Tierschutz seit 18 Jahren im Grundgesetz

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

25.06.2020

Sau­en mit Fer­keln

Kastenstand für Sauen: Ein Beispiel für wenig Fortschritte

Der Tier­schutz ist seit nun­mehr 18 Jah­ren im Grund­ge­setz ver­an­kert. Seit­her hat sich im Kon­kre­ten erschre­ckend wenig getan. Der ein­zi­ge Mei­len­stein für den Tier­schutz war das Ver­bot der Käfig­hal­tung für Hüh­ner – die­ser liegt lan­ge zurück.

Die unglaub­li­chen Skan­da­le rund um den Fleich­ver­ar­bei­ter „Tön­nies“ wer­fen ein unüber­seh­ba­res Schlag­licht auf eine Bran­che, in der weder Mensch noch Tier etwas zäh­len, son­dern nur die Pro­fit­ma­xi­mie­rung (wor­an vie­le Verbraucher*innen nicht unschul­dig sind). Wir haben als Grü­ne bean­tragt, die­se Vor­gän­ge auf die Tages­ord­nun­gen der zustän­di­gen Bun­des­tags-Aus­schüs­se zu set­zen. Doch kei­nes­wegs liegt nur vie­les in der Fleisch­ver­ar­bei­tung im Argen, son­dern auch gro­ße Tei­le der Nutz­tier­hal­tung sind inak­zep­ta­bel. Für eini­ge Tier­ar­ten wie Mast­rin­der, Milch­kü­he Puten und Was­ser­ge­flü­gel lie­gen noch nicht ein­mal kla­re Hal­tungs­vor­ga­ben vor. So ist bei­spiels­wei­se nicht vor­ge­ge­ben, dass Enten Zugang zu Was­ser haben müs­sen. Auch bei der Sau­en­hal­tung in Kas­ten­stän­den ist unklar, wie es wei­ter gehen soll. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg hat­te bereits 2015 ent­schie­den, dass die zuläs­si­ge Pra­xis, träch­ti­ge Sau­en vie­le Wochen lang in engs­ten Metall­gat­tern hal­ten zu dür­fen, rechts­wid­rig ist. Die Tie­re kön­nen sich damit kaum rüh­ren, geschwei­ge denn umdre­hen. Der Bund möch­te eine Ände­rung im Rah­men einer Über­gangs­frist von 17 Jah­ren errei­chen. Das ist den Län­dern wie­der­um zu lan­ge. Nord­rhein-West­fa­len und Schles­wig-Hol­stein haben einen Kom­pro­miss von maxi­mal acht Jah­ren vor­ge­schla­gen. Ande­re grün mit­re­gier­te Län­der set­zen jedoch auf eine schnel­le Rea­li­sie­rung von mehr Platz. Womög­lich fällt das Bun­des­ver­fas­sungs­recht ein Urteil, bevor sich die Poli­tik einig wird. Ber­lin hat­te Kla­ge ein­ge­reicht, Tier­schutz­ver­bän­de rech­nen im kom­men­den Jahr mit dem Urteil. Sie wie­der­um ver­wei­sen dar­auf, dass eine Sau­en­hal­tung ohne Kas­ten­stand mög­lich ist und füh­ren die Bio-Betrie­be mit ihrer Sau­en­hal­tung in Grup­pen, aber auch stren­ge­re Regeln unter ande­rem in Schwe­den und Nor­we­gen als posi­ti­ve Vor­bil­der an.

Für uns als Grü­ne ist klar, dass mehr Tier­schutz nur mit einer Redu­zie­rung der Tier­be­stands­zah­len und einer höhe­ren Wert­schät­zung tie­ri­scher Lebens­mit­tel zu bekom­men sein wird. Mehr Platz, Aus­lauf, Ein­streu, Beschäf­ti­gung, Tages­licht und gesun­des Fut­ter wer­den zu höhe­ren Prei­sen ins­be­son­de­re für Fleisch füh­ren. Die Land­wirt­schaft wird in tier­ge­rech­te­re Stäl­le inves­tie­ren müs­sen. Dafür wird sie Unter­stüt­zung bekom­men müs­sen.

Die­ser Text stellt einen Aus­zug aus mei­nem Bericht in der Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Tier­schutz­po­li­tik der Grü­nen in Baden-Würt­tem­berg dar.