Unsicherheit in Sachen Nahverkehrsfinanzierung hält an

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Bodensee Regionalverkehr Nonnenhorn 2

12.02.2016 (Bei­trag für den Rund­brief der GAR, kom­mu­nal­po­li­ti­sche Ver­ei­ni­gung der Grü­nen in Baden-Würt­tem­berg, leicht über­ar­bei­tet)

 

Nahverkehrsfinanzierung: Vom Bund leider keine Finanzierungssicherheit

Eines der zen­tra­len Finan­zie­rungs­in­stru­men­te für den Aus­bau Verkehrs‑, ins­be­son­de­re der Schie­nen­in­fra­struk­tur, ist das Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (GVFG). Die­ses Gesetz regelt die För­de­rung von grö­ße­ren Schie­nen­ver­kehrs­pro­jek­ten (ab 50 Mil­lio­nen Euro). Eine der För­der­be­din­gun­gen ist, dass das Pro­jekt ein posi­ti­ves Nut­zen-Kos­ten-Ver­hält­nis auf­weist. Dafür ist die stan­dar­di­sier­te Bewer­tung maß­geb­lich, die der­zeit neu ent­wi­ckelt wird und sich ver­zö­gert. Wie die­se künf­tig aus­se­hen wird und ab wann sie zur Anwen­dung kommt (auch für bereits in Pla­nung befind­li­che Pro­jek­te?) ist völ­lig offen. Bis zum Jahr 2019 erhal­ten die Län­der jähr­lich 330 Mio. € an GVFG-Mit­teln. Die­se sind bereits weit­ge­hend gebun­den. Nach dem Jahr 2019 läuft die­se För­de­rung nach der gel­ten­den Geset­zes­la­ge aus. Bund und Län­der haben sich im Sep­tem­ber 2015 zwar im Grund­satz dar­auf geei­nigt, dass die För­de­rung bis zum Jahr 2031 unge­kürzt wei­ter lau­fen soll, die gro­ße Koali­ti­on hat aber lei­der noch kei­nen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt. Damit ist die Fort­füh­rung des GVFG unge­wiss und die Län­der haben kei­ne Finan­zie­rungs­si­cher­heit für den Aus­bau von Stra­ßen- und S‑Bahnen. Hin­zu kommt, dass dis­ku­tiert wird, die GVFG-Mit­tel künf­tig auch für Sanie­rungs­maß­nah­men zu öff­nen. Dies ist zwar sehr sinn­voll. Dann müs­sen aber die Mit­tel deut­lich erhöht wer­den, um neben der drin­gend not­wen­di­gen Sanie­rung von Bestands­stre­cken auch noch Mit­tel für den Schie­nen­aus­bau frei zu haben.

Von hoher Bedeu­tung sind auch die Ent­flech­tungs­mit­tel. Sie wer­den vom Bund an die Län­der für inves­ti­ve Zwe­cke, aber nicht zwin­gend für die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur, gezahlt. Bis zum Jahr 2019 wer­den jähr­lich 1,3 Mrd. € an die Län­der über­wie­sen. Ob es eine über die­ses Jahr hin­aus gehen­de Fort­set­zung geben wird steht völ­lig in den Ster­nen. Dies soll im Rah­men der Bund-Län­der-Finanz­be­zie­hun­gen geklärt wer­den, wie mir die Bun­des­re­gie­rung kürz­lich auf eine Anfra­ge mit­teil­te. In Baden-Würt­tem­berg wird dar­aus das Lan­des-GVFG finan­ziert, aus dem kom­mu­na­le Inves­ti­tio­nen in den ÖPNV, den Rad- und Fuß­ver­kehr sowie den Stra­ßen­bau geför­dert wer­den (sie­he Info unten).

