Urteil in Sachen Luftreinhaltung akzeptieren

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

09.08.2017 (Pres­se­er­klä­rung)

Zur Debat­te um die Kon­se­quen­zen aus dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts zur Luft­rein­hal­tung in Stutt­gart erklärt Mat­thi­as Gastel, MdB aus Fil­der­stadt und Mit­glied des Ver­kehrs­aus­schus­ses:

„In Beru­fung gehen zu wol­len ist rei­ne Ver­zö­ge­rungs­tak­tik. Die­se gin­ge zu Las­ten der Gesund­heit vie­ler Men­schen in Stutt­gart. Es wäre nichts gewon­nen. Der Gesund­heits­schutz der Men­schen muss obers­te Prio­ri­tät haben. Das hat auch das Ver­wal­tungs­ge­richt unmiss­ver­ständ­lich klar­ge­macht. Und an die­sen Grund­satz soll­te sich auch die CDU in Baden-Würt­tem­berg hal­ten.

Statt auf Ver­zö­ge­rungs­tak­tik zu set­zen soll­te sich die CDU bes­ser bei ihrer Bun­des­re­gie­rung dafür ein­set­zen, dass der Bund den Kom­mu­nen bei der Bekämp­fung der gesund­heits­ge­fähr­den­den Luft­ver­schmut­zung nicht län­ger Stei­ne in den Weg legt. Wenn die CDU Fahr­ver­bo­te hät­te ver­hin­dern wol­len, dann hät­te sie sich im Vor­feld des Die­sel-Gip­fels für wir­kungs­vol­le Instru­men­te wie die blaue Pla­ket­te und ver­bind­li­che Hard­ware-Nach­rüs­tun­gen ein­set­zen müs­sen. Die beim Die­sel-Gip­fel ver­ein­bar­ten Maß­nah­men sind nicht neu und völ­lig unzu­rei­chend. Fahr­ver­bo­te wer­den nun kaum mehr ver­meid­bar sein.“