25.07.2021
Bericht in der Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutzpolitik
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD mühte sich, zum Ende der Legislaturperiode noch viele Gesetze in den unterschiedlichsten Fachbereichen ins Parlament einzubringen und zur Beschlussfassung zu bringen. Die Bilanz bleibt mager – leider auch im Tierschutz. Es folgt ein Überblick, angelehnt an meinen Bericht in der Landesarbeitsgemeinschaft der Grünen Baden-Württenberg für Tierschutzpolitik.
Borchert-Kommission
Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch als „Borchert-Kommission“ bezeichnet, hat verschiedene Vorschläge dazu erarbeitet, wie die Nutztierhaltung tiergerechter umgestaltet und wie dies finanziert werden kann. Der Klärungs- und Umsetzungsprozess ruht wahlbedingt erstmal, obwohl sich im Grundsatz alle Parteien zu den Empfehlungen bekannt haben. Wir Grüne bekennen uns im Wahlprogramm zu einer Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. Wir wollen, dass Tierhalter umstellen. Dafür brauchen Sie die Sicherheit, dass vor allem die deutlich höheren laufenden Kosten übernommen werden.
Der Vorstoß von ALDI, ab 2030 die Haltungsfomen 1 und 2 bei Frischfleisch nicht mehr zu vermarkten, hat der Debatte ganz neue Dynamik verliehen. Andere Händler haben daraufhin eigene Ankündigungen gemacht. In der Landwirtschaft hat dies zu viel Verunsicherung geführt. Es ist aber auch ein starkes Signal an die Politik, endlich die Rahmenbedingungen beim Bau- und Umweltrecht zu schaffen. Dafür wollen wir in der nächsten Legislaturperiode sorgen.
Tierwohlkennzeichnung
Die Tierwohlkennzeichnung ist ebenfalls von der Bundesregierung nicht mehr auf den Weg gebracht worden. Es gab innerhalb der Koalition den Wunsch der SPD, eine Tierwohlkennzeichnung verpflichtend zu machen. Dagegen gibt es aber rechtliche Bedenken unter anderem im Landwirtschaftsministerium.
Tiertransporte
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat Änderungen an der Regierungsverordnung zugestimmt, die den Tierschutz bei Nutztiertransporten verbessern sollen. Es handelt sich um Verschärfungen in der Tierschutztransportverordnung.
Die beschlossenen Änderungen der Tierschutztransportverordnung enthalten Vorgaben zur Einhaltung der Temperaturgrenzwerte – eine der zentralen Voraussetzungen für die tierschutzgerechte Beförderung von Lebewesen. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt.
Innerhalb Deutschlands darf die Beförderung von Schlachttieren höchstens viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt.
Hunde
Verabschiedet wurde zudem ein Regelungsentwurf, der die Mindeststandards für den Tierschutz in der privaten und gewerblichen Hundehaltung erhöht. Dazu wird für die Hundezucht künftig vorgesehen, dass eine Betreuungsperson künftig höchstens drei Würfe gleichzeitig betreuen darf. Zudem müssen sich Hundezüchter mit den Welpen künftig täglich mindestens vier Stunden befassen. Daneben gelten künftig z. B. Vorgaben für Wurfkisten, das Erfordernis eines Liegeplatzes bei der Gruppenhaltung von Hunden und höhere Mindestmaße für die Zwingerhaltung sowie Auslaufmöglichkeiten. Es soll zudem künftig ein Ausstellungsverbot für Hunde geben, die Qualzuchtmerkmale aufweisen oder die tierschutzwidrig amputiert wurden.
Eine Änderung des landwirtschaftlichen Baurechts, hier geht es um Platz für Sauen, kam nicht zustande.