Noch immer tobt der Streit um die abso­lu­te Höhe und vor allem die Ver­tei­lung der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel zwi­schen den Bun­des­län­dern. Seit der Bahn­re­form, mit der die Zustän­dig­keit für den Schie­nen­nah- und Regio­nal­ver­kehr vom Bund auf die Bun­des­län­der über­tra­gen wur­de, zahlt der Bund den Län­dern dafür die Betriebs­mit­tel. Die Län­der bestel­len damit die Ver­keh­re. Der Bund stell­te den Län­dern dafür zuletzt 7,3 Mil­li­ar­den Euro bereit. Da aber die Kos­ten für den Schie­nen­ver­kehr schnel­ler stie­gen als die Gel­der des Bun­des, for­der­ten die Län­der auf Grund­la­ge eines Gut­ach­tens eine Erhö­hung auf 8,5 Mil­li­ar­den Euro. Der Bund stimm­te jedoch einer Erhö­hung auf nur 8 Mrd. € im lau­fen­den Jahr und einer höchst­wahr­schein­lich unzu­rei­chen­den Dyna­mi­sie­rung in den Fol­ge­jah­ren zu. Die Län­der hat­ten sich bereits auf eine Auf­tei­lung des gefor­der­ten Betra­ges geei­nigt. Da es nun aus heu­ti­ger Sicht weni­ger als erhofft – und nötig für die Auf­recht­erhal­tung der der­zei­ti­gen Schie­nen­ver­keh­re und deren Aus­wei­tung in Bun­des­län­dern mit Bevöl­ke­rungs­wachs­tum – geben soll, konn­te eine Eini­gung zwi­schen den Län­dern noch nicht erzielt wer­den. Die ein­zel­nen Bun­des­län­der wis­sen daher nicht, wie viel Geld ihnen in Zukunft zur Ver­fü­gung steht.

Das hat Grün-Rot in Sachen Nahverkehrsfinanzierung verändert

Das Lan­des-Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Lan­des-GVFG) ist das zen­tra­le Instru­ment zur För­de­rung der kom­mu­na­len Ver­kehrs­in­fra­struk­tur im Land. Jähr­lich wer­den rund 170 Mil­lio­nen Euro aus­ge­schüt­tet. Die Gel­der stam­men aus den Ent­flech­tungs­mit­teln des Bun­des (dazu nähe­re Infos oben). Grün-Rot hat die Mit­tel­ver­ga­be nach öko­lo­gi­schen Kri­te­ri­en neu auf­ge­stellt. Frü­her flos­sen 60 Pro­zent in den kom­mu­na­len Stra­ßen­bau und 40 Pro­zent in die För­de­rung des Umwelt­ver­bun­des. Die­ses Ver­hält­nis wur­de umge­dreht. Damit ste­hen rund 100 Mil­lio­nen Euro für die Infra­struk­tur für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr inklu­si­ve der Her­stel­lung der Bar­rie­re­frei­heit (ein Bun­des­ge­setz schreibt vor, dass Bus­se und Bah­nen ab 2022 bar­rie­re­frei nutz­bar sein müs­sen!) sowie den Rad- und Fuß­ver­kehr zur Ver­fü­gung. Geför­dert wer­den Maß­nah­men mit zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten von unter 50 Mil­lio­nen Euro (ab die­sem Betrag greift das Bun­des-GVFG). Die Maß­nah­men, die för­der­fä­hig sind, wur­den von Grün-Rot deut­lich erwei­tert: Rad­we­ge und Rad­ab­stell­an­la­gen, Infra­struk­tur für Schnell­bus­sys­te­me, Tech­no­lo­gien wie Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen für Fahr­gäs­te und auch Fahr­zeu­ge für Bür­ger- und Ruf­bus­se. Im kom­mu­na­len Stra­ßen­bau wer­den nun auch Lärm­schutz­maß­nah­men geför­dert.

Strit­tig war die Absen­kung der För­der­sät­ze von bis­her 75 auf jetzt 50 Pro­zent. Damit steigt der kom­mu­na­le Eigen­an­teil. Dafür kön­nen mehr und klei­ne­re Pro­jek­te geför­dert wer­den als frü­her.