei­sen, die weit über den Richt­wer­ten lie­gen. Daher stellt sich die Fra­ge, wie Züge wir­kungs­voll gegen Weg­rol­len gesi­chert wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung räumt ein, dass es im zukünf­ti­gen Haupt­bahn­hof durch­aus behörd­li­che Auf­la­gen zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit geben kann. Die­se könn­ten sogar noch nach der Inbe­trieb­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt wer­den. Unse­re Fra­ge, ob der „Nach­weis glei­cher Sicher­heit“ inzwi­schen vor­liegt, beant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung nicht.

Mein Kom­men­tar:
“Wenn es um die Beur­tei­lung der Sicher­heit geht argu­men­tiert die Bun­des­re­gie­rung belie­big. Erst behaup­tet sie, das EBA habe wie­der­holt den siche­ren Bahn­be­trieb bestä­tigt. Dann kann sie nicht bele­gen, wann und wo das aus­ge­sagt wor­den sei, da die Aus­sa­ge des EBA nicht mehr rekon­stru­ier­bar sei. Erst behaup­tet die Bun­des­re­gie­rung, Auf­la­gen zur Ver­hin­de­rung des Weg­rol­lens von Zügen auf den abschüs­si­gen Gleis­an­la­gen des Haupt­bahn­hofs sei­en nicht zu erwar­ten. Nun bekom­men wir zu hören, dass dazu gegen­wär­tig noch gar kei­ne Aus­sa­ge mög­lich sei. So belie­big kann man mit rele­van­ten Fra­gen nicht umge­hen, die sich auf die Sicher­heit eben­so aus­wir­ken wie auf die Kapa­zi­tät des zukünf­ti­gen Haupt­bahn­hofs. Wir wol­len end­lich Ant­wor­ten.”

Betriebs­kon­zept mit oder ohne Zug­wen­den?

Auf die Fra­ge, wie Zug­wen­den im Tief­bahn­hof aus­ge­schlos­sen wer­den sol­len („In Stutt­gart wer­den kei­ne Zug­wen­den statt­fin­den“, so hat­te die Bun­des­re­gie­rung auf unse­re Anfra­ge im März geant­wor­tet), ant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung nun aus­wei­chend ledig­lich mit dem Hin­weis, dass sol­che im Betriebs­pro­gramm „nicht vor­ge­se­hen“ sei­en. Da aber Dop­pel­be­le­gun­gen, also der Halt zwei­er Züge an einem Bahn­steig­gleis, vor­ge­se­hen sind, kön­nen Zug­wen­den nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Denn was soll gesche­hen, wenn der „vor­de­re“ Zug wegen eines tech­ni­schen Scha­dens nicht aus­fah­ren kann? Dann soll­te der ande­re Zug „rück­wärts“ aus­fah­ren kön­nen.

Mein Kom­men­tar:
“Ohne Dop­pel­be­le­gun­gen von Bahn­steig­glei­sen wird sich die wach­sen­de Fahr­gast­zahl nicht bewäl­ti­gen las­sen. Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist zu Recht dar­auf, dass die­se Mög­lich­keit besteht. Dann kön­nen jedoch Zug­wen­den nicht kate­go­risch aus­ge­schlos­sen wer­den. Fahrt­rich­tungs­wech­sel auf den ver­hält­nis­mä­ßig stark geneig­ten Glei­sen erfor­dern kla­re Maß­nah­men zur Sicher­heit. Dar­auf zu ver­wei­sen, dass Zug­wen­den nicht vor­ge­se­hen sei­en, blen­det die zu erwar­ten­de Rea­li­tät aus.”

Finan­zie­rung der Mehr­kos­ten

Auch nach den Kos­ten und der Finan­zie­rung haben wir erneut gefragt. Dem­nach wur­den bis zur Jah­res­mit­te ins­ge­samt 2,917 Mil­li­ar­den Euro ver­aus­gabt. Bei der Fra­ge, wer die Mehr­kos­ten von 3,7 Mil­li­ar­den Euro (aus­ge­hend von Gesamt­kos­ten in Höhe von min­des­tens 8,2 Mil­li­ar­den Euro) finan­zie­ren soll duckt sich die Bun­des­re­gie­rung ein­mal mehr weg. Sie igno­riert, dass sie das Mil­li­ar­den­pro­jekt sel­ber mit durch­ge­drückt hat und ver­weist auf den angeb­lich eigen­wirt­schaft­li­chen Cha­rak­ter des Pro­jek­tes und die Rol­le der Pro­jekt­part­ner. Damit lässt der Bund sein eige­nes Unter­neh­men genau­so im Stich wie er das Land Baden-Würt­tem­berg im Unge­wis­sen lässt. Der Bund möch­te den Gerich­ten die Ent­schei­dung dar­über über­las­sen, wer die Mehr­kos­ten trägt.

Mein Kom­men­tar:
“Die Bun­des­re­gie­rung, die am Mil­li­ar­den­pro­jekt Stutt­gart 21 eif­rig mit­ge­strickt hat, darf sich nicht ein­fach aus der Ver­ant­wor­tung steh­len. Sie muss end­lich für Klar­heit bei den Mehr­kos­ten sor­gen und eine Finan­zie­rung aus Bun­des­mit­teln sicher­stel­len. Schließ­lich baut mit der Deut­schen Bahn ein bun­des­ei­ge­nes Unter­neh­men den Tief­bahn­hof und alles drum her­um.”