Urteil zur Luftreinhaltung: Endlich Rechtsklarheit

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27.02.2018

Fahrverbote: Höhepunkt einer falschen Politik der Bundesregierung!

Mit dem heu­ti­gen Urteil trägt das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt der Gesund­heit der Anwoh­ner in stark belas­te­ten Stra­ßen Rech­nung und mahnt unmiss­ver­ständ­lich ver­kehrs­po­li­ti­sche Ver­än­de­run­gen an. Dabei mar­kiert die­ser Gerichts­ent­scheid den Höhe­punkt einer jah­re­lang fehl­ge­lei­te­ten Poli­tik der Bun­des­re­gie­rung: Sie hat in den letz­ten Jah­ren ver­säumt, wirk­sa­me Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Luft in den Städ­ten zu ver­bes­sern. Im Kuschel­kurs mit der Auto­lob­by lehn­te sie Hard­ware­nach­rüs­tun­gen ab und setz­te ledig­lich auf die bil­li­ge­ren, aber wenig erfolg­ver­spre­chen­den Soft­ware­up­dates. Auch die Idee eines kos­ten­lo­sen Nah­ver­kehrs war nur eine Nebel­ker­ze der Bun­des­re­gie­rung, die sie in den letz­ten Tagen in Rich­tung EU warf, um die eige­ne Rat­lo­sig­keit zu ver­schlei­ern. Es waren noch kei­ne 24 Stun­den ver­gan­gen bis die Mel­dung rela­ti­viert und schließ­lich völ­lig zurück­ge­zo­gen wur­de. In der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode änder­te die Gro­ße Koali­ti­on extra die Ver­fas­sung, um die Mit­tel des Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes (GVFG) ein­zu­frie­ren, mit denen die Län­der und Kom­mu­nen den Aus­bau von S‑Bahnen und Stra­ßen­bah­nen finan­zie­ren. Im neu­en Koali­ti­ons­ver­trag ver­stän­dig­ten sich Uni­on und SPD nun dar­auf, die Mit­tel zu ver­drei­fa­chen. Das hat­ten wir Grü­ne lan­ge gefor­dert. Es bleibt beim Ein­druck von Regie­rungs­par­tei­en ohne kla­re Linie. Die Bun­des­re­gie­rung irrt ori­en­tie­rungs­los wie Geis­ter­fah­rer durch die Gegend. Pro­ble­me wur­den nach Merkel’scher Art ein­fach igno­riert und aus­ge­ses­sen. Dabei muss der Gesund­heits­schutz der Bür­ger im Mit­tel­punkt jed­we­der Poli­tik ste­hen.

Jetzt sind tech­ni­sche Nach­rüs­tun­gen bei den betrof­fe­nen Die­sel-PKW gefragt ─ auf Kos­ten der Her­stel­ler. Die auf den Die­sel­gip­feln im letz­ten Jahr ver­ab­re­de­ten Maß­nah­men für Kom­mu­nen kön­nen nur ein Anfang sein. Sie wer­den die Stadt­luft nur mit­tel- bis lang­fris­tig und zudem in einem viel zu gerin­gen Aus­maß ver­bes­sern. Des­halb muss die Bun­des­re­gie­rung bei den Her­stel­lern jetzt tech­ni­sche Nach­rüs­tun­gen durch­set­zen. Deren Wirk­sam­keit hat der ADAC Würt­tem­berg in Tests mit Unter­stüt­zung des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg nach­ge­wie­sen. Nur durch Hard­ware­nach­rüs­tun­gen las­sen sich die Stick­oxid­emis­sio­nen wir­kungs­voll an der Haupt­quel­le redu­zie­ren.

Die jetzt gericht­lich ange­ord­ne­ten Fahr­ver­bo­te las­sen sich ver­mut­lich nicht in allen von zu hohen Schad­stoff­wer­ten betrof­fe­nen Städ­ten durch tech­ni­sche Nach­rüs­tun­gen ver­hin­dern. Aber Fahr­ver­bo­te kön­nen auf weni­ger Fahr­zeu­ge beschränkt wer­den.

Durch Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes wur­de Rechts­si­cher­heit geschaf­fen und klar­ge­stellt, dass das Land eige­ne Fahr­ver­bo­te ein­füh­ren darf. Für wich­ti­ger und sinn­vol­ler hal­te ich es aber, dass der Bund eine ein­heit­li­che Pla­ket­ten­re­ge­lung für alle Städ­te schafft. Ansons­ten droht ein chao­ti­scher Fli­cken­tep­pich von loka­len Ein­zel­re­ge­lun­gen. Auto­fah­rer wären mit zahl­lo­sen unter­schied­li­chen Rege­lun­gen in Deutsch­land kon­fron­tiert. Fahr­ver­bo­te ohne Pla­ket­ten­lö­sung sind für die Kom­mu­nen nur schwer durch­zu­set­zen.

Wenn wir den Gesund­heits­schutz und das Gerichts­ur­teil ernst neh­men wol­len, dann ist es not­wen­dig, dass das Land und die Lan­des­haupt­stadt Stutt­gart an eige­nen Rege­lun­gen arbei­ten, die nur dann in Kraft tre­ten sol­len, wenn der Bund wei­ter­hin sein Han­deln ver­wei­gert. Bis spä­tes­tens Anfang 2019 muss gewähr­leis­tet sein, dass die Grenz­wer­te ein­ge­hal­ten wer­den.

In Stutt­gart zeigt die Idee einer blau­en Pla­ket­te bereits ers­te Erfol­ge und lös­te einen regel­rech­ten Moder­ni­sie­rungs­schub aus: Wäh­rend Anfang 2017 nur 60 Pro­zent der Stutt­gar­ter Auto­flot­te die Auf­la­gen einer blau­en Pla­ket­te erfüllt hät­ten, so sind es Anfang 2018 bereits 70 Pro­zent. Die Anzahl der betrof­fe­nen Auto­be­sit­zer eines Fahr­ver­bots hat sich dadurch bereits dras­tisch redu­ziert.

Mein Kurz­state­ment: 

„Der Gerichts­ent­scheid mar­kiert den Höhe­punkt einer jah­re­lang fehl­ge­lei­te­ten Poli­tik der Bun­des­re­gie­rung! Der Gesund­heits­schutz der Men­schen wur­de vom Bund sträf­lich ver­nach­läs­sigt. Eige­ne Ver­ant­wor­tung wur­de immer wie­der aus­ge­blen­det.

Jetzt sind tech­ni­sche Nach­rüs­tun­gen bei den betrof­fe­nen Die­sel-PKW gefragt – und zwar auf Kos­ten der Her­stel­ler.

Um kei­ne wei­te­re wert­vol­le Zeit für  den Gesund­heits­schutz der Men­schen zu ver­lie­ren, ist es not­wen­dig, dass die Län­der an eige­nen Rege­lun­gen arbei­ten. Vor­rang hat aber eine bun­des­ein­heit­li­che Lösung mit­tels blau­er Pla­ket­te, wofür die Bun­des­re­gie­rung ihre Arbeits­ver­wei­ge­rung been­den muss. Bis Anfang 2019 muss sicher­ge­stellt sein, dass die Grenz­wer­te end­lich ein­ge­hal­ten wer­den.“