Tarifeinheitsgesetz jetzt zurückziehen!

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Streik20.05.2015

An die­sem Frei­tag soll end­gül­tig über das Gesetz zur Tarif­ein­heit abge­stimmt wer­den. Wobei das „end­gül­tig“ sich nur auf die Abstim­mung im Par­la­ment bezieht. Denn ob es vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Stand hält ist frag­lich. Dies wird auch inner­halb der Gro­Ko ange­zwei­felt. Schon bei der Ein­brin­gung des Gesetz­ent­wurfs wirk­te die zustän­di­ge Minis­te­rin äußerst unsi­cher. Sie brach­te damals nicht ein ein­zi­ges Argu­ment für die­ses Gesetz vor. Und auch der Gesetz­ent­wurf an sich glänzt nicht gera­de mit Grün­den für die Not­wen­dig­keit des vor­ge­se­he­nen Ein­grif­fes ins Tarif­recht. Wie kuri­os die Situa­ti­on ist, zeig­te sich heu­te im mit­be­ra­ten­den Ver­kehrs­aus­schuss: Erst erklär­te die Uni­on, dass die Initia­ti­ve für die­ses Gesetz nicht von ihr aus­ging. Anschlie­ßend erklär­te die SPD für sich das­sel­be. Aber bei­de bekun­de­ten ihre Koali­ti­ons­treue. Mei­nem Vor­schlag zur Güte, auf das Gesetz zur Erzwin­gung der Tarif­ein­heit ein­ver­nehm­lich zu ver­zich­ten, woll­ten bei­de aber lei­der nicht fol­gen.

Aus­wir­kun­gen auf den Streik bei der Deut­schen Bahn

Die Fahr­gäs­te der Bahn sind längst an ihrer Belas­tungs­gren­ze ange­kom­men. Das seit Mona­ten andau­ern­de Ping­pong-Spiel mit gegen­sei­ti­gen Vor­wür­fen zwi­schen der Deut­schen Bahn und der Bahn­ge­werk­schaft GDL hät­te die Bun­des­re­gie­rung längst auf­lö­sen kön­nen. Sie hät­te ers­tens ihren Gesetz­ent­wurf zur Erzwin­gung einer Tarif­ein­heit zurück­zie­hen müs­sen. Und der Bund hät­te auch als Eigen­tü­mer des Bahn­kon­zerns eine akti­ve­re Rol­le ein­neh­men und damit einen Bei­trag zu einer kon­struk­ti­ven Ver­hand­lungs­grund­la­ge leis­ten kön­nen.

Die­ser Tarif­kon­flikt hat die Beson­der­heit, dass es eben nicht wie bei ande­ren Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter um Lohn­hö­he oder Arbeits­zeit geht. Son­dern hier geht es um das Recht einer Gewerk­schaft, für alle ihre Mit­glie­der, in dem Fall also nicht nur die Lok­füh­rer, son­dern auch die Lok­ran­gier­füh­rer und das Zug­per­so­nal über­haupt Tarif­ver­trä­ge abschlie­ßen zu dür­fen. Und die GDL ist gezwun­gen, sich in eine für sie ange­sichts des dro­hen­den Geset­zes ein­fluss­rei­che­re Rol­le inner­halb des Bahn­kon­zerns zu brin­gen. Denn inner­halb eines Kon­zerns soll künf­tig nur noch die­je­ni­ge Gewerk­schaft, die die meis­ten Mit­glie­der vor­zu­wei­sen hat, einen eigen­stän­di­gen Tarif­ver­trag abschlie­ßen dür­fen. Inner­halb der DB AG gibt es übri­gens mehr als 300 „Betrie­be“!

Von einer Zwangs­schlich­tung ist nichts zu hal­ten

Aus der CSU wur­de die For­de­rung laut, man sol­le die Tarif­part­ner zur Schlich­tung zwin­gen kön­nen. Auch dies wäre recht­lich sehr zwei­fel­haft. Und als Wirt­schafts­me­dia­tor weiß ich: Eine Schlich­tung kann man nicht erzwin­gen. Wür­de man ver­su­chen, sie zu erzwin­gen, wäre der Erfolg von vorn­her­ein äußerst frag­wür­dig.