20.05.2015
An diesem Freitag soll endgültig über das Gesetz zur Tarifeinheit abgestimmt werden. Wobei das „endgültig“ sich nur auf die Abstimmung im Parlament bezieht. Denn ob es vor dem Bundesverfassungsgericht Stand hält ist fraglich. Dies wird auch innerhalb der GroKo angezweifelt. Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs wirkte die zuständige Ministerin äußerst unsicher. Sie brachte damals nicht ein einziges Argument für dieses Gesetz vor. Und auch der Gesetzentwurf an sich glänzt nicht gerade mit Gründen für die Notwendigkeit des vorgesehenen Eingriffes ins Tarifrecht. Wie kurios die Situation ist, zeigte sich heute im mitberatenden Verkehrsausschuss: Erst erklärte die Union, dass die Initiative für dieses Gesetz nicht von ihr ausging. Anschließend erklärte die SPD für sich dasselbe. Aber beide bekundeten ihre Koalitionstreue. Meinem Vorschlag zur Güte, auf das Gesetz zur Erzwingung der Tarifeinheit einvernehmlich zu verzichten, wollten beide aber leider nicht folgen.
Auswirkungen auf den Streik bei der Deutschen Bahn
Die Fahrgäste der Bahn sind längst an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Das seit Monaten andauernde Pingpong-Spiel mit gegenseitigen Vorwürfen zwischen der Deutschen Bahn und der Bahngewerkschaft GDL hätte die Bundesregierung längst auflösen können. Sie hätte erstens ihren Gesetzentwurf zur Erzwingung einer Tarifeinheit zurückziehen müssen. Und der Bund hätte auch als Eigentümer des Bahnkonzerns eine aktivere Rolle einnehmen und damit einen Beitrag zu einer konstruktiven Verhandlungsgrundlage leisten können.
Dieser Tarifkonflikt hat die Besonderheit, dass es eben nicht wie bei anderen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter um Lohnhöhe oder Arbeitszeit geht. Sondern hier geht es um das Recht einer Gewerkschaft, für alle ihre Mitglieder, in dem Fall also nicht nur die Lokführer, sondern auch die Lokrangierführer und das Zugpersonal überhaupt Tarifverträge abschließen zu dürfen. Und die GDL ist gezwungen, sich in eine für sie angesichts des drohenden Gesetzes einflussreichere Rolle innerhalb des Bahnkonzerns zu bringen. Denn innerhalb eines Konzerns soll künftig nur noch diejenige Gewerkschaft, die die meisten Mitglieder vorzuweisen hat, einen eigenständigen Tarifvertrag abschließen dürfen. Innerhalb der DB AG gibt es übrigens mehr als 300 „Betriebe“!
Von einer Zwangsschlichtung ist nichts zu halten
Aus der CSU wurde die Forderung laut, man solle die Tarifpartner zur Schlichtung zwingen können. Auch dies wäre rechtlich sehr zweifelhaft. Und als Wirtschaftsmediator weiß ich: Eine Schlichtung kann man nicht erzwingen. Würde man versuchen, sie zu erzwingen, wäre der Erfolg von vornherein äußerst fragwürdig.