Tierschutz: Von Tauben an Bahnhöfen und Mastkaninchen

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Tauben Hbf. Stuttgart09.04.2016

Auch in der April-Sit­zung der Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Tier­schutz­po­li­tik der Grü­nen in Baden-Würt­tem­berg konn­te ich wie­der dabei sein und u. a. aus Ber­lin berich­ten. Zunächst ein­mal konn­te ich von Akti­vi­tä­ten rund um die Tau­ben­the­ma­tik an Bahn­hö­fen, im kon­kre­ten Fall in Karls­ru­he, berich­ten.

Mir sel­ber war es in Karls­ru­he sel­ber schon häu­fi­ger auf­ge­fal­len, dass die Bahn­stei­ge beson­ders extrem durch Tau­ben­dreck ver­un­rei­nigt sind. Natür­lich gibt es die­se Pro­ble­me auch an vie­len ande­ren Bahn­hö­fen. Von den Fahr­gäs­ten wird dies aus ver­ständ­li­chen Grün­den als unan­ge­nehm, ja sogar ein­schrän­kend emp­fun­den. Der Bahn­hof soll­te die Visi­ten­kar­te der Stadt und ein ger­ne genutz­ter Zugang zum öffent­li­chen Nah- und Fern­ver­kehr sein. Auch Ver­un­rei­ni­gun­gen durch die Tau­ben im Bahn­hofs­in­nern sind ein Pro­blem für die Rei­sen­den –  und für die Betrie­be, die Spei­sen und Geträn­ke anbie­ten. Unstrit­tig ist also Abhil­fe nötig. Gemein­sam mit der GRÜ­NEN-Frak­ti­on im Karls­ru­her Gemein­de­rat haben wir uns an die DB Sta­ti­on & Ser­vice gewandt. Wir haben für eine tier­schutz­ge­rech­te und nach­hal­ti­ge Lösung gewor­ben. Ver­grä­mungs­maß­nah­men ver­la­gern aus unse­rer Sicht nur das Pro­blem. Wenn sich die Vögel erst ein­mal ein­ge­nis­tet haben, ist es sehr schwie­rig, die Tau­ben nach­träg­lich zu ver­trei­ben. Soll­ten die Tie­re mit dem Nest­bau begon­nen haben, wird die Ver­grä­mung noch schwie­ri­ger. Eini­ge Ver­grä­mungs­maß­nah­men führ­ten zu Ver­let­zun­gen der Tie­re und ste­hen im Wider­spruch zum Tier­schutz­ge­setz. Die Grü­nen im Stadt­rat und ich haben um ein Gespräch gebe­ten, um nach tier­schutz­ge­rech­ten Lösun­gen für einen sau­be­ren Bahn­hof zu suchen. Ich bin gespannt, was davon sich auf wei­te­re Bahn­hö­fe wird über­tra­gen las­sen.

Auch aus Ber­lin habe ich berich­tet. Vor weni­gen Tagen ging die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge zu Miss­stän­den bei der Kanin­chen­hal­tung in Deutsch­land ein. Es gibt zwar eine Mast­ka­nin­chen­ver­ord­nung, die­se ist aber nach unse­rer Mei­nung unzu­rei­chend, da sie den Tie­ren bei­spiels­wei­se nicht aus­rei­chend Platz zubil­ligt und auch kei­nen Frei­lauf vor­sieht. Aus der Ant­wort der Regie­rung geht her­vor, dass es in Deutsch­land 60.000 Hal­ter, die über­wie­gend zu Erwerbs­zwe­cken Kanin­chen hal­ten, tätig sind. Dar­un­ter befin­den sich 60 Groß­be­trie­be. Den­noch ist Deutsch­land ein Import­land. Rund 5.000 Ton­nen Kanin­chen­fleisch wer­den pro Jahr impor­tiert, die Hälf­te davon aus Chi­na. Dort gel­ten die Hal­tungs­be­din­gun­gen als beson­ders unwür­dig. Zurück zu Deutsch­land: Die Bun­des­re­gie­rung hält die bestehen­den Hal­tungs­vor­ga­ben für aus­rei­chend, um dem Tier­wohl zu ent­spre­chen. Eine ver­bind­li­che Her­kunfts­kenn­zeich­nung, um Ver­brau­cher über die Hal­tungs­be­din­gun­gen zu infor­mie­ren, hält die Bun­des­re­gie­rung für nicht ange­zeigt, da der büro­kra­ti­sche Auf­wand zu groß und das Volu­men an Kanin­chen­fleisch zu gering wäre, um hier tätig zu wer­den.