Tierschutz: Schlussspurt mit magerer Bilanz

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25.07.2021

Bericht in der Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutzpolitik

Die Koali­ti­on aus CDU/CSU und SPD müh­te sich, zum Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode noch vie­le Geset­ze in den unter­schied­lichs­ten Fach­be­rei­chen ins Par­la­ment ein­zu­brin­gen und zur Beschluss­fas­sung zu brin­gen. Die Bilanz bleibt mager – lei­der auch im Tier­schutz. Es folgt ein Über­blick, ange­lehnt an mei­nen Bericht in der Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Grü­nen Baden-Würt­ten­berg für Tier­schutz­po­li­tik.

Bor­chert-Kom­mis­si­on

Das Kom­pe­tenz­netz­werk Nutz­tier­hal­tung, auch als „Bor­chert-Kom­mis­si­on“ bezeich­net, hat ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge dazu erar­bei­tet, wie die Nutz­tier­hal­tung tier­ge­rech­ter umge­stal­tet und wie dies finan­ziert wer­den kann. Der Klä­rungs- und Umset­zungs­pro­zess ruht wahl­be­dingt erst­mal, obwohl sich im Grund­satz alle Par­tei­en zu den Emp­feh­lun­gen bekannt haben. Wir Grü­ne beken­nen uns im Wahl­pro­gramm zu einer Finan­zie­rung des Umbaus der Tier­hal­tung. Wir wol­len, dass Tier­hal­ter umstel­len. Dafür brau­chen Sie die Sicher­heit, dass vor allem die deut­lich höhe­ren lau­fen­den Kos­ten über­nom­men wer­den.

Der Vor­stoß von ALDI, ab 2030 die Hal­tungs­fo­men 1 und 2 bei Frisch­fleisch nicht mehr zu ver­mark­ten, hat der Debat­te ganz neue Dyna­mik ver­lie­hen. Ande­re Händ­ler haben dar­auf­hin eige­ne Ankün­di­gun­gen gemacht. In der Land­wirt­schaft hat dies zu viel Ver­un­si­che­rung geführt. Es ist aber auch ein star­kes Signal an die Poli­tik, end­lich die Rah­men­be­din­gun­gen beim Bau- und Umwelt­recht zu schaf­fen. Dafür wol­len wir in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode sor­gen.

Tier­wohl­kenn­zeich­nung

Die Tier­wohl­kenn­zeich­nung ist eben­falls von der Bun­des­re­gie­rung nicht mehr auf den Weg gebracht wor­den. Es gab inner­halb der Koali­ti­on den Wunsch der SPD, eine Tier­wohl­kenn­zeich­nung ver­pflich­tend zu machen. Dage­gen gibt es aber recht­li­che Beden­ken unter ande­rem im Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um.

Tier­trans­por­te

Am 25. Juni 2021 hat der Bun­des­rat Ände­run­gen an der Regie­rungs­ver­ord­nung zuge­stimmt, die den Tier­schutz bei Nutz­tier­trans­por­ten ver­bes­sern sol­len. Es han­delt sich um Ver­schär­fun­gen in der Tier­schutz­trans­port­ver­ord­nung.

Die beschlos­se­nen Ände­run­gen der Tier­schutz­trans­port­ver­ord­nung ent­hal­ten Vor­ga­ben zur Ein­hal­tung der Tem­pe­ra­tur­grenz­wer­te – eine der zen­tra­len Vor­aus­set­zun­gen für die tier­schutz­ge­rech­te Beför­de­rung von Lebe­we­sen. Ver­stö­ße gegen die durch das euro­päi­sche Recht vor­ge­ge­be­nen Tem­pe­ra­tur­an­for­de­run­gen wer­den als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det und mit Buß­geld bewehrt.

Inner­halb Deutsch­lands darf die Beför­de­rung von Schlacht­tie­ren höchs­tens vier­ein­halb Stun­den dau­ern, wenn nicht sicher­ge­stellt ist, dass die Außen­tem­pe­ra­tur wäh­rend der Beför­de­rung zu kei­nem Zeit­punkt mehr als 30 Grad Cel­si­us beträgt.

Hun­de

Ver­ab­schie­det wur­de zudem ein Rege­lungs­ent­wurf, der die Min­dest­stan­dards für den Tier­schutz in der pri­va­ten und gewerb­li­chen Hun­de­hal­tung erhöht. Dazu wird für die Hun­de­zucht künf­tig vor­ge­se­hen, dass eine Betreu­ungs­per­son künf­tig höchs­tens drei Wür­fe gleich­zei­tig betreu­en darf. Zudem müs­sen sich Hun­de­züch­ter mit den Wel­pen künf­tig täg­lich min­des­tens vier Stun­den befas­sen. Dane­ben gel­ten künf­tig z. B. Vor­ga­ben für Wurf­kis­ten, das Erfor­der­nis eines Lie­ge­plat­zes bei der Grup­pen­hal­tung von Hun­den und höhe­re Min­dest­ma­ße für die Zwin­ger­hal­tung sowie Aus­lauf­mög­lich­kei­ten. Es soll zudem künf­tig ein Aus­stel­lungs­ver­bot für Hun­de geben, die Qual­zucht­merk­ma­le auf­wei­sen oder die tier­schutz­wid­rig ampu­tiert wur­den.

Eine Ände­rung des land­wirt­schaft­li­chen Bau­rechts, hier geht es um Platz für Sau­en, kam nicht zustan­de.