12.02.2016 (Beitrag für den Rundbrief der GAR, kommunalpolitische Vereinigung der Grünen in Baden-Württemberg, leicht überarbeitet)
Nahverkehrsfinanzierung: Vom Bund leider keine Finanzierungssicherheit
Eines der zentralen Finanzierungsinstrumente für den Ausbau Verkehrs‑, insbesondere der Schieneninfrastruktur, ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Dieses Gesetz regelt die Förderung von größeren Schienenverkehrsprojekten (ab 50 Millionen Euro). Eine der Förderbedingungen ist, dass das Projekt ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist. Dafür ist die standardisierte Bewertung maßgeblich, die derzeit neu entwickelt wird und sich verzögert. Wie diese künftig aussehen wird und ab wann sie zur Anwendung kommt (auch für bereits in Planung befindliche Projekte?) ist völlig offen. Bis zum Jahr 2019 erhalten die Länder jährlich 330 Mio. € an GVFG-Mitteln. Diese sind bereits weitgehend gebunden. Nach dem Jahr 2019 läuft diese Förderung nach der geltenden Gesetzeslage aus. Bund und Länder haben sich im September 2015 zwar im Grundsatz darauf geeinigt, dass die Förderung bis zum Jahr 2031 ungekürzt weiter laufen soll, die große Koalition hat aber leider noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit ist die Fortführung des GVFG ungewiss und die Länder haben keine Finanzierungssicherheit für den Ausbau von Straßen- und S‑Bahnen. Hinzu kommt, dass diskutiert wird, die GVFG-Mittel künftig auch für Sanierungsmaßnahmen zu öffnen. Dies ist zwar sehr sinnvoll. Dann müssen aber die Mittel deutlich erhöht werden, um neben der dringend notwendigen Sanierung von Bestandsstrecken auch noch Mittel für den Schienenausbau frei zu haben.
Von hoher Bedeutung sind auch die Entflechtungsmittel. Sie werden vom Bund an die Länder für investive Zwecke, aber nicht zwingend für die Verkehrsinfrastruktur, gezahlt. Bis zum Jahr 2019 werden jährlich 1,3 Mrd. € an die Länder überwiesen. Ob es eine über dieses Jahr hinaus gehende Fortsetzung geben wird steht völlig in den Sternen. Dies soll im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geklärt werden, wie mir die Bundesregierung kürzlich auf eine Anfrage mitteilte. In Baden-Württemberg wird daraus das Landes-GVFG finanziert, aus dem kommunale Investitionen in den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den Straßenbau gefördert werden (siehe Info unten).
Noch immer tobt der Streit um die absolute Höhe und vor allem die Verteilung der Regionalisierungsmittel zwischen den Bundesländern. Seit der Bahnreform, mit der die Zuständigkeit für den Schienennah- und Regionalverkehr vom Bund auf die Bundesländer übertragen wurde, zahlt der Bund den Ländern dafür die Betriebsmittel. Die Länder bestellen damit die Verkehre. Der Bund stellte den Ländern dafür zuletzt 7,3 Milliarden Euro bereit. Da aber die Kosten für den Schienenverkehr schneller stiegen als die Gelder des Bundes, forderten die Länder auf Grundlage eines Gutachtens eine Erhöhung auf 8,5 Milliarden Euro. Der Bund stimmte jedoch einer Erhöhung auf nur 8 Mrd. € im laufenden Jahr und einer höchstwahrscheinlich unzureichenden Dynamisierung in den Folgejahren zu. Die Länder hatten sich bereits auf eine Aufteilung des geforderten Betrages geeinigt. Da es nun aus heutiger Sicht weniger als erhofft – und nötig für die Aufrechterhaltung der derzeitigen Schienenverkehre und deren Ausweitung in Bundesländern mit Bevölkerungswachstum – geben soll, konnte eine Einigung zwischen den Ländern noch nicht erzielt werden. Die einzelnen Bundesländer wissen daher nicht, wie viel Geld ihnen in Zukunft zur Verfügung steht.
Das hat Grün-Rot in Sachen Nahverkehrsfinanzierung verändert
Das Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Landes-GVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Jährlich werden rund 170 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Gelder stammen aus den Entflechtungsmitteln des Bundes (dazu nähere Infos oben). Grün-Rot hat die Mittelvergabe nach ökologischen Kriterien neu aufgestellt. Früher flossen 60 Prozent in den kommunalen Straßenbau und 40 Prozent in die Förderung des Umweltverbundes. Dieses Verhältnis wurde umgedreht. Damit stehen rund 100 Millionen Euro für die Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr inklusive der Herstellung der Barrierefreiheit (ein Bundesgesetz schreibt vor, dass Busse und Bahnen ab 2022 barrierefrei nutzbar sein müssen!) sowie den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten von unter 50 Millionen Euro (ab diesem Betrag greift das Bundes-GVFG). Die Maßnahmen, die förderfähig sind, wurden von Grün-Rot deutlich erweitert: Radwege und Radabstellanlagen, Infrastruktur für Schnellbussysteme, Technologien wie Echtzeitinformationen für Fahrgäste und auch Fahrzeuge für Bürger- und Rufbusse. Im kommunalen Straßenbau werden nun auch Lärmschutzmaßnahmen gefördert.
Strittig war die Absenkung der Fördersätze von bisher 75 auf jetzt 50 Prozent. Damit steigt der kommunale Eigenanteil. Dafür können mehr und kleinere Projekte gefördert werden als früher.