Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat vor einigen Tagen angekündigt, den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Tempo 30 einräumen zu wollen. Dazu soll § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden, dass die zuständigen Landesbehörden bzw. die Kommunen künftig direkt streckenbezogene Geschwindigkeitsabsenkungen auch auf Bundesstraßen in besonderen Bereichen wie vor Kindergärten, Grundschulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen anordnen können. Damit soll die Verkehrssicherheit vor allem von Kindern und älteren Menschen erhöht werden. Die Landes-Verkehrsminister unterstützen den Vorstoß und haben die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die genaue Ausgestaltung der angestrebten Änderung ist noch unklar. Leider hat die Mehrheit im Bundestags-Verkehrsausschuss den entsprechenden Tagesordnungspunkt abgesetzt, mit dem Klarheit über die konkrete Umsetzung hätte geschaffen werden können. Insbesondere ist offen, wie weit die Befugnisse der Kommunen gehen sollen. Wir Grünen wollen nicht, dass das Recht der Kommunen, Tempo 30 innerhalb von Ortschaften auch auf Bundesstraßen auszuweisen, auf die Abschnitte vor den genannten Einrichtungen beschränkt wird. Zumal sich derartige Einrichtungen selten an Hauptdurchgangsstraßen befinden. Und wir wollen auch nicht, dass dafür bestimmte Kriterien wie das Überschreiten von Lärmgrenzwerten die Voraussetzung bleibt. Denn viele Gründe sprechen für die Herabsetzung zulässiger Geschwindigkeiten: die Sicherheit, der Lärmschutz, die Lebens- und Aufenthaltsqualität oder auch städtebauliche Aspekte. Wir wollen, dass die Kommunen generell darüber entscheiden können, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten sollen. Denn wer, wenn nicht die Kommunen, können darüber angemessen entscheiden?